Folder nach Waffengesetz???

  • Weil sich die Beiträge überschnitten haben:


    Wenn jemand keinen sozial adäquaten Grund angibt, muss der Beamte erst mal von einer OWi ausgehen; zumindest der Verdacht besteht ja und das rechtfertigt schon die daraus resultierenden Maßnahmen. Daher habe ich in einem anderen Fred schon geschrieben, finde ICH PERSÖNLICH es schlauer, einen solchen Grund anzugeben anstatt keine Angaben zu machen.


    Zum Thema "copzone" möchte ich nur so viel sagen:


    Dieses "Forum" hat auch in Polizeikreisen nicht gerade einen guten Ruf. Es treiben sich dort halt viele "Möchtegerns" herum...

    #9: Never go anywhere without a knife!


    Ich bin gegen Gewalt aber für Gegengewalt.

  • Die Gesetzesänderung vom 01.04.2008 ist in großen Teilen Ausfluss einer berliner Initiative; dort hatte man festgestellt, dass bei einem gewissen Typ des polizeilichen Klientels Butterfly-, OTF-, Spring-, Faust- und Einhandmesser sehr beliebt waren und überpropotional häufig bei Straftaten Verwendung fanden. Die aus Sicht der Politik einzig gangbare und logische Konsequenz des Problems war daher, diese Gegenstände zu verbieten bzw. deren Führen zu reglementieren. 8| X(

    Ich hab mal gelesen, dass die meisten (80%?) Messer-Attacken mit Küchenmessern verübt werden. Logische Konsequenz für die Politiker? :hmmm:

    Das "Taschenmesserprivileg" bezieht sich doch nur auf die Unterscheidung zwischen verbotenen Springmessern und erlaubten mit weniger als 8,5 cm Klingenlänge.

    In dem Zusammenhang hab ich das auch schonmal gehört.

    Was nicht expilizit verboten ist, ist erlaubt, so einfach ist das. Also im Grunde genommen das Führen und Benutzen aller Messer mit Ausahme der im Gesetz verbotenen/eingeschränkten.

    Das Problem dabei ist, dass z. B. die Frage, wann ein Messer als Waffe einzustufen ist, eben nicht so einfach ist. Und da dem Polizisten als rechtliche Grundlage für die Beschlagnahmung schon ein Anfangsverdacht reicht, kann er auch jedes Messer mit schwarzer Klinge beschlagnahmen, wenn dieses Kriterium für ihn persönlich ein Hinweis auf eine Waffeneigenschaft ist.

    Daher habe ich in einem anderen Fred schon geschrieben, finde ICH PERSÖNLICH es schlauer, einen solchen Grund anzugeben anstatt keine Angaben zu machen.

    Richtig. Die konsequente Aussageverweigerung halte ich ebenfalls für taktisch unklug, weil das Messer dann auf jedem Fall erstmal weg ist.

    Zum Thema "copzone" möchte ich nur so viel sagen:


    Dieses "Forum" hat auch in Polizeikreisen nicht gerade einen guten Ruf. Es treiben sich dort halt viele "Möchtegerns" herum...

    Das beruhigt mich! Mein Bild vom deutschen Polizisten hat ganz schön gelitten, seit ich diverse Aussagen in dem Forum gelesen habe! Aber ihr seid auf einem guten Weg, dass wieder zu korrigieren! :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von PzGrenOffz ()

  • Achtung: Ich hatte einmal den besten aller Gründe:


    Kollege: "Ah, ein Einhandmesser!"
    Bürger: "Ja, suchen sie doch mal die zweite Hand. Die habe ich vor 8 Jahren in einer Stanzmaschine gelassen!"
    Kollege: *wird rot im Gesicht*
    Ich+Bürger: *lachen sich schlapp*

    "Ja, ich bin auf Zoloft. das hält mich davon ab euch alle zu töten." (Mike Tyson)

  • Na, da bin ich doch mal froh daß ich meine Zweihänder noch benutzen kann. Dann ist das gleich gar nicht mehr so schlimm ;)



    Gruss Patrick

    Gott liebt die Infanterie

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