Gestern habe ich einem Kollegen mein EL 01 ausgehändigt, welcher von dem Teil sichtlich begeistert war. Kaum habe ich mal 2 Sekunden nicht hingeguckt, versucht der damit munter eine Flasche zu zerschneiden. Keine schöne weiche aus Plastik sondern eine aus Glas! Das er damit innerhalb von Sekunden 1 Stunde Schleifarbeit zunichte gemacht hat, sieht er nicht ein. " Mit so einem Supermesser muss man doch auch Glas schneiden können, sonst taugt das nichts"... Manchmal denke ich mir, dass es vielleicht doch besser ist, dass nicht jeder täglich mit Messern umgeht...
Reaktionen auf eure Messer im direkten Umfeld
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Gestern habe ich einem Kollegen mein EL 01 ausgehändigt, welcher von dem Teil sichtlich begeistert war. Kaum habe ich mal 2 Sekunden nicht hingeguckt, versucht der damit munter eine Flasche zu zerschneiden. Keine schöne weiche aus Plastik sondern eine aus Glas! Das er damit innerhalb von Sekunden 1 Stunde Schleifarbeit zunichte gemacht hat, sieht er nicht ein. " Mit so einem Supermesser muss man doch auch Glas schneiden können, sonst taugt das nichts"... Manchmal denke ich mir, dass es vielleicht doch besser ist, dass nicht jeder täglich mit Messern umgeht...
Ach Du Sch...
Deshalb gibt man seine Messer nicht aus der Hand.
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Hatte auch letzt ein schönes erlebnis wo jemand die Schärfe meines neuen Messers an dem robusten Scheidenleder ausprobieren wollte- da war bei mir aber Feierabend
Manchmal ist die Dummheit schon erschreckend weit verbreitet. Alles was mehr als 10€ kostet gebe ich auch nur noch in Hände von Leuten wo ich weiß das sie damit umgehen können- auch wenns vielleicht eigen klingt für "ungeübte Messernutzer". -
Zitat von semaphore
Manchmal ist die Dummheit schon erschreckend weit verbreitet.
Dieses Verhalten mancher Leute, daß Du und STEini2610 schildern, hat mit Dummheit nichts zu tun. Diese Typen sind Xylakanten, die keinerlei Respekt vor anderen Leuten und ihrem Eigentum haben, sich dabei aber supertoll und -schlau vorkommen. Strunzendumm sind sie auch noch. Zitat: "Das muß so ein Messer abkönnen." :knueppel:Bis denne!
Frank -
Dieses Verhalten mancher Leute, daß Du und STEini2610 schildern, hat mit Dummheit nichts zu tun. Diese Typen sind Xylakanten, die keinerlei Respekt vor anderen Leuten und ihrem Eigentum haben, sich dabei aber supertoll und -schlau vorkommen. Strunzendumm sind sie auch noch. Zitat: "Das muß so ein Messer abkönnen." :knueppel:Ich glaube das "abkönnen" ist für mich das schlimmste.Speziell bei "unseren" taktischen Modellen kommt das ja noch öfter. Ich rege mich dann immer rauf und argumentiere mir ´nen Wolf.
Jo, und dass führt sozusagen zu einer Bstätigung für diese Leute.
Ich händige keine Messer mehr aus, kaufe häufig Gebrauchte und über Preise rede ich in dem Bezug so gut wie gar nicht mehr.Grauenhaft ist immer die Preis geschichte bei Leuten die unfassbares Geld für Deko-Firlefanz am Auto ausgeben und zum Fußball gehen wo feindliche Fans mit "Panzerreitern" auseinandergehalten werden müssen.
Ich verkneife mir also auch polemische Genargumente wie:- Leih mir deinen Sportwagen für Lastentransporte und fürs Gelände : das muß der abkönnen.
- -Wie, ein Kkratzer im lack ?? Stell Dich mal nicht an der Wagen fährt doch noch .- Gib mir mal dein Händy, will ne Heftzwecke in die Wand drücken oder ne Bierflasche öffnen, bzw ne Kippe auf dem Akkufach ausdrücken ( abkönnen)
- Ich brauche soviele Messer genauso wie ein Briefmarkensammler auch niemals sooo viele Biefe schreibt und Frauen auch immer nur EIN Paar Schuhe tragen können.Wir sind soooo arm dran wegen des Zweierlei Mas messens, aber ich freue mich nicht alleine zu sein..
