Frage an die Jäger...

  • Muss ein Jäger seine Abschüsse melden und wenn ja wo?
    Mich interessiert an wen ich mich wenden muss um herauszufinden, ob in meiner Gegend entlaufene Katzen/Hunde geschossen wurden.
    Ich weiss nicht wie die Jagd bei uns in der Gegend organisiert ist aber ich gehe davon aus das es in DE doch für deratige Fälle eine Regelung geben muss und der Jäger seine Abschüsse dokumentieren muss.


    Bin für jede Info dankbar.


    Gruss

  • Den Abschuss einer Katze wird er wohl definitiv nirgends melden! (Und muß er auch nicht!)

  • Und warum?
    Muss er grundsätzlich keine Abschüsse melden oder meldet er nur die nicht, die evtl nicht ganz legal sind?


    Soweit ich informiert bin ist er doch berechtigt ein streunendes Haustier zu schießen sobald sich dieses zwischen 200-300m von Häusern entfernt befindet.


    EDIT: zumal es im www haufenweise statistiken gibt wieviele katzen und hunde in den einzelnen bundesländern pro jahr geschossen wurden. also irgendwer muss die ja auch statistisch erfasst haben

  • ... Es gibt einen Abschussplan! Da meldet der Pächter das erlegte Wild!
    Allerdings meldet er da definitiv keine Katze! (Und muß er auch nicht!)

  • Ich kenn das Jagdgesetz nicht, deshalb auch meine Frage.
    Ich bin davon ausgegangen das der Herr Jäger auch melden muss, wenn er einen "wildernden" Hund oder eine Katze erlegt hat.

  • Neee. Das muß er nicht und um seinen guten Ruf in der Nachbarschaft zu behalten, wird er das auch nicht freiwillig tun!

  • Wie überall Chris, es gibt solche und solche.


    Versuche dich nicht so verrückt zu machen auch wenn das wohl leicht gesagt ist :|

  • Moin Chris
    das schießen von Katzen und Hunden ist ein ganz heißes Eisen :S
    Es darf auch nur der Jagdschutzberechtigte K. und H. schießen also nicht jeder Jäger darf das!
    Jagdschutzberechtigt ist wer staatlich anerkannter Jagdaufseher ist oder der Pächter des Revier´s
    In den 2 Revieren die ich bejage werden garkeine Katzen oder Hunde geschossen weil wir es nicht wollen!!!!!!
    Es gibt keine Meldepflicht für geschossene Katzen oder Hunde!
    Katzen oder Hunde unterliegen auch nicht dem Jagdrecht und sind kein jagdbares Wild sonder dürfen nur im Rahmen des Jagdschutzes erledgt werden( d.h. wenn sie wildern).
    frag bei deinen ortsansässigen Jägern nach ob sie deine Katze bei einem Ansitz gesehen haben und das sie die Augen offen halten sollen


    Gruß CHRIS

    Cranium Society Lifetime Member


  • frag bei deinen ortsansässigen Jägern nach ob sie deine Katze bei einem Ansitz gesehen haben und das sie die Augen offen halten sollen


    Gruß CHRIS


    Danke Chris, das habe ich heute gemacht.
    Der Jäger mit dem wir gesprochen haben war ein netter Kerl.


    Habe dabei erfahren das meine Eltern in einem Grenzgebiet von drei Jagdgemeinschaften/ Revieren wohnen.
    Zwei davon halten sich strikt an die Regel das nicht auf Hunde und Katzen geschossen wird.


    Im Vertrauen habe ich aber erfahren das der Jäger aus dem dritten Revier ZITAT "eine Drecksau" ist und diesbezüglich auch schon Anzeigen an der Backe hatte.
    Ich weiss jetzt also in welche Richtung ich suchen muss...

  • Eine Meldepflicht gibt es imho nicht, aber man könnte es natürlich in die Abschussliste eintragen - was aber keiner machen wird.
    Katze oder Hund darf afaik nur dann geschossen werden, wenn sie nachweislich gewildert haben. Sowas nachzuweisen ist im Nachhinein allerdings schwierig. Im Normalfall ballert ein Jäger aber auch nicht auf nachweislich wildernde Haustiere, sondern versucht das erst mal anders zu klären, falls der Halter des Tieres ermittelt werden kann (zur Not auch mit einer Anzeige). Wie weit sich ein Tier vom Wohngebiet entfernt hat, spielt dabei keine Rolle, denn in der Nähe von Wohngebieten darf ohnehin keine Jagd ausgeübt werden.

