Folder nach Waffengesetz???

  • sorry, aber wie kommt ihr ohne lock klar? ich finde es schon schlimm genug daß die einhandbedienung nicht sein soll, da brauch ich aber minimum nen lock, sonst ist mir das zu unsicher.


    wie ist deine entscheidung nun ausgefallen?

  • Also ich komme ohne den Lock eigentlich gut klar. Im Alltag fallen bei mir keine Arbeiten an wo ich ein Ultrastabiles Messer bräuchte. Allerdings trage ich die Slipits auch nur gelegentlich. Im Normalfall trage ich einen Backlockfolder ala Buck 110 oder etwas ähnlich von Böker oder eins meiner Fällkniven TK3´s oder oder oder :P .



    Gruss Patrick

    Gott liebt die Infanterie

  • ich hab grad auf arbeit unter den augen meiner kollegen ne gurke geschält. mit nem busse meaner street:D


    das nur dazu.


    ich denke immer: wenn dann doch mal was anfällt.... dann brauch ich an nem klapper nen lock.
    wobei ich mittlerweile nicht genau wüsste was ich als edc schleppen würde wenn die einhandmesser wieder i.o. wären...


    und du trägst ja auch ein verriegelndes;)

  • Ein schönes, legales EDC ist auch das Böker Plus Exskelimoor ( 2). Es ist sehr schön verarbeitet und sieht einfach gut aus. Natürlich ist es kein Alpha aber ein bisschen was hält es sicher auch aus!

  • wobei ich mittlerweile nicht genau wüsste was ich als edc schleppen würde wenn die einhandmesser wieder i.o. wären...



    Och da hätte ich so ca. 80 zur Auswahl. Da fällt mir schon was ein. Ich trag ja unter der Woche auf dem Weg in und auf der Arbeit weiter meine Einhänder, aber am Wochenende greif ich dann meistens auf einen Zweihänder zurück.



    Gruss Patrick

    Gott liebt die Infanterie

  • Ich persönlich habe mich ein wenig in das Böker plus Sodbuster verliebt .. ich mag diesen "klassischen" Look.
    In der Preiskategorie ein Messer und es findet STÄNDIG seinen Weg in meine Hosentasche und verdrängt dann dort die Customs.


    Ich habe es schon wirklich hart im Wurst- und Schneidebretteinsatz strapaziert und ich kann es nur absolut empfehlen.


    Ein schönes Messer für um die 30.- Euro ... als einzige Alternative fällt mir in diesem Preisbereich nur das Cold Steel Pocketbushman (mit entferntem Daumenpin) ein, das aber schon wieder eine ganz andere Nummer in punkto Gewicht hat.


    Für den Altag ist das Sodbuster (gibts auch wieder von Schlieper) die sozialverträglichere Wahl.



    8)

    Kämpfen – aber mit Freuden! Dreinhauen – aber mit Lachen!
    Kurt Tucholsky (1890 - 1935)

  • Also mal ne Frage zur Entfernung des Daumenpins :
    Im WaffG steht ja "Messer die einhändig zu öffnen sind" .....ich hab nun einige Folder ( Emerson supercommander,cqc11,böker turbine)
    Die aufgrund einer gut eingespielten Klingenachse mit etwas kraft bzw einer schnellen bewegung ganz einfach aufzuflippen sind.....


    Was wäre nun wenn ich den Daumenpin abmache....von der Polizei kontrolliert werde....da würde das Messer 100% als Einhänder eingestuft werden falls der BEamte das auch versucht so aufzuflippen....ODER?


    Würd ich mal gern wissen was einer der Polizisten hier dazu sagt....probiert man das aus wenn man ein Messer an jmd findet? Oder wird nur geschaut, ok das hat keinen Klingenheber - ist ok?

    Das Leben ist zu kurz für schlechte Scheiden.

  • Es wurde hier im Forum ja schon hinreichend klargestellt, dass es keine 100%tigen Aussagen geben kann, da die Neuregelung für einhändig zu öffnende Messer Wischiwaschi und alles andere als abschließend und klar ist.


    Dazu kommt die mangelnde Kenntnis von vielen (leider) uninteressierten Beamten.


