hi
evlt. habe ich auch grad nen denkfehler aber ein kreditkartenmesser soll ja auch eine kreditkarte vortäuschen
Jap, eindeutig Denkfehler. Macht aber nix, dazu gibts ja unsere kleine Selbsthifegruppe hier Ein handelsübliches Kreditkartenmesser täuscht keine Kreditkarte vor, sondern hat lediglich das gleiche Format und ist somit bequem im Portemonnaie aufzubewahren. Zudem steht für gewöhnlich weder VISA, Mastercard oder EC geschweige denn der Name eines Institutes oder des Kontoinhabers, noch verfügen sie über einen Magnetstreifen oder Chip. Also nix mit vortäuschen. Schau dir die Modelle mal an: Victorinox "Swiss Card", Iain Sinclair "Card Sharp", Nemesis Knives "Ti-Card", Microtech/Marfione "Assailant", Spydercard, etc. könntest du oder irgendjemand mit einem Mindestmaß an Vernunft eins dieser Messer ernsthaft für eine Kreditkarte halten? Sie sind praktische kleine Gadgets, die in eine Bedarfsnische passen. Nix weiter.
was das bka zum 3. ggst. sagt, sollten wir dem bka überlassen. habe auch nicht gesagt es wird, sondern ich kanns mir vorstellen.
ich denke einfach, dass jemand der mit dieser klingenform "gestochen" wird viel schneller verblutet weil der wundkanal einfach keine übliche stichverletzung ist sondern ein loch, wie reingestanzt.
Und? Diskutieren wir jetzt, wie lange ein Durchschnittsopfer (vll. besser "Einstichopfer") überleben muss, damit eine Waffe erlaubt bleibt? In manchen Kreisen wird es als besonders Human angesehen, wenn das Opfer einer Blankwaffe möglichst schnell das Bewusstsein verliert. So in der Jägerei oder - im Bereich "tactical" - in der Haager Landkriegsordnung, die das Verbot beinhaltet, Waffen zu verwenden, die "unnötiges Leid" verursachen. Damit, so denke ich, hat dieses Kanülenmesser durchaus seine Daseinsberechtigung. Wäre aber für mich nur unnötig Ballast, weil es sonst nix kann, was ein herkömmlicher Dolch könnte. Ansonsten: Freier Erwerb ab 18, Lagerung zuhause, Führen in der Öffentlichkeit verboten.