Da ich mich die letzten Tage ein wenig mit der rechtlichen Sachlage auseinandergesetzt habe, was Messer angeht wollt ich die Gelegenheit mal nutzen. Hab keinen aktuellen Thread zu dem Thema gefunden, hoffe ich war nicht blind.
Unser Sohn ist jetzt 7, und Taschenmesser sind natürlich für Jungs immer interessant. Er hat schon länger ein (richtig beschissenes) Billigtaschenmesser von den Großeltern, und wir haben vor einem Jahr mal so ein kleines "fixed" von Jacko-o oder so gekauft, also ohne Spitze und die Schneide so "scharf" wie.....naja....wie die Kante meines Schreibtisches. Ein Witz eher.
Ich hatte also überlegt ihm ein ordentliches kleineres Taschenmesser zu kaufen (Schweizer). Ob das zu früh ist, oder Verantwortungsvoll oder nicht - das bleibt ja letztlich zu einem Teil mir überlassen. Vom Alter und von meiner Einschätzung ist das in Ordnung. Und wenn er sich mal schneidet, ja mein Gott, dann schneidet er sich halt. Gehört dazu, da lernt man draus.
(Ich hab auf die harte Tour gelernt, dass man keinen Kerbe in einen selbstgebauten pfeil schnitzen sollte den man fest umschlossen in der Faust hält. Meine erste narbe, die ich immer noch mit Stolz trage. Meine Großeltern sind skandinavischer Herkunft, und bereits sehr früh wurde mir "beigebracht" das ein Junge immer ein Messer in der Tasche hat. Das scheint dort Brauch zu sein, ob es wirklich stimmt oder nicht, keine Ahnung. Finde diese Einstellung aber durchaus berechtigt.)
Was ich mich nun Frage, gibt es da gesetzlich irgendwelche Aspekte die zu beachten wären? Also es geht nicht um EDC, also Schule z.B. ist tabu, wenn er nen Freund besucht muss auch nicht sein. Aber im Garten schnitzen und auch wenn er hier in der Gegend draussen herumtigert. Also durch das draussen herumtigern wäre ja keine 100% Beaufsichtigung gegeben, er würde das Messer dann also auch unbeaufsichtigt in der Tasche haben.
Auch hier wieder, ob das mit 7 ok ist, entscheidet man letztendlich selber -
nachdem man sicherstellt ob sich die Entscheidung mit dem Gesetz deckt natürlich.
Gibt es da irgendwo im Gesetzestext überhaupt eine Regelung?
Also die Rede ist natürlich von völlig gesetzeskonformen Messern, ich überlege ausserdem noch ein Messer zu wählen, welches keine ausgeprägte Spitze hat. (Würde evtl. sogar die Spitze "entschärfen", wie ich es beim Billig-Taschenmesser machen wollte. Dabei wollte ich die Klinge noch ein bisschen gerade biegen und es ist gebrochen. =)
Falls jemand, der ein bisschen gesetzesfest ist, da etwas zu weiss, würd ich mich freuen, wenn ich da mal einen Hinweis auf etwaige Gesetzespassagen kriegen könnte.
MfG
Cream