Kaufberatung für nen neuen Folder

  • Das Postmonopol nennt sich Abfertigungsgebühr. Das ist die gebürh, die du zahlst, damit die Verzollung durchgeführt wird.

    Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die dies nicht getan haben.


    “We must reject the idea that every time a law’s broken, society is guilty rather than the lawbreaker. It is time to restore the American precept that each individual is accountable for his actions.” -- Ronald Reagan

  • Anmeldepflichtig ist grundsätzlich der Einführer, also derjenige, durch oder für den eine Ware ins Gemeinschaftsgebiet verbracht wird. Im Postverkehr (oder bei Paketdienstsendungen) wird diese Verpflichtung - unter der Fiktion einer allgemein erteilten Zustimmung des Empfängers - sozusagen vertretungsweise durch Post/Paketdienst erfüllt. In einigen Fällen widerspricht der Empfänger dieser allgemeinen Zustimmung und meldet IMMER selbst an (sog. "Selbstverzoller"). Diese Vertretungsregelung funktioniert natürlich nur bei regulärem Ablauf. Gibt die Post irrtümlich NICHT die notwendige Anmeldung ab, hat sie dich auch nicht vertreten - und du bist selbst in der Pflicht, die Anmeldung abzugeben. Diese Verpflichtung erlischt NICHT, nur weil der "vorgesehene" Vertreter versäumt hat, seine Aufgabe zu erfüllen.


    Nichtabgabe einer Anmeldung wäre dann ein "pflichtwidriges In-Unkenntnis-lassen" der Zollbehörden über die steuerlich erhebliche Tatsache der Einfuhr abgabenpflichtiger Waren, das kann im Vorsatzfall (wenn man also WEISS, daß die Sendung abgabenpflichtig gewesen wäre) ggf. sogar strafrechtlich als Steuerhinterziehung verfolgt werden (Straftat), im Falle einer aus Leichtfertigkeit unterlassenen Anmeldung ggf. als "leichtfertige Steuerverkürzung" (Ordungswidrigkeit).


    Ganz ähnlich ist die Situation bei einer unrichtigen Anmeldung, die zu einer zu geringen Festsetzung führt. Diese beruht in der Praxis im Postverkehr oft auf unrichtigen oder fehlenden Angaben des Absenders, mit denen die Post dann weiter arbeitet. So werden "gern" gewerbliche Sendungen hohen Werts als geringwertig oder als Muster bezeichnet. Auch hier besteht die Pflicht des Beteiligten (des Empfängers) zu richtigen und vollständigen Angaben. Konnte sein "Vertreter" dem nicht nachkommen, muß der Beteiligte eine Änderung herbeiführen. Die Abgabenschuld ist nämlich nicht in der angemeldeten, sondern in der gesetzlichen Höhe entstanden, und ihm ist dann bekannt, daß sie nicht in richtiger Höhe festgesetzt wurde.


    Die in einigen Diskussionen erwähnte Dreijahresfrist gilt nur für reguläre Erstattungen / Nacherhebungen. In dieser Zeit können bei ordnungsgemäßer Abfertigung unrichtig festgesetzte Abgaben also "berichtigt" werden. Im Falle von Zuwiderhandlungen richten sich die Nacherhebungsfristen nach nationalem Recht, bei einer Hinterziehung sind das in Deutschland z.B. sogar 10 Jahre, während die strafrechtliche Verfolgungsverjährungsfrist 5 Jahre beträgt (man also solange auch dafür bestraft werden kann).


    Ich kann nur jedem Empfänger raten, von sich aus beim Zoll vorstellig zu werden, wenn etwas nicht geklappt hat mit der postalischen Zollanmeldung. Es kann nämlich durchaus auch vorkommen, daß z.B. im Rahmen von Rechtshilfen Ausgangsrechnungen ausländischer Versender erlangt werden und nachträglich festgestellt wird, ob diese Sendungen ordnungsgemäß versteuert worden sind. Bei gewerblichen Empfängern ist der Verzollungsnachweis natürlich auch ein Teil einschlägiger Betriebsprüfungen beim Empfänger.


