Alles anzeigen... und wieder dieses böse Wort.
Ahh, schon wieder gefährliches Halbwissen.
...
Ach und noch was, xMAJORxTHREATx hat geschrieben das ihm der 42a bei einem EDC nicht interessiert! Also lasst doch das 42a geschwafel :laber: und vor allem nicht immer gleich das böse Wort illegal benutzen.
Mensch, T-Bone, bleib doch mal zur Abwechslung locker.
Das Wafengesetz definiert Butterflymesser wie folgt:
Zitat2.1.4
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser)
Da steht nichts von einem Widerstand der schwenkbaren Griffe. Und dass das Black Rock Hunter einen zweigeteilten, schwenkbaren Griff hat ist ja wohl unbestreitbar. Ergo könnte es - sinnig oder nicht - durchaus unter die Definition eines Butterflys subsumiert werden. Somit würde es eine verbotene Waffe darstellen und diese, die Bezeichnung lässt es vermuten, sind illegal. (Um ganz genau zu sein ist jeglicher Umgang wie Besitz, Führen, Herstellen,... mit ihnen illegal.)
Ich persönlich hätte zumindest Bedenken, jemandem zu sagen, dass er mit dem Messer keine Probleme kriegt, solange kein Feststellungsbescheid des BKAs vorliegt, der die Verbotseigenschaft verneint.