Weiß jemand von Euch ob ein angeschliffener Schoer am rückwärtigen
Klingenort eine Zweischneidigkeit im Sinne des WaffG darstellt und ob
eine Rückenschärfe längenspezifisch definiert wird ?
Frage zur Zweischneidigkeit
-
-
Meines Wissens ist es egal wie lang die Rückenschärfe ist..Zweischneidig ist zweischneidig. Zumindest ist es beim ER Shrapnel so...
Das war zumindest die Auskunft der örtlichen Behörden. Wirklich gesetzlich definiert ist es meines Wissens nicht. Ich hab danach auch schonmal im Netz geschaut habe aber nichts gefunden. -
ich glaube hundertprozentig ausdefiniert ist das nicht, aber tendenziell würde ich sagen: wenn der rücken einer klinge auch schneidet wirds als waffe eingestuft. mir fällt allerdings keine werkzeuganwendung ein bei der eine beidseitig scharfe spitze hilfreich ist. eine wellenschliffschneide am klingenrücken WÄRE da schon was anderes mmn.
-
Was ist ein Schoer?
-
Meines Wissens ist es egal wie lang die Rückenschärfe ist..Zweischneidig ist zweischneidig. Zumindest ist es beim ER Shrapnel so...
Das war zumindest die Auskunft der örtlichen Behörden. Wirklich gesetzlich definiert ist es meines Wissens nicht. Ich hab danach auch schonmal im Netz geschaut habe aber nichts gefunden.Das ER Shrapnel ist doch meines Wissens nach nicht zweischneidig ?
-
Das lässt sich leider nicht sagen, da das Gesetz nirgends konkret auf die Zweischneidigkeit bzw. auf Waffeneigenschaften im Speziellen eingeht.
Bisherige Praxis ist aber, Zweischneidigkeit per se als Waffeneigenschaft zu definieren, da es keinen Grund gibt, Zweischneidigkeit als waffenfremde Eigenschaft anzusehen. Von daher ist es wahrscheinlich, von einem Verbot bzw. einer gegeben Waffeneigenschaft auszugehen.Siehe auch hier:
http://www.waffenrecht.lexdeju…echt-auf-messers-schneide -
Das ER Shrapnel ist doch meines Wissens nach nicht zweischneidig ?
Es gibt ne Militärversion....
http://www.outdoor-treasure.de…fe-militaerversion/a-622/
Zitat: "Die Militärversion hat im Unterschied zur Zivilversion zwei geschliffene Klingen!"
Da der Rücken nicht komplett bis nach hinten angeschliffen ist, hatte ich angefragt. Mir wurde dann wie schon oben gesagt, das es egal sie wei lang die Rückenschneide sei....
-
Moin,
also, meines Wissensstandes nach ist "ein bischen" Rückenscharf genauso als Waffe eingestuft wie komplett Zweischneidig...
War glaub ich bei nem Bericht über datt SOG Pentagon Elite EXTRA erwähnt worden und da sind nur so um die 2-3 mm scharf, wenn ich mich richtig entsinne...
Greetz,
Moonknight
-
ganz schwierige frage tony.
meines wissens nach gibt es da auch noch nichts konkretes. zumindest kommt es wohl nicht auf die länge an.
ich könnte mir aber vorstellen, dass gerade ein geschliffener schoer das problem sein könnte und die zweischneidigkeit leichter begründet.
meine interpretation um eine zweischneidigkeit zu definieren ist, dass die zweischneidigkeit am kingenanfang/klingenspitze beginnt und sich dann zum griff hin erweitert.
der begriff der zweischneidigkeit resultiert hier aus dem klassischen "dolch" gedanken heraus und wird auch (leicht) abgewandelte formen erfassen, wie eben einen geschliffenen schoer. der schoer als solches wird ja sicherlich nicht die länge haben, wie die zweite scharfe seite eines dolches. ist vom ansatz her aber so ähnlich. man beginnt mit zwei scharfen sich gegenüberliegenden flächen an der klingenspitze.
über sinn und unsinn brauchen wir uns jetzt mal nicht zu unterhalten.
daher mein votum: geschliffener schoer = zweischneidig.
mfg frank
-
-
Finde ich wirklich schwierig.
Im Spitzenbereich spielt die Länge des Rückenanschliffs wirklich gar keine Rolle. Da gibt es Einstufungen von Messern mit einer ledigklich auf den ersten 1 bis 2 cm des Rückens scharfen Rückenschneide.
Komplizierter finde ich es, wenn ein begrenzter Bereich auf dem Rücken geschärft ist, z.B. mit Wellenschliff oder einer Beilschneide. Das sind ja eindeutig Werkzeugfunktionen, andererseits verliert das Messer damit seinen "durchgehenden Rücken", der ja z.B. bei ansonsten verbotenen Springmessern Legalitätsvoraussetzung ist.
Nur von der Verwendung her ist die ganze Sache ja eh absurd: So verlangen viele "Absetzer" polizeilicher oder militärischer SEen zweischneidige Messer - und zwar ausdrücklich NICHT als Waffe, sondern für ein Notfall-Freischneiden in beide Richtungen. Also kann man selbst bei einem durchgehend rückenscharfen Messer NICHT sagen, es sei zu NICHTS anderem gut als zur Verwendung als Waffe.