    Es ist auch dringend davon abzuraten, z.B. in Foren in "Gewinnerpose" zu verkünden, mal wieder einen "Durchläufer" erwischt zu haben. Damit räumt man ja quasi öffentlich ein, von der eigentlich bestehenden Zahlungspflicht gewußt zu haben und das versehentliche "Durchlaufen" jetzt erstens gern hinzunehmen und zweitens nicht zu korrigieren. Das ist einer der Gründe, warum ich im Bekanntenkreis absichtlich nie ein Hehl aus meinem Job mache, damit durch solche "Erfolgsberichte" weder die Bekannten noch ich selbst in Verlegenheit kommen.


    Eine Bitte: Beginnt bitte nun keine juristisch spitzfindigen Diskussionen, wie sich das in einem irgendwie gearteten Ausnahmefall so oder so gestalten könnte, auch "listige" Argumentationen über Unwissenheit über Abgabenhöhe und zollrechtliche Regelungen sind zumindest in DEN Fällen blanker Nonsens, in denen hinterher dann über "ersparte" Abgaben frohlockt wird. Ich hör so etwas beim Arbeiten häufiger, zuweilen mag das vor Strafverfolgung irgendwie schützen, zumindest vor der Abgabenerhebung aber eigentlich nie.

  • ...und hier noch mal was zur Abgabenerhebung:


    Bemessungsgrundlage für den Zoll ist der zu zahlende Preis einschließlich der Beförderungskosten bis zur EU-Grenze, bei Post-/Paketdienstsendungen ist "Verbringungsort" in die EU der Bestimmungsort, also wird nicht aufgeteilt. Das nennt sich dann "Zollwert" und ist auch bei den Postsendungs-Freimengen mit "Wert" der Sendung gemeint.


    Bis 22 Euro werden KEINE Einfuhrabgaben (Zoll und EUST, also Mehrwertsteuer) erhoben.
    Bei Postsendungen bis 150 Euro Zollwert, werden nur 19 v.H. EUSt erhoben.


    Über 150 Euro Zollwert werden bei Messern zunächst 8,5 v.H. Zoll auf Rechnungspreis EINSCHLIESSLICH Portokosten erhoben, dieser Betrag wird dann Bemessungsgrundlage für die EUST, von ihm werden nochmals 19 v.H. berechnet.


    siehe auch: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_…dung/index.html


    Hier mal ein Rechenbeispiel:


    Kaufpreis 250 Dollar, Porto 30 Dollar
    Abgabenpflichtig: 280 Dollar
    Umrechnungskurs meinetwegen 1,30, das macht dann 215,38 Euro Bemessungsgrundlage für den Zoll
    Davon 8,5 Prozent machen gerundet 18,30 an Zoll
    Ergibt eine Bemessungsgrundlage für die "Mehrwertsteuer" von 233,68, mal 19 Prozent
    Macht gerundet 44,30 EUSt ("Mehrwertsteuer")
    Insgesamt also 62,60 Eingangsabgaben


    Mal als Vergleich: US-Inlandspreis.: 192,30
    plus Porto: 23,07
    plus Abgaben: 62,60
    Endpreis: 254,90


    Das macht die Unterschiede zwischen den Preisen bei US-Online-Händlern und den hier angesiedelten vielleicht schon ein wenig nachvollziehbarer (...die ja außerdem noch von irgendwas leben wollen...), außerdem zeigt es den Vorteil, den Frachtkostenanteil durch Bestellen mehrerer Messer möglichst gering für das einzelne Messer ausfallen zu lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von Micha M. ()

  • ...und hier zur Frage einer "Voranmeldung" und insbesondere auch zur Einbeziehung der Portokosten und der Einbeziehung des Zolls in die Bemessungsgrundlage der "Mehrwertsteuer"...:


