Die Rechtsprechung hat IMHO schon Kriterien aufgestellt, die einen Gegenstand entweder als Messer, oder als Waffe einstufen können.
Und die sollte auch der Polizeibeamte vor Ort kennen.
Ich würde es auch sehr begrüßen, wenn alle Polizisten, die es für angebracht halten, ein Messer zu beschlagnahmen, sich damit auch auskennen würden! Aber leider reicht - wie bereits mehrfach von mir geschrieben - als Rechtsgrundlage für die Beschlagnahme der bloße Anfangsverdacht, dass es sich um eine Waffe handeln könnte! Und der Polizist muss sich auch nicht rechtfertigen, warum er diesen Verdacht hat. Es reicht schon, wenn das Messer irgendwie "gefährlich aussieht" und er das vor Ort nicht genauer prüfen kann.
Viele Polizisten (so zumindest die Aussage von einem Bekannten dieser Berufsgruppe) scheinen aber noch nicht einmal den §42a WaffG zu kennen! Und erst Recht kennen sie die Merkmale nicht, die ein Messer zur Waffe macht! Und deshalb scheint die häufig vertretene Meinung zu sein: "Lieber ein Messer zu viel beschlagnahmen, als eins zu wenig! Wenn keine OWI vorliegt, bekommt der Betroffene das Messer ja zurück!".