    Just because you’re paranoid doesn’t mean they’re not after you

  • @ Bootsmann
    Wie Chris77 schon geschrieben hat, es gibt solche und solche :wacko:
    Ich hoffe das Beste für deinen kleinen Freund und das er nur mal die Welt erkunden ist 8o


    Gruß CHRIS

    Cranium Society Lifetime Member

  • Danke Chris!


    Kannst du mir sagen wonach ich die Augen offen halten kann?
    Selbst wenn er diesem herzlosen Drecksack zum Opfer gefallen ist, möchte ich ihn gerne finden und nach Hause bringen.
    Würde der Jäger das Tier vergraben oder einfach nur ins Unterholz werfen? Oder aber evtl sogar mitnehmen?


    Ich weiss das ist alles nach dem Motto "hätte ,wenn,könnte" aber ich will ihn unbedingt finden, egal wie.

  • hmm
    mein erzeuger(auch ne drecksau) is jäger das mit katzen is so ne sache...
    aber
    entweder hat er grosseskaliber genommen oder nix anderes mitgehabt dann bleibt nicht viel über
    oder er hat sie ins unterholz geworfen
    oder mitgenommen als trainings objekt für den hund
    oder er benötigte das katzen fell für einen überzug für ein apportierholz fürn hund
    oder sie verschwindet als köder in einer fuchs falle...


    so nun kannst du es dir aussuchen die katze finden oder überreste so gut wie unmöglich


    nun mit mit dem worten meines stiefvaters ein richtiger weidmann!!


    weil wenn er ne katze erlegt hat muss sie verschwinden so oder so weil sonnst
    is die jagdlizenz weg oder es wird eine verwarnung ausgesprochen(is bundesland verschieden in Ö) wegen ein unberechtigtem abschuss
    und noch irgend was mit ......fremden eigentum kann bis zur bezirkshaupmannschaft gehen...


    mfg
    C!ko

    KOPPORTUNIST #0013 <---- 1st84thoseintheknow ERSTE TITANIUM EDITION----> TFDE #0032

  • Nebenbei angemerkt ( ich selbst schieße keine Katzen und Hunde ), es ist aber Gesetz in der BRD, welches einen Jäger dazu ermächtig, wildernde Hunde und Katzen außerhalb des Einflußbereichs des Herrchens zu erlegen. Hier darf und soll man das, im Sinne des Naturschutzes tun ! Letztes Jahr sah ich auch zwei ausgebüchste Hunde, welche am Wildern waren. Ich habe dann das Recht, den Hund zu strecken ! Aus diesem Grunde, zum Schutz des Wildes gibt es dieses Gesetz. Wenn ich eine Katze sehen würde, beim Häschen jagen, dann würde ich sie schiessen.In unserem Revier schiessen wir gar keine Hasen, Rebhühner, Fasane, um die geringe Population zu stärken. Zum Hegeauftrag gehört auch das Kapitel mit den wildernden Haustieren .
    Hier sind aber die Haustierhalter recht beratungsresistent. Wenn man mal freundlich im Revier einen Hundehalter fragt, warum er in der Brut und Setzzeit seinen Hund nicht an die Halsung nimmt, dann erntet man oft den vollen Gram des Hundehalters, die sind dann meist nicht sehr freundlich, obwohl man erklärend vorgegangen war !
    Denen ist definitv nicht bewußt, dass ich seinen Hund, wenn er 200m und nach meiner Einschätzung außerhalb des Einflußbereiches des Herchens, den Hund schiessen darf. Dieses ist Gesetzlich verankert !


    Nichts desto trotz handelt es sich bei einem Haustier um ein Familienmitglied, die Folgen, sich nach diesem Gesetz zu richten, sind für Beteilgte unwiederbringlich und dessen sind sich wohl die meisten Jäger bewußt ( ich zumindest ). Dennoch sollten die Haustierhalter auch mal nicht so blauäugig durch die Gegend rennen und sich im Vorfeld mal mit den Revierjägern vereinbaren, ob des Umstandes vom Dasein ihrer Muschi, um bei Auflaufen im Revier nicht gleich gen Walhalla abzureiten.
    Der Jäger kann dann zumindest bescheid sagen, dass es Probleme mit Muschis nächtlicher Aktivität gibt und der Halter dann Gegenmaßnahmen ergreifen.

