Polizei und Einhandmesser

  • Folgende interessante Rechtsauffassung hinsichtlich des Führens von Einhandmessern
    habe ich zufällig gefunden:


    Zitat:



    "Einhandmesser / Jagd


    ...




    es ist zutreffend, dass der § 42 a Abs. 1 Nr. 3 WaffG neben verschiedenen anderern Gegenständen auch das Mitführen von Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) verbietet. Der Erwerb und Besitz ist allerdings weiterhin erlaubt.


    Dieses Verbot des Mitführens der im § 42 a WaffG genannten Gegenstände
    gilt jedoch nicht wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dies liegt
    insbesondere dann vor, wenn das Mitführen der Gegenstände im
    Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport
    oder einem allgemein anerkannten Zweck erfolgt(§ 42 a Abs. 2 und 3
    WaffG).


    Kommen wir zurück zum Einhandmesser.


    Da die Jagdausübung bei den Ausnahmen nicht ausdrücklich erwähnt ist,
    ist die Frage zu prüfen, ob das Mitführen eines Einhandmessers zur Jagd
    ein allgemein anerkannter Zweck ist.


    M.E. kann man diese Ausnahme hier nicht anwenden, da zur Jagdausbüng
    nicht zwingend ein Einhandmesser erforderlich ist. Vielmehr haben sich
    hier seit vielen Jahren feststehende Messer oder auch Messer, bei denen
    zum Öffnen zwei Hände benötigt werden und die über eine feststellbare
    Klinge verfügen, bewährt und als ausreichend erwiesen.


    Es liegt also durchaus im Rahmen des Möglichen, dass Ihnen auch bei der
    befugten Jagdausübung das Mitführen eines Einhandmessers als Verstoß
    gegen das WaffG angelastet und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen
    Sie eingeleitet würde.




    Wenn noch Fragen sind können Sie sich gerne melden."



    Hier der Link:





    http://www.polizei-nrw.de/duis…action=show_topic&id=1904


    Irgendwie macht mich das sprachlos ...

    Es gibt für alles eine einfache Lösung. Sie ist todsicher falsch.

    Einmal editiert, zuletzt von Anson Argyris ()

  • Ich kann mir nicht vorstellen daß ein Jäger während der Jagd sein Messer von einem Polizisten abgenommen bekommt.
    Er wird wohl auch erst gar nicht kontrolliert.

    Der Wald ist der Freund der Gesetzlosen.

  • und ich mach mal ganz schnell zu bevor hier wieder wild angefangen wird zu spekulieren :rolleyes:


    ihr lernt es aber auch nicht....

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