Messer weg und Geldstrafe.

  • Mich hat die Polizei angehalten, war mit dem Auto unterwegs. Haben meine ganzen Papiere kontrolliert und der eine hat mit seiner Lampe im Auto rum geleuchtet und auf einmal greift er in die Tür und holt mein uhraltes billiges Einhandmesser raus, und sagt das man das nicht mitführen darf und er es beschlagnahmt. Hab gesagt das ich es weiß aber des liegt schon ewig im auto rum und wird nicht benutzt. In der Hosentasche hat ich mein Pohl Force hat ihn garnicht interessiert. Naja heute kam ein brief von der Stadtkasse Ludwigshafen, das Messer wird vernichtet ist mir eigentlich egal war nix besonderes aber ich muß 150€ und 38€ Bearbeitungsgebühr bezahlen. 188€ für nix! Hat jemand von euch sowas auch schon mal erlebt? Werden die preise einfach so gemacht oder sind 150€ Strafe normal.

  • Hab gesagt das ich es weiß aber des liegt schon ewig im auto rum und wird nicht benutzt.


    Das war m.E. der Fehler. Du hättest ihm 'nen sozialadäquaten Zweck nennen sollen um evtl. die Beschlagnahmung zu verhindern. So aber hast Du die OWi direkt zugegeben und bist dementsprechend "verknackt" worden. :(

    In Combat, you do not rise to the occasion. You sink to the level of your training!

    Franconian Resistance #6 - Kopportunist #0002 - T.I.T.A.N. #0012

  • Ich wurde auch schon kontrolliert und hatte einen Spyderco Folder auf dem Beifahrersitz liegen , ich sagen zu dem Polizisten dass ich es als " Brotzeitmesser "dabei habe !


    Für die zwei Beamten war das kein Problem und sie wünschten mir einen "Guten " und die Sache war vom Tisch :D



    Aber ich denke ,das es immer Auslegungssache des Beamten ist :(


    Hast auf jedenfall mein Mitgefühl ;) :)




    Greetz dert Joe

    Franconian Resistance #001

  • Du kannst Dir überlegen, ob Du Widerspruch einlegen willst. Achtung da gibts ne Frist! Steht aber auch in der Rechtsbehelfsbelehrung. Da kannst Du Deine sozial adäquaten Gründe nachreichen. Zahlen musst Du das evtl. zumindest vorerst trotzdem (Verwaltungsrecht is nich meine Stärke :whistling: ).
    Vielleicht hast Du Erfolg.

    Es gibt nichts Gutes, außer man tut es

  • Tja, dumm gelaufen. :bibber:
    Völlig falsch reagiert!


    Wenn man fies wäre, könnte man sagen: Selbst schuld. ;)


    Gruß Thomas

    "Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht."

  • Ich glaube 150 ist auch bei uns der übliche Satz. Genaueres erfährst du auf deinem für dich zuständigen Ordnungsamt.
    Kann aber Variieren.
    Und was lernen wir daraus, vorher einen Grund überlegen, den hättest du ja sicher für dein Pohl Force auch gehabt Oder ;)

  • servus
    ein bekannter von mir ist bei drogenfahndung in düsseldorf. er selber wusste nicht das fixed bis 12 cm erlaubt sind. andere die waffenbesitzkarte, jagdschein usw in deutschland haben, blicken da auch nicht durch. ich weiss was erlaubt ist, trotzdem danke ihr alibiaktionenunterstützende rückgradlosen politiker. :cursing: :russroul: :knueppel: X( X( :thumbdown: :thumbdown:
    nikko

  • Aber jetzt bitte nicht wieder ein Anti WaffG Tread losbrechen, Loco richtete Seine Frage ja nach der Owi und nicht nach Sinn und Zweck der Norm.
    Sonst drehen wir uns wieder im Kreis ;)

  • Das ich selbst schuld bin weiß ich ja, da sagt ja auch keiner was dagegen. Wollte nur wissen ob schon andere solche erfahrungen gemacht haben und ich find 150€ halt schon arg dafür das nix war. Also fast nix. Zuhause darfs rum liegen im Auto nicht, naja werd die kohle einfach überweißen und die sache ist erledigt. Messer war ja wie gesagt nix besonderes, mein Alpha hätt ich nicht so leicht hergegeben.

