Erlaubt oder verboten ???

  • @Randal wenn du den leathel Incetion Nadel meinst da wurde speziell auf die vom Hersteller gepriesene Waffeneigenschaft eingegangen, für die Verbotseigenschaft war dann noch die verknüpfung mit dem Kunstgegenstand entscheident.
    Mir erschließt sich nicht ob nicht eine Klinge sich im Stock befindet und die zweite in der Tasche mitgetragen wird. Dafür sit die Beschreibung und die Bilder zu dürftig. Wenn es so ist wie zuvor vermutet dass die Klinge nur in der Tasche getragen werden kann und der Griff entfernt und die Klinge aufgesteckt werden muss revidiere ich meine Aussage. Aber wie gesagt, etwas zu dürftig um es richtig zu beurteilen können. Ich würde auf jeden Fall keinen Gegenstand einführen lassen bei dem die Rechtslage so unsicher ist wie bei dem Stock. Im Zweifel hat man mächtig Ärger und ein Strafverfahren am Hals.


    Da bin ich Deiner Meinung - im Zweifelsfall Finger weg von dem Gegenstand.
    Aber der Wanderstock ist tatsächlich grenzwertig...wenn der Hersteller bei Auslieferung die Säge im Griff montiert hat und die Messerklinge in der Scheide,dann ist es ein Wanderstock mit eingebauter Säge.(allerdings mit "verbotener Option" des Klingenwechsels)

    Si vis pacem para bellum

  • @Balinzweg : Stimmt, du hast Recht das hatte ich wohl nur etwas verkürzt im Gedächtnis gespeichert!
    Sehe ich mit diesem "Wanderstock" aber genauso , das Teil ist auch einfach viel zu unspektakulär und unpraktisch um irgendwas zu riskieren.


    Wenn man es denn genauer wissen will, es gibt bei den Zollämtern auch jemanden der für Einfuhrverbote zuständig ist, da kann man im Zweifelsfall auch anfragen...

    Das Leben ist zu kurz für schlechte Scheiden.

  • Wo wir hier schon dabei sind.....mal in eigener Sache :


    Zombie Tools Machete, 47cm Klingenlänge.
    D-Guards bei Messern klar illegal, nur haben manche Säbel ja zB auch einen D förmigen Handschutz aus Messing zB


    Bei Macheten wie der Ontario D-Handle aber sicher nicht illegal...oder doch?? Jetzt bin ich etwas verwirrt - hatte allerdings keine Probleme beim Zoll mit meiner Ontario 22 Zoll D-Handle Machete
    [gallery]4751[/gallery].

    Si vis pacem para bellum

  • hallo


    also die ausbildung ist bei mir noch nicht so lange her und evlt. hab ich mir ja was gemerkt:


    zum 1. gegenstand:


    man beachte den §42 a absatz 1 nr. 2
    § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
    (1) Es ist verboten 1.
    Anscheinswaffen,2.
    Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder


    ----> Unterabschnitt 2:
    Tragbare Gegenstände 1.
    Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
    1.1
    Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),


    liest man den namen und beachtet man "wer" das teil verkauft sollte die frage geklärt sein -> FÜHRUNGSVERBOT. (mein fehler, hatte erst verbotener ggst. geschrieben) ob verbotener ggst. ist wohl zu klären ob er einen "dosenlocher" vortäuschen soll.
    allerdings bin ich weder jurist/richter noch der beste im waffg interprätieren. also nur meine kleine meinung


    United Cutlery The Punch Keychain Self Defense Tool


    das teil ist also einzig und allein dazu gemacht/gebaut/entwicklet worden um wie unter nr. 1.1 beschrieben. nicht um dosen zu lochen...


    nur weil es auch "dosenlocher" gibt die ich in der küche habe, heißt das noch lange nicht das ein self-defense-tool somit legal wird weil es ja auch ein dosenlocher sein könnte. ganz wichtig ist immer auch die bestimmung des gegenstandes und die ist für mich hier wohl klar.


    lg

    Einmal editiert, zuletzt von TierDrama ()

  • naja es ist eine waffe -> ein messer -> feststehende klinge. klingenlänge?
    die form der klinge ist "unüblich" hierzu kann ich keine aussage treffen, habe ich nicht gelernt. evlt. weiß das bka mehr dazu, denn ich denke dass diese klingenform dazu dient blut schneller "abfließen" zu lassen bzw. schwerere verletzungen beizuführen oder? kann also durchaus sein, dass das bka dies als verboten deklariert hat.


    allerdings kann man da ja auch einfach nachfragen und sich so rechtlich absichern.


    also wie gesagt, im waffg steht nix über diese klingenform bei messern mit feststehender klinge, nur die klingenlänge
    < + = 12 cm ist erlaubt allerdings durch die besondere klingenform lieber nachfragen. waffencharakter siehe oben

  • Also ich habe das Gefühl,dass die Firma Condor das eher als Marketing-Gag oder Design-Studie herausgebracht hat,bin mir aber natürlich nicht sicher.Ob das Dingens überhaupt was schneidet,bezweifle ich mal.Zum Zustechen wie ein Bajonett wirds wahrscheinlich schon gehen,aber da bremst dieses Design im Vergleich zu schlanken Dolchen auch eher,vermute ich mal.


    Über 12 cm Klingenlänge hat es sicher und ist zum öffentlichen Tragen sicherlich nicht erlaubt...aber...IST das denn per Definitionem tatsächlich ein MESSER ?? Oder eher eine klare STOSS-Waffe? Also verkauft wird es ja von einem seriösen deutschen Anbieter - das Schwierige für den gesetzestreuen Kunden ist nun wieder,ob er sich nun eventuell mit dem Kauf strafbar macht oder nicht.Diese Frage mag für manche einfach zu klären sein,aber für andere wiederum nicht.
    Klar,kann man sich da beim BKA erkundigen ,aber ich wollte ja mal die Diskussion hierzu im Forum anregen,und wissen,wie Ihr darüber denkt/spekuliert/vermutet oder sogar der ein oder andere Bescheid weiß(vielleicht ist ja jemand da vom BKA oder ein Jurist,der da was Genaueres zu weiß?) :thumbup:


    Gruß,
    Christian

    Si vis pacem para bellum

  • aber ein messer ist doch eine "hieb- und stoßwaffe"


    Dolche und Bajonette sicher schon - aber die meisten Messer sind weder Hieb -noch Stoßwaffen.
    Das Condor Pipe-Knife allerdings würde ich auch als klare Stoss-Waffe bezeichnen.Für was anderes ist es wohl nicht zu gebrauchen(nun gut - man könnte Nachbar`s aufblasbaren Swimming-Pool damit sabotieren :D )

    Si vis pacem para bellum

  • ja die einstufung trifft evlt. auf die meisten messer nicht zu, weil das wohl küchenmesser sein werden von denen jeder einige zu hause hat.
    aber was ich hier so um forum sehe, da trifft das wohl wieder zu.

  • ja die einstufung trifft evlt. auf die meisten messer nicht zu, weil das wohl küchenmesser sein werden von denen jeder einige zu hause hat.
    aber was ich hier so um forum sehe, da trifft das wohl wieder zu.


    Insofern es sich dabei um Kampfmesser handelt,hast Du natürlich recht. Bei Outdoormessern jeodch schon wieder nicht.Ein Camp-Knife,eine Machete,ein Skinner oder ein Schnitzmesser oder das Anglermesser fallen nicht in die Kategorie Waffen,etc.,das sind Werkzeuge(welche natürlich mißbraucht werden können als Waffe,wie auch jedes Küchenmesser) aber das kommt eben darauf an,wofür es konzipiert wurde.Und allein die ganzen verschiedenen Messer der verschiedensten Berufe gelten allesamt nicht als Waffe(von Militärberufen und ähnlichem natürlich mal abgesehen).
    Im Zweifelsfall bleibt die Entscheidung natürlich immer auf Amts-Seite,jedoch sind viele Messertypen auch klar definiert als Werkzeuge und Gebrauchsmesser,und das ist von der Klingenlänge nicht unbedingt abhängig,sondern eher vom jeweiligen Beruf und von der Situation,in der solch ein Schneide/Hackwerkzeug getragen/benutzt wird.


    Schwierig wird es eben bei Messern,die sehr seltsam und kurios sind,wie eben dieses Pipe-Knife...man weiß nicht wirklich,wofür es denn nun eigentlich konzipiert worden ist. Naja - auf jeden Fall finde ich solche Kreationen recht amüsant(wenn auch nicht sehr sinnvoll) ;)

    Si vis pacem para bellum

  • Also wegen dieser komischen Riesenkanüle :
    Ob das nun als MESSER gilt oder als irgndwie geartete Stosswaffe ist wurscht. Waffeneigenschaft ist definitiv gegeben, aber egal was es nun ist, frei ab 18, Führungsverbot - strafbar macht man sich damit nicht wenn man es kauft....
    Ich denke ein deutscher Shop prüft auch vorher was er anbietet zumindest wenns ein seriöser "alter Hase" wie Wolfster is.....verkauft der nämlich nen verbotenen Gegenstand und ein Käufer davon wird damit erwischt is der Shop auch dran.

    Das Leben ist zu kurz für schlechte Scheiden.

  • Also jetzt hab ich noch mal in meinem "Messer-Allmanach" geblättert und tatsächlich eine Berufs-Messerform gefunden mit dem selben Typus Klinge,wie das Pipe-Knife von Condor(wenngleich vom Design auch nicht so spektakulär ;) ) Und zwar sind Käseproben-Messer(ohne Witz!!) ebenfalls Kanülenartig;mit ihnen entnehmen Käser einem Laib Hartkäse,eine Probe(die Käseprobe hat dann so eine längliche wurstform)


    Also,damit mich hier jetzt niemand falsch versteht :rolleyes: Ich denke auch nicht,dass Condor hier ein futuristisch anmutendes Käse-Probenmesser anbieten will...es ließe sich aber durchaus schlüssig so umdefinieren ;)
    Beim Original Käserei-Messer in Kanülenform ist sogar noch ein Stoßgriff(T-Griff) vorhanden.Wenn jemand so ein Messer zum ersten Mal sieht,könnte er auch denken,es handle sich dabei um eine verbotene übelste Stoßwaffe(waffeneigenschaft gegeben,wenn man so will) - allerdings werden damit nur Proben aus Emmentaler gezogen :D

    Si vis pacem para bellum

  • TierDrama ich bin jetzt einfach einmal neugierig :D Was hast du gelernt?


    Pipe Knife Dagger "inspired by the ceremonial daggers used by cannibalistic headhunters from Borneo". :rolleyes:
    Ein Dagger sprich auf deutsch Dolch der nicht unter Hieb- und Stichwaffe fällt ;)
    Letztendlich müßte aber das Bka wie immer entscheiden :)

    Einmal editiert, zuletzt von Chris77 ()

  • Zitat

    liest man den namen und beachtet man "wer" das teil verkauft sollte die frage geklärt sein -> FÜHRUNGSVERBOT. (mein fehler, hatte erst verbotener ggst. geschrieben) ob verbotener ggst. ist wohl zu klären ob er einen "dosenlocher" vortäuschen soll.


    Also diese Argumentationsrichtung ist schon etwas verquert.
    Weil das Ding wie ein Dosenlocher aussieht soll es einen Dosenlocher vortäuschen? Die Designemerkmale wurde ja nicht gewählt damit das Ding wie ein Dosenlocher aussieht sondern da der Hersteller sich eine bessere Wirkungsweise verspricht. Das ist nicht zielführend.
    Auch die Aussage dass die meisten Messer außer Küchenmesser Hieb und Stoßwaffen sind kann ich so nicht stehen lassen.
    Wenn deine Ausbildung noch nicht so lang her ist, dann weist du sicher die Begriffsbestimmungen im WaffG zum Hieb und Stoßwaffenbegriff
    du hast ja schon eine gute Ausführung dazu verlinkt. Aus der ja auch klar hervorgeht dass bei den Hieb und Stoßwaffen in ihrer gesammten Gestaltung ersichtlich sein muss dass sie objektiv dazu bestimmt sind Verletzungen herbeizuführen. Ich würde sagen dass das eher die Ausnahme als die Regel ist.

    Zitat

    die form der klinge ist "unüblich" hierzu kann ich keine aussage treffen, habe ich nicht gelernt. evlt. weiß das bka mehr dazu, denn ich denke dass diese klingenform dazu dient blut schneller "abfließen" zu lassen bzw. schwerere verletzungen beizuführen oder? kann also durchaus sein, dass das bka dies als verboten deklariert hat.


    Hier stimme ich deiner Argumentation zu nur die Folge stimmt nicht. Das BKA wird diesen Gegenstand nicht als verboten deklarieren, warum auch, es kann aber die Waffeneigenschaft feststellen und damit würde der Gegenstand unter das Führungsverbot fallen.
    Ich denke schon dass wir hier auch aufpassen sollten wie wir was schreiben, also auch bei entsprechender Vorkentniss die richtigen Begriffe verwenden.
    Dies ist ein offenes Forum und da wird auch viel mitgelesen.

    An sonsten sehe ich den Tread auch mit gemischten Gefühlen wie Ama Ebi.
    Die Fragestellungen sind im einzelnen recht interessant und es kommen auch neue Gedanken und Argumente auf, aber man muss auch keine schlafende Hunde wecken.

  • Und allein die ganzen verschiedenen Messer der verschiedensten Berufe gelten allesamt nicht als Waffe(von Militärberufen und ähnlichem natürlich mal abgesehen).


