KaBar TDI (Tactical Defense Institute) Erfahrungen?

  • Naja was willst du zu dem Messer wissen? Der Besitz ist in D erlaubt, fällt aber ziemlich sicher unter §42a, d.h. Hieb und Stosswaffe somit nicht uneingeschränkt zu führen.
    Das Messer ist so eine Art "westlicher Karambit", verarbeitung KaBar typisch gut. Das abknicken der Klinge nach vorne für SV nicht unangenehm aber doch gewöhnungsbedürftig. Im Alltag als EDC macht es manchmal eine schlechte Figur da es nicht gerade ein super schneidteufel ist bzw. die Griffposition ein Schneiden auf Ebenen Flächen (z.b. von Tomaten etc.) nicht gerade begünstigt.

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  • ich hatte mal eins, habe es aber aufgrund des doch sehr eingeschränkten Nutzwertes weggegeben.
    wie semaphore schon schreibt fällt es unter die Beschränkungen des 42a und außer Pakete öffnen fällt mir kein sinnvoller Gebrauch im Altag dafür ein.
    Zu dem gewinkelten Griff und die damit natürliche Griffhaltung hat Micha.M mal ein umfangreichen Bericht bei der Entwicklung des Raptors von Blade system geschrieben, den dürftest du mit der Suchfunktion finden.
    Das "inovative" bei dem Kabar TDI ist das instinktive greifen und die natürlich Griffhaltung mit Deutfunktion der Klinge und damit verbundenen schnelligkeit des ziehens.

  • i


    Der Besitz ist in D erlaubt, fällt aber ziemlich sicher unter §42a, d.h. Hieb und Stosswaffe somit nicht uneingeschränkt zu führen.


    wie semaphore schon schreibt fällt es unter die Beschränkungen des 42a


    Tatsächlich? Ich habe da von einem ehemaligen Polizisten eine (natürlich subjektiv) andere Einschätzung gehört und würde das Teil auch selbst ohne schlechtes Gewissen führen, sehe da aber auch nicht den Nutzwert ;)

  • Bamboo, es liegt daran weil der Hersteller das Messer für SV bewirbt, würde er den Einsatzzweck in der Landwirtschaft sehen, gebe es kein Problem.
    Und natürlich kannst du das Messer ohne schlechtes Gewissen führen, es ist nicht verboten sondern nur trage beschränkt.

  • Bamboo, es liegt daran weil der Hersteller das Messer für SV bewirbt, würde er den Einsatzzweck in der Landwirtschaft sehen, gebe es kein Problem.
    Und natürlich kannst du das Messer ohne schlechtes Gewissen führen, es ist nicht verboten sondern nur trage beschränkt.


    Ok, aber zunächst müßte der Polizist der mich kontrolliert (noch nie geschehen) das Messer doch als potentielle Hieb- und Stichwaffe identifizieren und würde dafür doch erstmal nur die sichtbaren Merkmale am Messer selbst heranziehen. Klar, im Zweifel würde er es wohl vorläufig einziehen und die Kollegen die das dann bewerten vielleicht auch mal googlen, aber ich gehe mal davon aus, dass da nicht "lethal self defense fighting knife" o.ä. drauf steht!?


    Alles rein interessehalber, ich hatte das Messer im Training zwar mal in der Hand und finde es auch ganz nett, vermisse aber den Nutzwert und hätte auch keinen Bock im Kollegenkreis für Unruhe zu sorgen, wenn ich es zum Karton öffen ziehe ;)

  • Bamboo
    naja das sind ja allgemeine Dinge rund um 42a und hat nichts mit dem speziellen Messer zu tun. Natürlich gilt auch bei diesem Messer das Opportunitätsprinzip und das die auslegung der Beamten sehr unterschiedlich sein kann ist auch nichts neues.
    Die Wahrscheinlichkeit dass ein Messer das vom Hersteller als Messer zur Selbstverteidigung, Backupmesser für Polizisten etc. beworben wird ist die Wahrscheinlichkeit recht groß das es als Hieb und Stoßwaffe gilt. eine Sicherheit gibts hier halt auch nie.

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  • Bamboo
    naja das sind ja allgemeine Dinge rund um 42a und hat nichts mit dem speziellen Messer zu tun. Natürlich gilt auch bei diesem Messer das Opportunitätsprinzip und das die auslegung der Beamten sehr unterschiedlich sein kann ist auch nichts neues.
    Die Wahrscheinlichkeit dass ein Messer das vom Hersteller als Messer zur Selbstverteidigung, Backupmesser für Polizisten etc. beworben wird ist die Wahrscheinlichkeit recht groß das es als Hieb und Stoßwaffe gilt. eine Sicherheit gibts hier halt auch nie.


    Ja, das verstehe ich soweit schon. Ich trage als EDC das Böker+ Subcom oder Trance, jeweils in der 42er-Variante und selbst damit würde ich befürchten, dass die Polizei das erstmal einsackt, weil dem Beamten die Klinge einhändig feststellbar genug wäre :S Wie auch immer, ich hatte nur nachgefragt weil ich nach der obigen Aussage "fällt es unter die Beschränkungen des 42a " annahm es gäbe da noch belastbarere Indizien als die Produktbeschreibung des Herstellers. Bzgl. abgewinkelter Klinge o.ä. ;)

  • Soweit ich weiß gibts bzgl der "klingenwinkel" keine Indizien. Aber der Text in der Beschreibung ist glaube ich recht eindeutig


    "Entwickelt vom Gründer des TDI (Tactical Defense Institute) John Benner, der als Nahkampfausbilder über mehr als 30 Jahre Berufserfahrung verfügt. Als ultimatives Verteidigungsgerät lässt sich das Messer wie eine Schusswaffe aus der Scheide ziehen. Durch die speziell entworfene Kunststoff-Scheide können weitere Gegenstände vor der Scheide getragen werden und verdecken somit die Sicht auf das Messer. Klinge aus AUS-8-Stahl mit glatter Schneide."
    Quelle: http://www.asmc.de/de/Messer-W…-Enforcement-Knife-p.html


    Denke das dick unterlegte macht schon recht deutlich, dass es sich hierbei nicht um ein Brotzeitmesser handelt. Wie ein Beamter vor Ort entscheidet ist das eine, aber glaube da brauchts nicht noch mehr Indizien zum klassifizieren der Klinge.


