Vor kurzem hatte ich mal wieder mein kleines KaBar TDI in den Fingern. Ich weiß, es gab schon mal eine Diskussion bzw. Anmerkung dazu bzgl. des Führens in Deutschland. Hab auch schon die Suchfunktion bemüht, leider erfolglos!
Wie steht es nun um das Führen dieser Messer in D? Legal oder eher nicht? Ein Festellungsbescheid des BKA liegt wohl nicht vor, aber "dezente Parallelen" zum Stoßdolch bzw. Faustmesser.
Ich vermute, die Beurteilung dieser Messer nach §42 ff. liegt - wie wohl so ziemlich überall - im Ermessen des Beamten.
Aber ist das Führen rechtlich gesehen eine Ordungswidigkeit bzw. Straftat???