Rein rechtliche Unterscheidung bleibt schließlich die "Hersteller-Zweckbestimmung" des Messers zum Einwirken auf Menschen -oder eben nicht.
Aber zumindest im Spitzenbereich hat sich durchgesetzt: Was beidseitig geschliffen ist, wird als Waffe eingestuft.
Mir ist aber keine Einzelentscheidung bekannt, die sich auf ein Messer mit Rückensäge oder Beilschneide oder eben partieller Welle auf dem Klingenrücken bezieht. Dann ebenfalls faktisch "automatisch" auf eine Waffen-Zweckbestimmung zu verweisen, erschiene mir absurd. Aber eben faktisch leider nicht unmöglich....
-
Rein rechtliche Unterscheidung bleibt schließlich die "Hersteller-Zweckbestimmung" des Messers zum Einwirken auf Menschen -oder eben nicht.
Sehe ich ähnlich. Wird ein Messer als "Dolch, Militärmesser oder Kampfmesser" betitelt und eingestuft, sehe ich größere Schwierigkeiten als zB bei einem Aufbruchmesser oder ähnlichem.
Wirklich gesetzlich geregelt ist es aber nicht, wie so vieles im deutschen Waffengesetz -
@Micha ich stimme dir voll zu nur muss es bei
ZitatKomplizierter finde ich es, wenn ein begrenzter Bereich auf dem Rücken geschärft ist, z.B. mit Wellenschliff oder einer Beilschneide. Das sind ja eindeutig Werkzeugfunktionen, andererseits verliert das Messer damit seinen "durchgehenden Rücken", der ja z.B. bei ansonsten verbotenen Springmessern Legalitätsvoraussetzung ist.
jetzt war heisen, da diese Eigenschaft bei der Neuerung nicht mehr enthalten ist. Bitte verzeiht die Griffelspitzerei.
-
-
Ein Schoer ist eine Schoor.
-
Selbst ist der Mann. Schör / Schoer / Schor meint wohl genau das, den Teil einer Klinge, dessen Klingenrücken von der Spitze aus teilweise geschliffen ist. Wird in diversen Quellen synonym zu falsche Schneide verwendet, die aber wiederum laut Definition nicht scharf ist. Die Messerterminologie ist ein sehr schwammiges Feld.
-
Zitat
ein angeschliffener Schoer
Mh, die Frage sollte sein, ob Tony damit meint:
ANGESCHLIFFEN = Dünn, aber net scharf (dann sollte es theoretisch O.K. sein in der Alltagsnutzung)
oder wirklich
ANGESCHLIFFEN = scharf geschliffen (und scho isse wieder da, die pöse Waffeneigenschaft...)
Grübel...
Greetz,
Moonknight
-
Ich bezweifle, dass "Zweischneidigkeit im Sinne des WaffG" definiert wurde und dass automatisch eine Waffeneigenschaft gegeben ist, sobald ein Teil des Rückens scharf geschliffen worden ist. Ich scheitere allerdings an dem Versuch, mir per Recherche das Gegenteil zu beweisen. Womit wir wahrscheinlich auch dem eigentlichen Problem dieses Threads näher kommen, dass keiner von uns in der Lage zu sein scheint, einfach mal den richtigen Paragrafen rauszusuchen.
-
Weil es keinen gibt, in dem das steht
Die Sache mit dem Dolchschliff kann man nirgends normiert nachlesen, das hat sich ledglich aus der Begutachtungspraxis so herausgebildet.
Es gibt bei Hieb- und Stoßwaffen kein im Gesetzestext normiertes technisches Gestaltungskriterium, sondern nur die Zweckbestimmung des Einsatzes gegen Menschen.
Die Bejahung dieser Zweckbestimmung aus der Gestaltung einer Dolchklinge abzuleiten, hat sich durch die Begutachtungspraxis so ergeben - natürlich mit im Einzelfall sinnwidrigen Ergebnissen wie dem angesprochenen GAR NICHT als Waffe bestimmten beidseitig scharfen Kappmesser usw.
Ich kenne aber leider auch keine Einzelentscheidung, die ein Messer so oder so klassifiziert, das eine Beilschneide oder auf dem Rücken partielle Welle aufweist...
-
Ich bezweifle, dass "Zweischneidigkeit im Sinne des WaffG" definiert wurde und dass automatisch eine Waffeneigenschaft gegeben ist, sobald ein Teil des Rückens scharf geschliffen worden ist...
Damit scheinst du richtig zu liegen, so wie es aussieht scheint dies wirklich nicht weiter bzw. eindeutig definiert worden zu sein.
Zitat:
Zitat
... "Der entscheidende Teil in dieser Definition ist die Zweckbestimmung.Eine Zweckbestimmung als Hieb- und Stoßwaffe ist z.B. gegeben bei:
Degen, Dolchen, Bajonetten, Säbeln und Schwertern. Ein Säbel zum Beispiel ist in seiner ursprünglichen Bestimmung ein Kriegsgerät zum Einsatz gegen Menschen." ...Entnommen aus Punkt 2.3 von folgender Seite:
http://www.messerforum.net/ini…ffengesetz-und-messer.php (http://www.messer-werkzeuge.de/)
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!