Tja, genau diese Einstellung haben leider auch einige Politiker und Polizisten zu Messern in der Öffentlichkeit: Warum ein Fixed oder Einhandmesser erlauben, wenns zu 99% auch ein Vic tut?
Wenn man selbst als Messer-Träger in der Schule alles außer einem Vic beschlagnahmen würde, darf man sich mMn auch nicht über die Einführung des § 42a WaffG oder über Polizisten aufregen, die lieber ein (Einhand-) Messer zu viel, als eins zu wenig beschlagnahmen, um sich später nicht rechtfertigen zu müssen.
Der Unterschied ist einfach der, dass wenn du als Polizist jemanden aufgreifst der eine Straftat begangen ist er alleine dafür haftbar ist.
Wird ein Schüler aufgegriffen der ein Messer dabei hatte mit dem er Blödsinn anstellt und der Lehrer wusste davon ist der Lehrer u.U. mit haftbar.
Das ist im wesentlichen der Unterschied auf den es ankommt. Als Lehrer hast du die Aufsichtspflicht über die Schüler und den Auftrag den Schulfrieden zu wahren und bist u.U. für Verstöße mit haftbar wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde (was sehr schnell geht).
Es handelt sich bei den Schülern um Minderjährige die meist die Handlungen in vollem Rahmen nicht überschauen (und deswegen auch noch nicht voll geschäftsfähig sind) und sich im geschützten Raum Schule bewegen. Es gibt nunmal öffentliche Räume in denen bestimmte Werkzeuge und gefährliche Gegenstände nichts zu suchen haben wie Gerichte, Flugzeuge, Schulen, Demonstrationen oder Volksfeste.
Wer volljährig ist und für sich alleine haftet kann von mir aus, außerhalb dieser Räume führen was er will.