Moin!
Hab mir grad nochmal "Anatomy of a Busse Knive" angeschaut -
http://www.bussecombat.com/anatomy/index.shtml
und da steht, dass das "front guard hole" ein "registered Trademark" ist.
Bedeutet das, dass kein anderer ein Messer machen darf, welches direkt hinter der Fingermulde so einen "Auslauf" mit einem Loch drinn hat?
Ich hab das jetzt grad nicht im Kopf, aber es würde mich doch stark wundern. Ich könnte fast wetten, das ich schon viele andere Messer gesehen habe, die sowas haben....
Aber im Prinzip stimmt's ja schon, das ist bei Busse ja eines DER Merkmale finde ich.
Ich versteh nicht allzuviel von dem ganzen Patent und Copyright-Gedöns, aber ich würde es schon arg dreist finden, wenn man sowas trademarken könnte. Andererseits hat eine Bekannte (angeblich) ein Gebrauchsmusterschutz auf Filzseife mit Henkel. Ein Patent-RA hat mir aber dann später mal erklärt, dass das nur in genau dieser Kombination gilt: also eingefilzte Seife mit Henkel (der auch als "Henkel" bezeichnet wird) - und sogar schon die Farbe ändern würde im Zweifelsfall den Gebr.musterschutz umgehen.....aber das war mir alles etwas sehr wirr....
Weiss das einer, wie das bei Busse genau ist?
Es gibt doch bestimmt andere Messer mit diesem Loch vorne am Griff? Beispiele falen mir grad keine ein.
Würde mich grundsätzlich mal interessieren, wie das mit messerdesign ist. Wenn ich ein Messer entwerfe, inwieweit ich da überhaupt irgendwas schützen lassen könnte/müsste/sollte?