Einhandmesser legal führen/transportieren - wie löst ihr es?

  • Folgende Modifikation eines Spec-Ops Cargo Pocket Organizers erlaubt es mir, Einhandmesser in Deutschland ohne guten Grund legal zu führen, obwohl wenn ich es richtig verstehe, führen im verschlossenen Behältnis gar kein führen ist :rolleyez:
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    Ein/e Hohlniet/Öse, ein Minivorhängeschloss, ein drehbares Kettenglied, ein bißchen Spielerei mit der Zange:
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    So begehe ich jedesmal eine Ordnungswidrigkeit, wenn ich mir eine Notiz mache:
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    Ideal ist es nicht, aber Wasserfest.


    Wie führt ihr ohne allgemein anerkannten Zweck legal? ;)

  • Nur zur ERläuterung: Verlangt das Gesetz ein VERschlossenes oder ein GEschlossenes Behältnis?

    Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die dies nicht getan haben.


    “We must reject the idea that every time a law’s broken, society is guilty rather than the lawbreaker. It is time to restore the American precept that each individual is accountable for his actions.” -- Ronald Reagan

  • Waffg §42a Absatz 2 Nr. 2


    Das Gesetz verlangt ein VERschlossenes Behältnis. Der ReissVERschluss allein ist leider nicht ausreichend.


    Gruß, Kanif

    Einmal editiert, zuletzt von Kanif ()

  • Auf zweierlei Art, je nach Anlaß:


    1) Ich hab bei meinem Strider RCC den Daumenpin demontiert und duch einen Leuchtpunkt ersetzt. Dadurch ist es jetzt ein Strider-Zweihandmesser. Basta.


    2) Die Tage hab ich ein Borkott & Eickhorn SARD bekommen, das geilste Messer, das ich seit langem in der Hand hatte. Ach ja - offiziell ist das Ding ein Rettungsmesser; sollte ein Ordnungshüter darüber mit mir diskutieren wollen, zeige ich ihm die Monsternarbe an meinem zertrümmerten Bein von dem Autounfall, bei dem ich fast draufgegangen wäre, weil ich eben kein Rettungsmesser dabei hatte und mich nicht alleine aus der Karre befreien konnte ...





    .

    My ideal woman is a deaf, dumb and blind nymphomaniac whose father owns a chain of liquor stores
    (Oliver Reed)


    Tavannes-Logo-sw12klein.jpg

  • Dann muss ich die Frage wohl präzisieren:


    Wie führt ihr Einhandmesser und Fixed > 12cm in Deutschland legal, aber ohne berechtigtes Interesse?


    Ein Strider RCC ohne Pin ist nunmal ein beidhändig zu öffnendes Messer, also nicht das was ich meine. Ich suche nach eleganten Lösungen wie z.B. dieser hier. Rein theoretisch, und mal davon abgesehen, dass man allgemein anerkannte Gründe immer anführen kann und Einhandmesser "entschärfen" kann.


    Übrigens ist meine obige Lösung auch eher eine "Transport"-Lösung, unter "Führen" verstehe ich im Kontrast zum Gesetz etwas anderes. Naja...


    Vielleicht ist ja eine laufende Digitalkamera am Gürtel auch eine Lösung, wenn man damit Filmaufnahmen im Sinne des WaffG rechtfertigen kann?? ;)


    btw: Geiles Teil, das Borkott & Eickhorn SARD!!! Funktioniert der Kabelschneider? Kriegen wir vielleicht ein kleines Review? Ich würde mich freuen!


    beste Grüße,


    Kanif

  • Keine Ahnung, ob der Kabelschneider funktioniert; Kabelschneiden hab ich nicht so in meinem EDU-Programm.
    Ein Review? Mal sehen - wenn ich mal Zeit hab.





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  • Dann muss ich die Frage wohl präzisieren:


    Wie führt ihr Einhandmesser und Fixed > 12cm in Deutschland legal, aber ohne berechtigtes Interesse?


    Führen ohne berechtigtes Interesse? Garnicht.


    Aber ich hab immer eines... :D


    Ob das den Ordnungshüter überzeugt, ist wieder eine andere Baustelle, aber ohne berechtigtes Interesse hab ich kein entsprechendes Messer dabei!

  • Bei "wirklich kritische Fällen" mache ich es ähnlich wie du Kanif.
    Ich habe mir eine MAXpedition RazorShell von Rivers and Rocks geleistet bei der ich eine Öse für ein Schloß angebracht habe.
    Aber normalerweise führe ich meine Messer mit berechtigtes Interesse.

  • Berechtigtes Interesse.Beruflich sowie meist privat.



    Und...


    auf Weihnachtsmärkten,öffentlichen Festen u.s.w. ist meist mein Laguiole dabei oder ein kleines Fixed(Cultellus).
    Das gilt auch für jeden Frankreich oder Restaurantbesuch.