    Grundsätzlich sagen läßt sich .. ein einhändig zu öffnendes Messer wird primär dadurch zu einem einhändig zu öffnenden Messer, dass eine Vorrichtung angebracht ist, die dieses ermöglicht.
    Also eine bauart bedingte Funktion oder Öffnungshilfe, die durch den Verwendungsgedanken des Herstellers zum einhändigen Öffnen bestimmt ist.
    Dies können sein: Daumenpin, Loch in der Klinge, Schieber, Springfeder, überstehender "Flipper", Verlängerung der Klinge an der Wurzel, etc.


    Entfernst du jetzt bei einem solchen Messer die zum einhändigen Öffnen vorgesehene Öffnungshilfe oder machst diese unbrauchbar (Entfernen des Pins, Verschließen des Lochs, Ausbau einer Feder, etc.) dann hast du (zumindest in meinen Augen) hinreichend dokumentiert, dass du das Messer in einen gesetzeskonformen Zustand versetzen wolltest.


    Dies kann aber von einem anderen "Kollegen" schon wieder vollkommen anders beurteilt werden (wenn sich die Klinge z.B. immer noch mit Kraft und Schwung aus dem Handgelenk aufschleudern lässt).


    Ich selbst besitze ein etwa 20 Jahre altes Buck 110 .. selbst bei diesem Messer (welches NIEMALS zum einhändigen Öffnen bestimmt war) lässt sich die Klinge aufschleudern.


    Im Zweifelsfall ist das Messer erst einmal weg.
    Faktisch auf der "sicheren Seite" befinden sich nach aktueller Rechtsprechung nur besondere Berufsgruppen (Dachdecker auf dem Weg zur, während und auf dem Weg von der Arbeit, THW - Kräfte, Feuerwehr, Polizei, Ärzte und Sanitäter, mit Einschränkungen auch Soldaten).
    Für Berufsgruppen mit einer besonderen Garantenstellung (also Menschen, die eine besondere berufsbedingte Verpflichtung haben zu HELFEN und zu RETTEN) gilt eine Beschränkung überhaupt nicht. Diese dürfen IMMER ein Messer (auch einhändig zu öffnen) führen, da sie nie absehen können wann und unter welchen Umständen sie zum RETTEN oder HELFEN einschreiten müssen.


    Es ist wie überall ... wer keine Aufmerksamkeit auf sich zieht, wer sich nicht in den durch häufige Kontrollen frequentierten Kreisen bewegt (Rauschgiftszene, Hooligans, radikale Erscheinung -links wie rechts-, u.a.), dessen Wahrscheinlichkeit in eine "plötzliche" Personenkontrolle zu geraten ist sehr gering.


    Und selbst wenn tatsächlich einmal das Messer "kassiert" werden sollte (dies wäre ärgerlich ... gar keine Frage), ist dies kein Drama, da es im schlimmsten Fall und bei einer Anzeige KEINE Straftat, sondern "lediglich" eine Ordnungswidrigkeit darstellt (das kostet dann Euros und es ist vorbei).


    Sinn und Zweck dieser aus Aktionismus geborenen Gesetzesnorm wurde ausreichend thematisiert (und führt hier regelmäßig zum Schließen des Topics) und wir müssen jetzt versuchen das BESTE aus dem Ganzen zu machen.


    Gruß

    Kämpfen – aber mit Freuden! Dreinhauen – aber mit Lachen!
    Kurt Tucholsky (1890 - 1935)

    Einmal editiert, zuletzt von RealShadow ()

  • Das Problem ist nur wenn du keinen Legal Reason vorweisen kannst und mit einem Einhandmesser erwischt wirst ist das zwar nur eine OWI, das Messer ist aber weg und du bekommst es nicht wieder. Ich selbst bin von der Polizei noch nie kontrolliert worden aber das Risiko daß die mir eines meiner Klötzlis dann abnehmen ist mir ehrlich gesagt zu hoch. Ich hab auch schon dran gedacht die Öffnungspins abzuschrauben aber bei meinen BM Wilkins Grippis mit Axis Lock ist mir das nicht geheuer. Wenn du da den Axis Hebel zurück ziehst kannst du es schon noch aufschleudern.


    Es ist zum Kotzen, da hast du so geile Einhänder und kannst sie nur mit einem flauen Gefühl tragen. Ich kauf mittlerweile nur noch Zweihänder, es ist ja net abzusehen daß die diesen Schmarrn noch mal ändern.



    Gruss Patrick

    Gott liebt die Infanterie

  • Zitat: Real Shadow
    Im Zweifelsfall ist das Messer erst einmal weg.


    Zitat: Padde
    das Messer ist aber weg und du bekommst es nicht wieder.