    Also, eine "Vorankündigungspflicht" besteht nicht. Man muß eben dafür sorgen, daß die Sendung angemeldet wird, WENN sie da ist.
    Eine vorherige Anfrage ist eher eine Sache, mit der einzelne Mitglieder wohl ganz gute Erfahrungen gemacht haben im Hinblick auf mögliche waffenrechtliche Probleme. Wir haben hier ja schon öfter darüber gesprochen, daß Waffenrecht eben gerade bei Messern eine schwierige Sache ist und sich in seinen Feinheiten auch nicht unbedingt jedem bei der Abfertigung von selbst erschließt. Bei einem "normalen" Jagdmesser wird das sicher nicht erforderlich sein, führt man aber Messer ein, über deren Zulässigkeit z.B. erst mal durch Feststellungsbescheid entschieden wurde, kann eine vorherige Kontaktaufnahme zumindest Zeit sparen oder bei der Abfertigung aufkommende Zweifelsfragen schneller klären helfen.
    Das hat also mit Steuerrecht nix zu tun, es geht nur um die Vermeidung von Zweifeln und Verzögerungen bei möglicherweise "heiklen" Messern - und ist eine freiwillige Vorgehensweise, keine Rechtspflicht.


    Zu den Frachtkosten: Man will bei der Zollerhebung in der EU eben einheitliche Bedingungen, maßgeblich soll eben der Wert sein, den die Waren haben, wenn sie die EU-Grenze überschreiten. Dazu gehört eben auch die Fracht, wobei im Post-/Paketdienstverkehr keine Aufteilung von außer- und innergemeinschaftlichen Frachtkosten geschieht. Das macht aber nicht nur der Staat so. Jeder Kaufmann kalkuliert ja nicht mit dem Preis, der er irgendwo z.B. als Ab-Werk-Preis für irgendetwas bezahlt, sondern damit, was ihn etwas kostet, bis es sozusagen weiterverkaufbar bei ihm steht. Außerdem führt diese Regelung dazu, daß bei ganz unterschiedlichen Lieferbedingungen im Handel (alles zwischen "ab Werk" und "frei Haus, verzollt, versteuert") der Zoll immer nach einer einheitlichen und damit insgesamt fairen Bemessungsgrundlage erhoben wird.


    Mehrwertsteuer auf Zoll: Wer knirscht da nicht mit den Zähnen, wenn der Staat gleich doppelt verdient :) Macht er beim Sprit schließlich auch, da wird die Mehrwertsteuer auf den Nettopreis PLUS Spritsteuer draufgerechnet. Beim Zoll führt das allerdings zu einem gerechteren Verhältnis von EU-Waren und Drittlandswaren. Eine EU-Ware wird mit ihrem gesamten Wert versteuert. Eine Drittlandsware wird dieser Ware erst gleichgestellt, wenn die Zollabgaben darauf entrichtet sind. Das ist nicht nur rechtlich so, sondern wird von einem Kaufmann ja genau so kalkuliert, der die Waren ja erst dann kalkulatorisch "vergleicht", wenn die Bedingungen gleich sind. Es ist also sicher ärgerlich, aber systematisch und kaufmännisch nachvollziehbar, wenn auch der Zoll der Drittlandswaren in die Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer einfließt.

  • Das Postmonopol nennt sich Abfertigungsgebühr. Das ist die gebürh, die du zahlst, damit die Verzollung durchgeführt wird.


    Also das Postmonopol, das ich anspreche nennt sich laut bmf Gestellungsgebühr. Und wie das Wort schon sagt, kassieren die das, weil ja jemand das Packet vom Zoll zum Empfänger bringen muss. Eigentlich ne Frechheit.

    Und Gott sprach Es werde Licht! Und es ward Licht.
    Genesis 1:3

  • Micha M.


    Könntest Du Deine Ausführungen zu dem Thema nicht mal irgendwo als Sticky festpinnen? Es kommt ja in regelmäßigen Abständen vor, dass Leute meinen, wieder mal "Glück" gehabt zu haben, wenn ihre Sendung beim Zoll vorbeigerutscht ist.


