Gewerbliche Betätigung ist, jede
- allgemein erlaubte,
- auf Gewinnerzielung gerichtete,
- dauerhafte,
-selbstständige
Tätigkeit, soweit es sich nicht um
- freiberufliche Betätigung
- Urproduktion
- die bloße Verwaltung des eigenen Vermögens
handelt.
Allgm. erlaubt: Tätigkeit die nicht gegen Verbote verstoßen, mögl. auch Sittenwidrigkeit
Gewinnerzielung: ob Gewinn oder Verlust erzielt wird, es wird auf die Absicht abgestellt
Dauer: Dauerhaft, nicht nur sporadisch oder gelegentlich
Selbstständig: Eigenverantwortlich, im eigenen Namen, keinen fremden Weisungen unterworfen
So zumindest die allgemeine Definition im Bereich der GewO etc. Die Abgrenzung ist nicht immer einfach. Auch tun sich die Gerichte, wenn es um solche Sachen geht (Liebhaberei - wo fängts an wann hört es auf), nicht einfach.
Wer das MF kennt, weiss das Pitter in diesen Angelegenheiten zuweilen nicht lange fackelt und sowas nicht gerne sieht. Was außerhalb seines Forums stattfindet ist jedoch nicht seine Angelegenheit.