  • na ja damit reist du dich zumindest in die kleine Reihe derer ein die am eigenen Leib (und nicht durch Stammtischerzählungen) den neuen Paragraphen zu spüren bekam. (Auch wenn das bei 150 Euro kein Trost sein dürfte) :violin:

  • Diese Erfahrung ist mir bislang glücklicherweise erspart geblieben.


    Aber Dein Erlebnis bestätigt wieder mal den generellen Grundsatz: im Zweifelsfall nichts sagen, nichts zugeben!
    Dein Problem ist einfach, dass Du einen vorsätzlichen Verstoß zugegeben hast.
    Damit hast Du Dir die Möglichkeit für Rechtsmittel selbst verbaut.


    IMHO wären diese in Deinem Fall ansonsten nicht chancenlos gewesen. :thumbup:


    Gruß Thomas

    "Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht."

  • Ich werfe mal folgende Frage in den Raum, nachdem hier ja eigentlich zu Ersterfahrungen diesbezüglich gefragt wurde :


    Wie schaut es hier eigentlich bezüglich "Wiederholungs->>Täter<<" aus : Wenn man nach solcher Erfahrung, also Bußgeldbescheid über Kurz oder Lang durch gleiches "Vergehen" nochmals (also öfters) belangt würde :
    Bleibt die Bestrafung dann jeweils Gleich, steigert sich das dann im Laufe der Zeit, oder gleich wie Falschparken, wo die Tarife ja festgesetzt sind, und auch im Wiederholungsfalle die Strafzettel nicht an Härte zulegen ...?


    Jedenfalls : Anteilnahme wegen der Bestrafung ohne böse Absicht ... wäre mal interessant zu erfahren, wieviel Leute deswegen bestraft werden, die solche Messer wirklich zu Missbrauch mit sich rumtragen ...


    Freundliche Grüsse,
    Serge

    ??? Messer ???      :crazy: :love: :crazy:        !!! JA : Ich will !!!

  • Handschuhfach wär die bessere Wahl gewesen, ich kann meins abschliessen und während der Fahrt kommen sie immer da rein wenn ich eines oder mehrere Messer dabei hab.


    Unterm Sitz hab ich noch so ne kleine notfall Tasche, da is allerdings nen 11cm fixed drin....kann auch nix mit passieren.


    Kann es eigentlich auch sein, das ich nen "sozialadequaten" Grund angebe, und die Beamten mir sagen "blödsinn, dafür brauchen sie nicht so ein Messer" ?
    so zB Pohlforce Alpha 2 und nen Apfel

    Das Leben ist zu kurz für schlechte Scheiden.

  • Wie schaut es hier eigentlich bezüglich "Wiederholungs->>Täter<<" aus

    Verstehe die Frage nicht!
    Mann lässt sich mehrmals, ohne einen halbwegs plausiblen "sozialadäquaten" Verwendungszweck anzugeben, ein Messer abnehmen?


    Kann es eigentlich auch sein, das ich nen "sozialadequaten" Grund angebe, und die Beamten mir sagen "blödsinn, dafür brauchen sie nicht so ein Messer" ?
    so zB Pohlforce Alpha 2 und nen Apfel

    Können sie natürlich sagen. 8|
    Ist aber Blödsinn - jedoch wie fast alles noch nicht abschließend rechtlich ausgelotet.
    Futter für den Anwalt. :thumbup:


    IMHO + IANAL :D ist abgeschlossenes Handschuhfach schon viel zuviel des Guten.
    Ich lasse mein Equipment im Auto nicht so herumliegen, dass jeder es einfach so sehen kann.


    Gruß Thomas

    "Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht."

  • Randal es ist nicht entscheident ob du ein solches Messer brauchst dafür. Sondern ob du einen sozialadäquaten Grund hast.
    Ich denke alles kann man auch mit einem anderen Messer (zB. Zweihänder) machen.
    Ob der Grund aber anerkannt wird steht auf einem anderen Tablett.
    Zu der Owi hier zwei Auszüge aus dem OwiG und dem WaffG


    § 17 Höhe der Geldbuße
    (1) Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.
    (2) Droht das Gesetz für vorsätzliches und fahrlässiges Handeln Geldbuße an, ohne im Höchstmaß zu unterscheiden, so kann fahrlässiges Handeln im Höchstmaß nur mit der Hälfte des angedrohten Höchstbetrages der Geldbuße geahndet werden.
    (3) Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt.
    (4) Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht das gesetzliche Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es überschritten werden.
    (Owig)
    Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden (WaffG)
    Da sieht man selbst dass es nicht so leicht ist mit der Höhe der Geldbuse.