    Vielleicht tritt ja irgendwann ein Lerneffekt ein, wenn die User die Fakten von jemandem lesen, der vom Fach ist. :hmmm:

    In Combat, you do not rise to the occasion. You sink to the level of your training!

    Franconian Resistance #6 - Kopportunist #0002 - T.I.T.A.N. #0012

  • Ja, ich sollte erst alle neuen Beiträg lesen, bevor ich sowas schreibe ... ;)

    In Combat, you do not rise to the occasion. You sink to the level of your training!

    Franconian Resistance #6 - Kopportunist #0002 - T.I.T.A.N. #0012

  • alter....langsam krieg ich ein wenig die krise -.- ich hab echt kein glück mit folder bestellen...


    hab grad ne mail bekommen dass es lt ZT noch MINDESTENS 120 Tage dauert bis wieder Zero Tolerance Messer überhaupt produziert werden, weil sie zur zeit nur Kershaw zeugs machen.


    das nervt. ich brauch endlich ein neues EDC -.- manno...


    aber der shop ist trotzdem super, total freundlich und vorbildlich.

    Old-School/High Tech.

  • im marktplatz hat ein von mir als guter handelspartner bewerteter mensch ein 030x für schmales geld im angebot... ;) (nicht ich)

  • hab grad ne mail bekommen dass es lt ZT noch MINDESTENS 120 Tage dauert bis wieder Zero Tolerance Messer überhaupt produziert werden, weil sie zur zeit nur Kershaw zeugs machen.
    ... aber der shop ist trotzdem super, total freundlich und vorbildlich.


    +1
    Aber zumindest für mich problemlos, da ich bei Kershaw nach Bestellung + Bezahlung auch schon mal Richtung 12 Monate auf bestimmte Messer warten musste ...
    Ich habe an gleicher Stellle auch ein 0302 in Bestellung ... mal sehen, ob's dann noch 1te Hälfte 2011 möglich wird ... oder erst 2te Halbzeit ...
    Storno wurde ja angeboten ... werde selber aber davon absehen ...


    Freundliche Grüsse,
    Serge

    ??? Messer ???      :crazy: :love: :crazy:        !!! JA : Ich will !!!

  • WOW, das ist Übel, wenns ums "Spielzeug"geht, bin ich leider ungeduldig und neige zu überstürzten Spontankäufen.... ;(
    Da sind ja die 3-4 Monate, die wir aufs TFDE warten müssen, fast schon ein Wimpernschlag. 8o

  • mein hauptproblem ist dass ich kein EDC habe zur zeit und ohne messer rumlaufe..das geht ned -.- werd mir wohl zur überbrückung ein tenacious oder irgendwas in der richtung holen müssen...


    @major: das dürfte schon weg sein ;) außerdem will ich neu ^^

    Old-School/High Tech.

    Einmal editiert, zuletzt von Berserk ()

  • ohne messer???????? und ich komm mir nackig vor wenn ich nur eines dabei hab....

  • ich fühl mich ziemlich zahnlos ohne..vorhin wieder sone situation -.- klebeband ohne schere und mit nem buttermesser...WAH!


    man man man...die einzigen messer die ich daheim hab sind ned grad als EDC geeignet -.- muss ich echt ändern.

    Old-School/High Tech.

  • sodale, in 1-2 wochen sollt ich mein BM550HG in den griffeln haben....und fürn schlüsselbund ein Spyderco Bug. (wollt mir ursprünglich ein Delica 4 kaufen, aber ich werd einfach nicht warm mit den Spinnen...auch wenn sie sicher gut sind)


    und dazu gibts nen Maxpedition Jumbo S-Type in schwarz. Komm ich im Endeffekt ca auf das selbe wie beim ZT und es is glaub ich etwas EDC tauglicher (und vorallem krieg ichs in diesem leben noch) ^^

    Old-School/High Tech.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!