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Deshalb gibt man seine Messer nicht aus der Hand.
...und seine Scheren!
In meiner Sattler-Lehrwerkstatt hatte jeder sein eigenes Werkzeug. Wer seine Messer nicht pflegt, kann sich in die Finger schneiden, wenn er beim bearbeiten des Leders viel Druck ausüben muss. Eine Schwert-Ahle sticht/schneidet nur dann sauber und gleichmäßig ins Leder ein, wenn man sie ohne viel Druck ins Werkstück führen kann. Wer mit dem Stahl zu grob umgeht, bekommt es gleich beim nächsten Schnitt quittiert! GottSeiDank gab es dort keine Messer für die Allgemeinheit!
In meiner Raumausstatter-Lehrwerkstatt gab es Scheren für die Allgemeinheit, die für einen bestimmten Verwendungszweck gedacht waren (Fadenscheren, Scheren für leichte Stoffe, mittelschwere Stoffe, schwere Stoffe/Teppiche). Wir wurden geimpft, jede Schere nur für das vorgegebene Material zu verwenden. Eine Schere wird nur geschlossen weggelegt! Herunterfallen lassen kostet eine Runde! Nie leer schneiden! In anderen Firmen wurde das nicht so penibel gehandhabt und eine Kollegin lieh sich meine Schere kurz. FÜRS DRAHT SCHNEIDEN! Natürlich hatte ich dann ne Macke im Schliff eines nagelneuen Werkzeugs. Selbst nach Erklärung hat sie es nicht verstehen wollen und wurde pampig, weil SIE einen Fehler gemacht hatte. Eine Schneidermeisterin spielte mal mit einer alten, frisch nachgeschliffenen Schere von mir herum und öffnete und schloß sie und öffnete und schloß... Bis die Klingen ineinander verhakten! Dann gab sie sie mir zurück und tat so, als wenn nichts geschehen wäre.
Ich gebe meine Messer und Scheren nur bestimmten Leuten in die Hand!
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Hallo,
hatte gestern eine Begegnung mit den lieben Ordnungshütern. War mit dem Fahrrad in der Innenstadt unterwegs. An einer Ampel sprachen mich zwei Zivile an, sie hatten den Clip meiner DST TLR (Taschenlampe) gesehen und wollten wissen ob ich da ein Messer dabeihab.
Ausweis kontrolliert, durchsucht. Mein Buck Springmesser hatte ich auch dabei, zwar nicht geklippt aber gefunden haben sie es natürlich in der Hosentasche. Aufgebracht hat er's dank der extra-Verriegelung nicht, mich wollt er nicht machen lassen.
Sie meinten nur, ich darf sowas nicht mithaben, der Apfel als Grund hat sie nicht beeindruckt (hätte sogar zufällig einen dabeigehabt). Angeblich gilt das nur für Rettungskräfte und so.Naja... wenigstens wurds mir nicht weggenommen. Wie ich nun weiter damit umgehe weiß ich noch nicht... Wahrscheinlich weiterhin mitnehmen und bei Bedarf Gründe erfinden und hoffen dass mir keine OWI aufgebrummt wird. Evtl. noch den 42a ausgedruckt mitnehmen und freundlich auf die genannten Beispiele hinweisen (Picknick und so)
Und niemals an der Ampel stehenbleiben
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Hallo,
hatte gestern eine Begegnung mit den lieben Ordnungshütern. War mit dem Fahrrad in der Innenstadt unterwegs. An einer Ampel sprachen mich zwei Zivile an, sie hatten den Clip meiner DST TLR (Taschenlampe) gesehen und wollten wissen ob ich da ein Messer dabeihab.
Ausweis kontrolliert, durchsucht. Mein Buck Springmesser hatte ich auch dabei, zwar nicht geklippt aber gefunden haben sie es natürlich in der Hosentasche. Aufgebracht hat er's dank der extra-Verriegelung nicht, mich wollt er nicht machen lassen.