    Einmal editiert, zuletzt von jackknife ()

  • Katzen oder Hunde unterliegen auch nicht dem Jagdrecht und sind kein jagdbares Wild sonder dürfen nur im Rahmen des Jagdschutzes erledgt werden( d.h. wenn sie wildern).


    Ab wann gilt ein Hund als "wildernd"? Erst, wenn er erkennbar Wild jagt, oder läuft man schon Gefahr, dass einem das Tier weggeschossen wird, wenn es sich vielleicht 10 bis 20 m von einem entfernt hat, dabei aber völlig "normalen" hundlichen Aktivitäten (schnüffeln, markieren, sch...., spielen, etc.) nachgeht?


    Hintergrund meiner Frage ist der, dass befreundeten Züchtern (wohnen keine 20 km von Chris' 'Eltern entfernt) vom Jäger gedroht wurde, dass er die Hunde irgendwann abschießt, wenn sie sie frei laufen lassen. Mal abgesehen davon, dass die Mini-Bullis so gut wie keinen Jagdtrieb haben, und problemlos auch über größere Entfernungen abrufbar sind, kann ich mir nicht vorstellen, dass es zulässig ist, auf Tiere zu schießen, wenn sich nur wenige Meter enfernt Menschen befinden. Vielleicht kann mir jemand was dazu sagen, der sich mit dem Bayerischen Jagdgesetz auskennt.

    In Combat, you do not rise to the occasion. You sink to the level of your training!

    Franconian Resistance #6 - Kopportunist #0002 - T.I.T.A.N. #0012

  • Es reicht schon, dass er ausserhalb Deines Einflußbereiches herumläuft, wenn Du dann noch wild herumschreist ,, Hasso komm jetzt endlich her '', der Hund nicht auf Deine wiederholten Rufe reagiert, weit genug weg ist und stöbert, dann darf ein Jäger ihn schießen !

  • Ein Auszug aus dem Bayrischen Jagtgesetz: aus Art. 42


    wildernde Hunde und Katzen zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können. Katzen gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen werden. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf solche Katzen, die sich in Fallen gefangen haben, die in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude aufgestellt worden sind. Sie gilt nicht gegenüber Jagd-, Dienst-, Blinden- und Hirtenhunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von der führenden Person zu ihrem Dienst verwendet werden oder sich aus Anlaß des Dienstes ihrer Einwirkung entzogen haben sowie gegenüber in Fallen gefangenen Katzen, deren Besitzer eindeutig und für den Jagdschutzberechtigten in zumutbarer Weise festgestellt werden können.


    Zitat


    Es reicht schon, dass er ausserhalb Deines Einflußbereiches herumläuft, wenn Du dann noch wild herumschreist ,, Hasso komm jetzt endlich her '', der Hund nicht auf Deine wiederholten Rufe reagiert, weit genug weg ist und stöbert, dann darf ein Jäger ihn schießen !

    Demnach was im oben genannten abschnitt steht ist das so nicht richtig den dort steht " im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können". Ich denke ich habe in meinem Leben genug Gesetze gewälzt um sagen zu können das das wichtigste Wort in dem Satz das UND ist!


    Somit sind die wirklich wichtigen Wörter - Erkennbar nachstellen UND gefährden können (und nein da steht nicht könnten das wäre dann was anderes! nach dem Motto - Der Jäger erlegt den Rehpinscher weil ein Eber ...)


    Interesant wird es bei der Katze, da ist dann wichtig "300m vom nächsten bewohnten Gebäude"

  • Es reicht schon, dass er ausserhalb Deines Einflußbereiches herumläuft, wenn Du dann noch wild herumschreist ,, Hasso komm jetzt endlich her '', der Hund nicht auf Deine wiederholten Rufe reagiert, weit genug weg ist und stöbert, dann darf ein Jäger ihn schießen !


    Das heißt dann aber im Umkehrschluss, dass der Jäger nicht schießen darf, wenn der Hund auf Kommando (Pfiff, Ruf) zu mir kommt. Dann wär ja alles in Ordnung.


    Eine Frage noch: wie weit müsste ein Hund ungefähr entfernt sein, damit ein Jäger guten Gewissens einen Schuss ohne Gefährdung von Menschen abgeben könnte (ausgehend davon, dass der Schütze min. 100 m weit weg in seinem Hochsitz hockt)?

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