  • Harter Tobak!


    Ändern läßt sich an der Sache wohl leider nichts mehr, ein Einspruch kann aber nicht schaden.


    Ich will keine Diskussion schüren, man fragt sich aber manchmal, wo bei den ganzen Sachen die Verhältnismäßigkeit bleibt. Da ist also richtig zu schnell fahren billiger als ein Messer bei sich zu haben ...


    Vielleicht sollte man doch mal überlegen, die eine oder andere Klinge auf Zweihandbetrieb umzuarbeiten, ist auf Dauer wohl günstiger.


    Ach moment mal, Messer zerstört? Also soweit ich weiß ist das nun wiederum nicht ok. Da würd ich nochmal nachfragen. Eigentum ist in D eigentlich heilig. Selbst eingezogene schwarze Waffen werden nicht so einfach verschrottet. Hab selbst schon so manches uraltes Ding aus der Raservatenkammer in der Hand gehabt.

  • Da wir uns im Ordnungswidrigkeitenverfahren befinden, gehe ich davon aus, dass Du einen Bußgeldbescheid bekommen hast.


    Gegen diesen Bußgeldbescheid kannst Du innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der auf der Vorderseite bezeichneten Verwaltungsbehörde, die diesen Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen.


    Der Bußgeldbescheid wird erst dann rechtskräftig und vollstreckbar, wenn innerhalb dieser Frist kein Einspruch eingelegt wird. Die Frist ist nur dann gewährt, wenn die Erklärung vor Fristablauf bei der Verwaltungsbehörde eingeht.
    Ist der Einspruch zulässig, so prüft die Bußgeldstelle (Verwaltungsbehörde), ob sie den Bußgeldbescheid aufrechterhält oder zurücknimmt.

  • Führen heißt das Messer am Mann tragen. Du hast das Messer nicht geführt, daher hast Du auch keine OWI begangen. Es lag im Auto, wurde aber nicht von Dir geführt !

  • Warum muss das Messer eigentlich vernichtet werden ?


    Es ist doch kein verbotener Gegenstand oder so.


    (Ich stell mir gerade vor die beschlagnahmen mal ein Strider und versuchen es zu vernichten und schaffen es nicht) :D :D

    Der Wald ist der Freund der Gesetzlosen.

  • Ludwigshafen ist ein hartes Pflaster für Träger von Einhandmessern.


    Dies liegt aber in dem sehr hohen Ausländeranteil (die alleine schon aufgrund der Abstammung einen Faible für Klingen besitzen) und dem recht hohen Anteil von Jugendkriminalität in den Bereichen Raubüberfällen und Gewalttaten unter Verwendung von, bzw. unter Mitführen eines Messers begründet.


    Nicht umsonst gab es in Ludwigshafen das erste Haus des Jugendrechts als Modellprojekt (Einrichtung in der straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende unter einem Dach von der Polizei, über Vertreter der Staatsanwaltschaft, bis hin zu Bewährungshelfern, abgefrühstückt werden).


    Sobald du halbwegs ins Beuteschema passt (Alter, Kleidung, Örtlichkeit PLUS Einhandesser) ist es ersteinmal weg.
    Das ist polizeiintern so gewollt und geschieht im Einklang mit der komunalen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt Ludwigshafen).
    Ziel ist eine Verdrängung von Messern aus der Innenstadt Ludwigshafen, insbesondere dem Bereich um den Berliner Platz.


    Ich kämpfe hier gegen Windmühlen.


    Für ertappte Wiederholungstäter wird es teurer, das ist alles.


    Und unter "Führen" fällt das zugriffsbereite Mitführen.
    Er fuhr Auto, bzw. befand sich in unmittelbarer Nähe zum Auto und hätte das Messer mit einem Handgriff aufnehmen und benutzen können. Also hat er es geführt. Es muß NICHT am Mann rumgetragen werden, damit die Voraussetzung "Führen" erfüllt ist.

    Kämpfen – aber mit Freuden! Dreinhauen – aber mit Lachen!
    Kurt Tucholsky (1890 - 1935)

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