Sie meinten nur, ich darf sowas nicht mithaben, der Apfel als Grund hat sie nicht beeindruckt (hätte sogar zufällig einen dabeigehabt). Angeblich gilt das nur für Rettungskräfte und so.Naja... wenigstens wurds mir nicht weggenommen. Wie ich nun weiter damit umgehe weiß ich noch nicht... Wahrscheinlich weiterhin mitnehmen und bei Bedarf Gründe erfinden und hoffen dass mir keine OWI aufgebrummt wird. Evtl. noch den 42a ausgedruckt mitnehmen und freundlich auf die genannten Beispiele hinweisen (Picknick und so)
Und niemals an der Ampel stehenbleiben
Hi,
werden Springmesser nicht generell als Waffen eingestuft? Dann
würde dir auch kein Legal Reason helfen, da es hier ja nur SV als
Möglichkeit gibt.Grüße
Markus
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Ist abhängig von Länge der Klinge und dem Verhältnis zur Breite.
Ebenso muss es seitlich Aue dem Griff springen...Gruß, Ben
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Klinge unter 8,5 cm, seitlich aus dem Griff, also legal. Quasi ein normales assisted Einhandmesser.
Aber ich will hier eigentlich keine Diskussion lostreten. -
Hallo,
hatte gestern eine Begegnung mit den lieben Ordnungshütern. War mit dem Fahrrad in der Innenstadt unterwegs. An einer Ampel sprachen mich zwei Zivile an, sie hatten den Clip meiner DST TLR (Taschenlampe) gesehen und wollten wissen ob ich da ein Messer dabeihab.
Ausweis kontrolliert, durchsucht.
Verstehe ich das richtig: Du wurdest nur deshalb angesprochen, weil die Polizisten einen Clip an deiner Hosentasche bemerkt haben, und nicht, weil du dich sonst irgendwie auffällig verhalten hast? Und selbst nachdem du ihnen gezeigt hast, dass der Clip zu einer Taschenlampe gehört und sich demnach ihr Verdacht nicht bestätigt hat, wurdest du trotzdem noch komplett durchsucht? Mit welcher Begründung??? -
Ist abhängig von Länge der Klinge und dem Verhältnis zur Breite.
Das gilt schon seit einigen Jahren nicht mehr. Klinge kürzer als 8,5cm, seitlich öffnend und nicht zweiseitig scharf, der Rest ist egal.
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Verstehe ich das richtig: Du wurdest nur deshalb angesprochen, weil die Polizisten einen Clip an deiner Hosentasche bemerkt haben, und nicht, weil du dich sonst irgendwie auffällig verhalten hast? Und selbst nachdem du ihnen gezeigt hast, dass der Clip zu einer Taschenlampe gehört und sich demnach ihr Verdacht nicht bestätigt hat, wurdest du trotzdem noch komplett durchsucht? Mit welcher Begründung???
Genau so ist das. Sie haben mich auch danach ohne irgendwas wieder von dannen ziehen lassen, mitsamt Messer.
Begründung allgemeine Kontrolle, und wegen dem Clip bin ich ihnen halt aufgefallen. Sonst hab ich mich nicht auffällig verhalten und sehe auch nicht anders aus als all die anderen Studenten hier. Hab auch schon nachgeschaut wie das eigentlich ist mit Durchsuchungen, aber scheinbar haben die für ihre Begründung recht viel Spielraum, man kann dagegen eigentlich nix machen. -
Mit welcher Begründung???
Ich glaube, das Zauberwort heißt "Anfangsverdacht". Soweit ich weiß, hat man dann nicht mehr viel Chancen. Da können die Profis aber sicher mehr, bzw. fundiertere Infos liefern. -
Ich glaube, das Zauberwort heißt "Anfangsverdacht".
Schon klar. Aber der "Anfangsverdacht", dass an dem sichtbaren Clip evtl. ein Einhandmesser hängt, wurde ja sofort widerlegt. Warum dann noch eine komplette Durchsuchung eines unauffälligen Bürgers? -
Zitat
werden Springmesser nicht generell als Waffen eingestuft?
Wow langsam mal ein paar Gänge zurück.
Also für die Frage ob das Messer eine Waffe, also ein Hieb und Stoßwaffe ist, sind die Verbotskriterien die es als verbotenen Gegenstand einstufen nicht zwingend erforderlich.
