KaBar TDI legal?

  • Vor kurzem hatte ich mal wieder mein kleines KaBar TDI in den Fingern. Ich weiß, es gab schon mal eine Diskussion bzw. Anmerkung dazu bzgl. des Führens in Deutschland. Hab auch schon die Suchfunktion bemüht, leider erfolglos!


    Wie steht es nun um das Führen dieser Messer in D? Legal oder eher nicht? Ein Festellungsbescheid des BKA liegt wohl nicht vor, aber "dezente Parallelen" zum Stoßdolch bzw. Faustmesser.



    Ich vermute, die Beurteilung dieser Messer nach §42 ff. liegt - wie wohl so ziemlich überall - im Ermessen des Beamten.
    Aber ist das Führen rechtlich gesehen eine Ordungswidigkeit bzw. Straftat???

    Gruß
    Günni.

  • wie immer: rechtssicherheit bringt nur ein feststellungsbescheid.
    aber: das ding ist wie lange auf dem markt? 5 jahre? und es hat sich noch niemand die mühe gemacht einen feststellungsbescheid zu erwirken. so lange es keinen FB gibt: <12cm=alles ok. abgesehen davon daß das ding als weapon retention tool gedacht und beworben ist sehe ich da keine eindeutigen waffeneigenschaften. die klingenform finde ich sogar ausgesprochen werzeugmäßig.

  • Kurzes Zitat aus Anl. 1 zum WaffG, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Ziff. 2.1.3: "2.1.3 mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge
    verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust
    geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser)"


    Das TDI ist demnach kein Faustmesser und das Führen weder Straftat noch Ordnungswidrigkeit, der als feststehendes Messer dank der Klingenlänge § 42 a-konform.

  • Denke es ist über das TDI fast genauso viele schon geschrieben worden wie über Karambit ;)
    Denke das Major und Turtle beide recht haben, es ist eine Auslegungssache und ohne Feststellungsbescheide wird es hier nur Diskussionen geben, die dir keine Rechtssicherheit geben. Bedanken wir uns bei den Politikern die uns und die Uniformierten-Kollegen mit einem solchen unausgegorene Gesetz beschenkt haben.


    Auch die Frage ob es eine Ordungswidigkeit bzw. Straftat sein könnte, kann die hier niemand mit Verbindlichkeit beantworten.
    Darum mache ich hier zu.


    Außerdem habe ich es zu feststehenden Messern verschoben, da es dort Thematisch besser aufgehoben ist.

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