Führen heißt das Messer am Mann tragen. Du hast das Messer nicht geführt, daher hast Du auch keine OWI begangen. Es lag im Auto, wurde aber nicht von Dir geführt !
Wie kommst Du denn auf so etwas?!? Ließ mal im WaffG nach, "Führen" ist definiert als die Ausübung der tatsächlichen Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume, oder des eigenen befriedeten Besitztums. Dazu muss das Messer nicht am Mann sein.
Solche ungeprüften Thesen hier öffentlich zu posten finde ich zumindest fragwürdig - was, wenn jemand das glaubt? :oops: