Erlaubt oder verboten ???

  • hi
    evlt. habe ich auch grad nen denkfehler aber ein kreditkartenmesser soll ja auch eine kreditkarte vortäuschen



    Jap, eindeutig Denkfehler. Macht aber nix, dazu gibts ja unsere kleine Selbsthifegruppe hier ;) Ein handelsübliches Kreditkartenmesser täuscht keine Kreditkarte vor, sondern hat lediglich das gleiche Format und ist somit bequem im Portemonnaie aufzubewahren. Zudem steht für gewöhnlich weder VISA, Mastercard oder EC geschweige denn der Name eines Institutes oder des Kontoinhabers, noch verfügen sie über einen Magnetstreifen oder Chip. Also nix mit vortäuschen. Schau dir die Modelle mal an: Victorinox "Swiss Card", Iain Sinclair "Card Sharp", Nemesis Knives "Ti-Card", Microtech/Marfione "Assailant", Spydercard, etc. könntest du oder irgendjemand mit einem Mindestmaß an Vernunft eins dieser Messer ernsthaft für eine Kreditkarte halten? Sie sind praktische kleine Gadgets, die in eine Bedarfsnische passen. Nix weiter.



    was das bka zum 3. ggst. sagt, sollten wir dem bka überlassen. habe auch nicht gesagt es wird, sondern ich kanns mir vorstellen.
    ich denke einfach, dass jemand der mit dieser klingenform "gestochen" wird viel schneller verblutet weil der wundkanal einfach keine übliche stichverletzung ist sondern ein loch, wie reingestanzt.


    Und? Diskutieren wir jetzt, wie lange ein Durchschnittsopfer (vll. besser "Einstichopfer") überleben muss, damit eine Waffe erlaubt bleibt? In manchen Kreisen wird es als besonders Human angesehen, wenn das Opfer einer Blankwaffe möglichst schnell das Bewusstsein verliert. So in der Jägerei oder - im Bereich "tactical" - in der Haager Landkriegsordnung, die das Verbot beinhaltet, Waffen zu verwenden, die "unnötiges Leid" verursachen. Damit, so denke ich, hat dieses Kanülenmesser durchaus seine Daseinsberechtigung. Wäre aber für mich nur unnötig Ballast, weil es sonst nix kann, was ein herkömmlicher Dolch könnte. Ansonsten: Freier Erwerb ab 18, Lagerung zuhause, Führen in der Öffentlichkeit verboten.

  • ich schließe mich Micha an ich bin auch raus :rolleyes:
    Danke, dass du es noch mal zusammengefasst hast Micha, vielleicht hab ich mich auch zu missverständlich ausgedrückt um was es mir geht.
    Verquer fand ich nur die Argumentationskette ein Gegenstand sieht (zufällig) so aus wie ein anderer deshalb soll er diesen Gegenstand vortäuschen.
    Bei allen bisher verbotenen Gegenständen (außer beim Kunstgegenstand "leathel injection) war die Argumentation so dass die Gegenstände bewußt ein anderes Erscheinungsbild vortäuschen und deshalb eine besondere Gefährlichkeit von ihnen ausgehen weil man es bei ihnen nicht sofort erkennt. (beim leathel injection übrigens auch nur täuscht der einen Kunstgegenstand vor? ;) )
    Das Schlüsselding sieht aus wie eine Dosenpiekser ist aber nicht gefährlicher als einer sondern eher weniger.
    Es ist also egal ob einer mit dem Dosenpiekser vor die steht oder dem Ding.
    Fraglich kann höchstens sein ob es wie ein Schlüssel aussieht. Aber das sei dahingestellt.
    So jetzt hab ich doch mehr dazu geschrieben als ich wollte.
    Sorry
    Thema für mich geschlossen.

    Einmal editiert, zuletzt von balinzwerg ()

  • Ich hab am Anfang ja noch gedacht, es ginge hier um eine gewisse rechtliche Orientierung zu zwei Gegenständen, zu denen konkretes Kaufinteresse besteht......
    Wenn die Geschichte hier aber nur darauf hinauslaufen soll, entweder immer grenzwertigere oder obskurere Gegenstände zu präsentieren oder sich gegenseitig in sachkundigen (...oder scheinsachkundigen....) Haarspaltereien über waffenrechtliche Feinheiten zu übertreffen, klink ich mich aus....


    .......


    Sehe ich auch so.


    &


    Wer Rechtsberatung in Kniffelig sucht ...ist hier fehl.


    [threadclosed]...der Thread bringt nichts erhellendes ....[/threadclosed]

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