Also das mit dem "Anschein" vortäuschen wird hier wohl ein bisserl falsch interpretiert
Es ist nämlich genau anders rum.
ZitatWaffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind, sind nach Anlage 2, Abschnitt 1, Nr. 1.3.1 WaffG verboten.