    Kann mir bitte einer von euch sagen, ist es endgültig weg, oder bekommt man es per Anwalt (der eine ausreichende Begründung liefern kann) wieder?


    Soll keine Rechtsberatung sein!

    Einmal editiert, zuletzt von Kickback ()

  • Der Polizeibeamte vor Ort entscheidet nichts, er sichert das Beweismittel .. eine Entscheidung trifft die Verwaltungsbehörde oder ein Gericht.


    Wird nun von Seiten der Verwaltungsbehörde / des Gerichts festgestellt, dass du das Messer berechtigt geführt hast, bekommst du es zurück.

    Kämpfen – aber mit Freuden! Dreinhauen – aber mit Lachen!
    Kurt Tucholsky (1890 - 1935)

  • Genau so siehts aus. Nur wenn sie entscheiden daß du es unberechtigt geführt hast bekommst du es nicht mehr zurück. Das kann dann richtig teuer werden. Vom emotionalen Verlust mal ganz abgesehen.



    Gruss Patrick

    Gott liebt die Infanterie

  • in hamburg gibts ja schon lange diese dumme "waffen verbotszone" namens kiez, also alles rund um reeperbahn, wo du NICHTS mitschleppen darfst, nichtmal ein sak. da wurden kurz nach einführung des verbots (ich meine ende 07) mal messer die einkassiert wurden versteigert:S ganz stranger scheiß.

  • Dazu kommt die mangelnde Kenntnis von vielen (leider) uninteressierten Beamten.


    Selbst bei interessierten Beamten hab ich mittlerweile meine Zweifel, bzw. denke, dass die Unsicherheit auch dort wächst. Ist wahrscheinlich aber auch von Dienststelle zu Dienststelle unterschiedlich, wie die jeweils "geimpft" werden. Mir wollte z.B. vorletztes Wochenende einer (aus meinem Umfeld), der selbst immer ein Messer (fixed) trägt, meinem Skeletty allein anhand des "guten Griffs" 'ne Waffeneigenschaft andichten; und zu Foldern hat er seit dem Aprilscherz 'ne sehr grenzwertige Einstellung bekommen - die sind erst mal weg, egal, ob die Öffnungshilfe entfernt wurde oder nicht.

    In Combat, you do not rise to the occasion. You sink to the level of your training!

    Franconian Resistance #6 - Kopportunist #0002 - T.I.T.A.N. #0012

  • ach was solls, ich steig jetz EDC mässig auf Bowies mit min 20cm um, DA weiss ich wenigstens woran ich bin.....und ich sage einfach "ach ich dachte MINDESTENS 12cm zum legal führen" :D

    Das Leben ist zu kurz für schlechte Scheiden.

  • hi,


    ich liebe mein terzuola slipit geniales messer :thumbup: uk pen und urban hatte ich auch schon,aber mir ist das g10 einfach zu rau nichts für gute hosen...preistip wäre evtl.das neue böker+ xs,werde ich mir wohl gönnen für 39,- wenns lieferbar ist.auf das bravo one outdoor warte ich auch schon sehnsüchtig.....


    grüße tornado.

  • Ok ich habe meine Wahl endlich getroffen.


    Es wird ein Pohl Force Bravo One Outdoor werden (wenn es dann mal auf dem Markt ist)


    bin mit dem Alpha 3 mehr als zu frieden, und ein besseres Preis-Leistungverhältniss ist meiner Meinung nach nur schwer zu finden


    ich danke allen die mir bei der Auswahl meines neuen Begleiters geholfen haben :thumbup:

  • IIRC steht im WaffG "Messer, die einhändig zu verriegeln sind".


    Wenn also einer das Messer einkassiert, obwohl es zB gar keine Verriegleung hat, dann ist das einfach illegal.


    Und ich finde solche Polizisten schwach, die "sicherheitshalber erst mal wegnehmen". Wenn ich nicht sicher bin, dass es weggenommen werden muss, dann bleibt es beim Besitzer.

    Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die dies nicht getan haben.


    “We must reject the idea that every time a law’s broken, society is guilty rather than the lawbreaker. It is time to restore the American precept that each individual is accountable for his actions.” -- Ronald Reagan

  • Da gibts eben die, die sich an irgendwelche Wortlaute klammern, ohne Sinn und Verstand, und die, welche Ahnung von der Materie haben und sagen, das geht, das machen wir so... :whistling:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!