    Auch ein "Militärmesser" hat nicht automatisch eine Waffeneigenschaft! Aus eigener 12jähriger Erfahrung kann ich sagen, dass bei der Bundeswehr Messer nicht primär als Waffe genutzt werden (vielleicht vom KSK mal abgesehen, aber die haben deshalb auch einen AF-Dolch)! Selbst das "Kampfmesser 2000" wird trotz des gefährlich klingenden Namens und der Tanto-Klinge in erster Linie als Feldmesser genutzt und nicht als Waffe. Und auch bei der Polizei werden Messer meines Wissens als Werkzeug genutzt.


    Deshalb finde ich es auch falsch, dass allen taktischen Einsatzmessern pauschal eine Waffeneigenschaft unterstellt wird! Natürlich soll ein Miliärmesser im Notfall auch als Waffe verwendet werden können, das ist aber die absolute Ausnahme (die Zeit der Grabenkriege ist schließlich vorbei)! Und da die Hersteller (z. B. bei entsprechenden Ausschreibungen) ihre taktischen Einsatzmesser den Bedürfnissen von Polizei und Militär anpassen, muss die Zweckbestimmung der Hersteller mit der Zweckbestimmung der Einsatzkräfte übereinstimmen. Und diese primäre Zweckbestimmung lautet nunmal Werkzeug und nicht Waffe!


    @BFG: meine Ausführungen beziehen sich nicht auf dich, sondern sind an alle gerichtet, die jedes taktisch aussehende Messer als Waffe einstufen wollen, wie z. B. Herr Ostgathe

    Einmal editiert, zuletzt von PzGrenOffz ()

  • hi


    warum verquert? ich habe nicht gesagt dass es einen dosenlocher vortäuschen soll und dass es verboten ist. allerdings sind wir auch weder bka noch hersteller. das bka bringt intern immer wieder seitenweise pdf´s raus mit genau eben sollen kuriositäten und grenzfälle...deswegen ist das überhaupt nicht verquert oder abwägig meiner meinung nach. evlt. habe ich auch grad nen denkfehler aber ein kreditkartenmesser soll ja auch eine kreditkarte vortäuschen


    was das bka zum 3. ggst. sagt, sollten wir dem bka überlassen. habe auch nicht gesagt es wird, sondern ich kanns mir vorstellen.
    ich denke einfach, dass jemand der mit dieser klingenform "gestochen" wird viel schneller verblutet weil der wundkanal einfach keine übliche stichverletzung ist sondern ein loch, wie reingestanzt. aber wie gesagt nur meine meinung.
    ob und warum etc...da muss das teil erstmal dem bka vorliegen. obs dann jeder nachvollziehen kann oder nicht...


    theorie und praxis sind ja auch nochmal 2 paar schuhe...was im gesetz steht (nicht abschließend oft) und wie der richter entscheidet.


    lg

  • Ich hab am Anfang ja noch gedacht, es ginge hier um eine gewisse rechtliche Orientierung zu zwei Gegenständen, zu denen konkretes Kaufinteresse besteht. Da halte ich die entsprechende Nachfrage natürlich für sinnvoll.


    Wenn die Geschichte hier aber nur darauf hinauslaufen soll, entweder immer grenzwertigere oder obskurere Gegenstände zu präsentieren oder sich gegenseitig in sachkundigen (...oder scheinsachkundigen....) Haarspaltereien über waffenrechtliche Feinheiten zu übertreffen, klink ich mich aus....


    Gerade den Profis - oder auch den Leuten, die sich aus anderen Gründen für sachkundig halten, verlange ich bei solchen Diskussionen aber einfach ab, rechtlich korrekte und genaue Begriffe zu verwenden.


    Ein Messer, das als Hieb- und Stoßwaffe bewertet wird, ist NICHT grundsätzlich "verboten".
    Besitz, Erwerb usw. sind für Minderjährige verboten (Verstoß: Vergehen)
    Öffentliches Führen durch Erwachsene ist nach 42a EINGESCHRÄNKT (Verstoß: OWi)


    Besonders fatal ist hier eine Begriffsvermischung und -verwirrung, weil der Terminus "verbotene Messer" bzw. "verbotene Waffen" für etwas im Waffengesetz explizit Geregeltes steht: Das Besitzverbot für eine kleine Gruppe genau bezeichneter Messer, z.B. OTFs, Balisongs und Faustmesser. Nur für die dort konkret bezeichneten Messer gilt ein umfassendes VERBOT.


    Von einem Profi zu hören "das ist eine Stichwaffe, also ist es verboten" ist etwa so peinlich wie der Leserbrief über das Lippenstiftmesser im MM....

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