    Das war schon vor diesem Aprilgesetz so gelebt

  • Wenn Einhandfolder dann Berechtigtes Interesse.



    auf Festen , Messen oder anderen Veranstaltungen habe ich ein BRKT IMP und ein Schweizer am start oder evt. ein Böker Sportmesser ^^


  • 1) Ich hab bei meinem Strider RCC den Daumenpin demontiert und duch einen Leuchtpunkt ersetzt. Dadurch ist es jetzt ein Strider-Zweihandmesser. Basta.
    .

    Ich habs genauso mit meinem Böker M-Type gemacht, zunächst ist mir das die sicherste Lösung.

    Einmal editiert, zuletzt von ChriBo ()

  • öh.... irre ich oder ist das führen eines messers auf öffentlichen veranstaltungen immer ne owi?

  • ...wenn es nur um's schnöde Verschließen ginge, und man das Behältnis weglassen könnte, hätt' ich bei einigen meiner Messer schon ne Idee :biggrin: ! Würde mich interessieren wie die Polizei drauf reagieren würde, denn aufklappen kann man das Messer ja nun nicht so einfach!? Das Schloss sitzt in diesem Zustand bombenfest und lässt sich auch nicht über das Messer stülpen...aufmachen ohne Schlüssel - keine Chance!


    verschlossen.JPG


    Gruß Khayman

    T.I.T.A.N. #0061, Kopportunist #0061

  • öh.... irre ich oder ist das führen eines messers auf öffentlichen veranstaltungen immer ne owi?

    Kommt in D auf die Art des Messers an.


    Hieb- und Stoßwaffen (tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, z.B. Dolche, Bajonette; maßgeblich ist hier der Widmungszweck durch den Hersteller) sind Waffen i.S.d. WaffG und ein Führen auf öffentlichen Veranstaltungen stellt ein Vergehen gem. § 42 WaffG dar.


    Gebrauchsmesser sind weder dazu bestimmt sind Verletzungen beizubringen, noch im Waffengesetz genannt,
    daher finden waffenrechtliche Bestimmungen also grundsätzlich keine Anwendungen, da sie keine Waffen i.S.d. WaffG sind.
    Handelt es sich bei dem Gebrauchsmesser um ein Einhandmesser oder feststehendes Messer mit Klinge > 12 cm, dann findet § 42 a WaffG Anwendung.
    Das Führen von Einhandmesser bei öffentl. Veranstaltungen wirkt sich nicht strafschärfend aus (kein Vergehen gem. § 42 Waff), da vom § 42 WaffG nur Waffen erfasst werden. Bleibt immer noch die Owi.


    So oder so wird das Messer sichergestellt/beschlagnahmt zwecks Gefahrenabwehr/Einziehung nach § 54 WaffG und Du siehst es womöglich nicht mehr wieder.


    Gruß
    sham

    Stronger people are harder to kill. And generally more useful.

  • So inovativ die ganzen Ideen hier sind, ist doch irgendwie die Funktion des Einhandmessers damit einschränkt.
    Nämlich eben das schnelle herausziehen und einhändige Öffnen (und verriegeln) des Messers.
    Also entweder scheiß ich auf das Gesetz und stelle mich im (unwahrscheinlichen) Fall einer Durchsuchung dumm :namehase: (meinem Empfinden nach wissen sowieso max. 40% der Deutschen das es diese Einschränkung jetzt gibt) oder ich führe ein wahnsinnig martialisch aussehendes und gerade noch legales Strider "Kampfmesser" :blsword:

    Man card revoked if you don't firmly grip my hand when you shake it. (You're excused if you're under 8.) Also, if you shake too long, I will get very annoyed with you...


  • Also entweder scheiß ich auf das Gesetz und stelle mich im (unwahrscheinlichen) Fall einer Durchsuchung dumm ... oder ich führe ein wahnsinnig martialisch aussehendes und gerade noch legales Strider "Kampfmesser" :blsword:

    Sehr elegante Strategie.


    Und ja! irgendwie ist die Funktion des Einhandmessers damit einschränkt. Gut erkannt! :pinch: Aber geht es bei diesem Gesetz auch darum? Nein, es geht um "verschlossene Behälter" :D

  • Das das keine neue Erkenntnis ist ist ja klar, nur warum erdenkt man dann solche Behältnisse wenn sie doch den Sinn eines solchen Messers zunichte machen.?
    Entweder man nutzt die ursprüngliche Funktion aus und "widersetzt sich somit dem Gesetz" (ich für meinen Teil habe eigentlich mmer einen Grund ein Messer mitzuführen, fraglich nur ob der vom Normal-Gesetzeshüter anerkannt wird) oder man steigt auf Alternativen um die man unverschlossen mitführen kann.

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