Allgemein betrachtet würde man aber bei Springmesser unter 8.5 vom Taschenmesserprivileg ausgehen können. (ist aber so nicht eindeutig geregelt bzw überholt, denn nach Anlage 1 des WaffG sind alles Springmesser tragbare Gegenstände die Waffen gleich zu setzten sind und somit nach 42a nicht begründbar!!)
Wenn man den lieben Ostgate betrachtet, dann machen für ihn zumindest ja viele andere Kriterien ein Messer zur Stoßwaffe
Zur der Durchsuchung, jeh nach Bundesland gibt es neben den Bestimmungen des Owi Rechts/Waffenrechts und damit zusammenhängend der StPO auch Bestimmungen nach den Pol. Gesetzen die die Durchsuchung einer Person unter bestimmten Voraussetzungen zulassen.
Für den von Jörg zitierten Anfangsverdacht muss aber auch zumindest eine Auffindewahrscheinlichkeit vorliegen und die Verhältnismäßigkeit beachtet werden.Zitataber scheinbar haben die für ihre Begründung recht viel Spielraum, man kann dagegen eigentlich nix machen
das möchte ich so auch nicht stehen lassen. Frage nach warum und nach welcher Bestimmung du durchsucht wirst, zumindest das muss dir genannt werden und jeder Polizeibeamte sollte das beim Einschreiten auch können.
Hinterher darüber zu diskutieren was hätte wie richtig laufen sollen oder müssen finde ich müßig. -
War ja auch kein Problem, die Herren waren nicht unfreundlich und die 5 Minuten hatte ich grad noch, trotz leichtem Zeitdruck wegen ner Vorlesung mit Anwesenheitspflicht
Durch Frühlingsfest und das derzeit sehr gute Wetter ist hier eh die Hölle los - da find ich's gar nicht schlecht wenn die bisschen schauen. Allerdings sollten sie sich mal das Gesindel im Park direkt daneben anschauen... vielleicht haben sie das zu späterer Stunde ja auch noch getan.Etwas irritiert hat mich aber die mehrmalige Frage nach Drogen, besonders nach dem Konsum solcher in der Vergangenheit. In München ist mir das auch schonmal passiert... selbes Spiel wie im letzten Fall, allerdings ohne Messer und mit Auto statt Fahrrad. Wobei das ja nicht hier rein gehört... eventuell will mir den Sinn dieser Frage einer der hier mitlesenden Polizisten per PN erläutern? Würde mich sehr freuen.
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Wow langsam mal ein paar Gänge zurück.
Also für die Frage ob das Messer eine Waffe, also ein Hieb und Stoßwaffe ist, sind die Verbotskriterien die es als verbotenen Gegenstand einstufen nicht zwingend erforderlich.Moin.
Ich wollte hier keinem ans Bein pinkeln oder wieder 'ne "Erlaubt Diskussion"
anzetteln.
Meine Aussage bezog sich auf erlaubte Springmesser und die Interpretation
folgender Aussagen hier:"...Das gilt auch für Hieb- und
Stoßwaffen, und damit für legale
Springmesser und andere Messer,
die als Waffe eingestuft sind.""Seit April 2008 gilt in Deutschland ein öffentliches Trageverbot für bestimmte
Messer (§42 a WaffG). Betroffene Messertypen sind:
• Klappmesser mit Arretierung und einhändig auszuklappender Klinge
• Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 Zentimeter
• Alle Messer, die aufgrund ihrer Bauart als Hieb- und Stichwaffe eingestuft
sind (das betrifft vor allem Dolche und Springmesser)"Grüße
Markus
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passt schon, storky, war auch eher auf die Antworten auf deine Fragen gemeint
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Ich wollte eigentlich auch nur zum Ausdruck bringen, dass bestimmte
Messer (noch) schwerer zu begründen sind als andere.
Ich zum Beispiel trage derzeit ein Tusok als EDC. Und ja, ich
schneid-spalte damit mein täglich Äpfelchen (ehrlich ).
Trotzdem bezweifle ich, dass ich bei einer Kontrolle damit als Legal
Reason, bei einem Messer, dessen Intention doch deutlich wo anders
liegt, durch kommen würde.Grüße
Markus
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