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Das Problem ist, dass "gesetzeskonforme" Messer (also z. B. fixed bis 12 cm Klingenlänge) zwar nach dem Willen des Gesetzgebers geführt werden dürfen, aber bei Kollegen und Polizisten weit mehr Aufsehen erregen, als ein "nicht gesetzeskonformes" Einhandmesser tief in der Hosentasche, da man ein Fixed i.d.R. schwieriger verdeckt tragen kann als einen Folder...
Ein Klappmesser ist für die meisten Menschen (die das WaffG selten kennen und gar nicht wissen, dass es pöse Einhandmesser gibt) eher normal, als ein feststehendes Messer in der Hosentasche oder am Gürtel.
Gesetzeskonform habe Ich generell gemeint. Es wurde anscheinen bei der Polizei nachgefragt ob das Folts als Waffe gilt oder eben bloss als Messerchen. Hätte es als Waffe gegolten wär wohl alles anders ausgegangen !