Ich stimme Dir in Deinen Ausführungen weitestgehend zu, aber gerade der letzte Satz hieße ja praktisch, dass man immer 'nen Apfel in Reserve mithaben müsste (den anderen habe ich geschält, geteilt und gegessen), damit das Führen legal wäre. :hmmm:
Du musst keinen Apfel dabei haben, sondern nur den Polizisten glaubhaft machen, dass du einen Apfel schälen willst! Vielleicht willst du dir den Apfel ja erst noch kaufen. Das glaubt ein Polizist dem Anzugträger auf dem Weg zur Arbeit vermulich eher, als der Gruppe Jugendlicher vor dem Bahnhof.
Das Problem bei einer in der Zukunft geplanten Tätigkeit ist, dass einige Abgeordnete und Polizisten den Weg zu einem berechtigten Interesse nicht zu den Ausnahmetatbeständen zählen. Demnach dürfte man zwar seinen Apfel auf der Parkbank mit dem Einhandmesser schälen, müsste das Messer aber auf dem Hin- und Rückweg in einem verschlossenen Behältnis transportieren.
Auf der einen Seite ist diese strenge Auslegung verständlich, weil sonst jeder Jugendliche mit der Behauptung, dass er sich abends einen Apfel kaufen möchte, den ganzen Tag mit seinem Einhandmesser rumlaufen dürfte. Andererseits wäre hierdurch der Ausnahmetatbestand des "berechtigten Interesses" - der ja gerade die Einschränkung des braven Bürgers verhindern und ihm weiterhin die sozialadäquate Benutzung seines Messers möglich machen sollte - völlig sinnlos, da man sein Messer bis zur Benutzung immer in einem verschlossenen Behältnis transportieren müsste...