    Böker Trance 42, Pohlforce ALpha etc. und dergleichen sind nicth unkritisch, die sind zwar eindeutig entweder "Zweihänder" oder nicht feststellbar sind aber auch ncith eindeutig aus der Hieb- und Stosswaffen schiene rausfallen. Taktisch anmutende Messer sind einfach nicht die erste Wahl wenns um größtmögliche Rechtssicherheit geht.

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    Einmal editiert, zuletzt von semaphore ()

  • Rechtlich maßgeblich ist die Bestimmung des Messers. Insofern kann ich die Ausführung "Belastbareres als die Produktbeschreibung des Herstellers" nicht nachvollziehen. Was denn sonst als Auskunft über die vom Hersteller vorgenommene Zweckwidmung??


    Verbindlicheres als die beiden geäußerten Standpunkte von Profis wie "balinzwerg" oder Fachleuten mit langer Erfahrung wie "ama-ebi" werdet Ihr wohl kaum hier noch erlangen können. Dieser Einschätzung schließe ich mich ausdrücklich an.


    Das TDI ist eine Hieb- und Stoßwaffe nach Hersteller-Zweckwidmung - und diesen Job macht es übrigens sehr gut. Über die entsprechenden Vorteile geneigter Griffe habe ich mich hier mehrfach ausgelassen (hiebfreudiger Klingenwinkel, Deuteffekt beim Stoß, günstige Ergonomie zum instinktiven Ergreifen). Ich habe selbst ein Backup mit ähnlicher Griffneigung (mit-)entwickelt, das sich praktisch sehr gut bewährt hat. Und das TDI trägt z.B. ein messerkampfgeschulter Kollege von mir ausgesprochen gern als Backup, sowohl in der kurzen als auch alternativ in der längeren Version.

  • Denke das dick unterlegte macht schon recht deutlich, dass es sich hierbei nicht um ein Brotzeitmesser handelt. Wie ein Beamter vor Ort entscheidet ist das eine, aber glaube da brauchts nicht noch mehr Indizien zum klassifizieren der Klinge.


    Böker Trance 42, Pohlforce ALpha etc. und dergleichen sind nicth unkritisch, die sind zwar eindeutig entweder "Zweihänder" oder nicht feststellbar sind aber auch ncith eindeutig aus der Hieb- und Stosswaffen schiene rausfallen. Taktisch anmutende Messer sind einfach nicht die erste Wahl wenns um größtmögliche Rechtssicherheit geht.


    Nun ja, der Beamte vor Ort sieht ja erstmal nur das Messer, die Produktbeschreibung ist ja nicht eingraviert ;) Aber brauchen wir nicht weiter drauf einzugehen, ich weiß schon was ihr meint und das Messer ist EDC-mäßig für mich eh uninteressant.


    Hinsichtlich "taktischer" Messer und Bewertung durch Beamte magst du recht haben, ich sehe die Gefahr, dass ich mal kontrolliert werde und sich da eine ungünstige Situation ergibt generell als vernachlässigbar an.


    EDIT:

    Rechtlich maßgeblich ist die Bestimmung des Messers. Insofern kann ich die Ausführung "Belastbareres als die Produktbeschreibung des Herstellers" nicht nachvollziehen. Was denn sonst als Auskunft über die vom Hersteller vorgenommene Zweckwidmung??


    Sorry, da habe ich mich wohl mißverständlich ausgedrückt. Ich wollte nur darauf hinaus, dass ja der Beamte vor Ort nur bewerten kann was er sieht und das ist wohl eher nicht die Produktbeschreibung, oder? Mit "belastbar" meinte ich also eher "sichtbar" am Messer o.ä. Ich möchte betonen, dass ich aus Interesse gefragt habe und nicht um die Sachkunde der Profis hier anzuzweifeln ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Bamboo ()

  • so hat es auch keiner aufgefasst. :buds:
    Ich gebe dir aber mit deiner Einschätzung der Gefahr einer Kontrolle und auch der Beurteilung vor Ort durch "sachkundige" Beamte recht, wobei du bei zweiteren bei unsachverstand eher von Entscheidungen zu deinem "Nachteil" ausgehen müsstest.
    Speziell bei einem Messer mit so eingeschränkten Nutzungszweck. Beim TDI wird es dir schwerfallen einen Beamten das Messer als Gärtnergehilfe zu verkaufen.

    Einmal editiert, zuletzt von balinzwerg ()

  • Beim TDI wird es dir schwerfallen einen Beamten das Messer als Gärtnergehilfe zu verkaufen.


    Das TDI war zusammen in dem ersten Paket, das ich aus den USA bestellt habe. Ich kann mich noch erinnert, dass ich wegen dem Teil ziemlich geschwitzt habe, als ich es vom Zoll abholen musste. Ich war aber erleichtert als die Zollbeamtin lachend fragte: "Was ist das den für ein Hackebeilchen?"


    Aber zurück zum Messer. Ich finde das TDI von der Handhabung sehr gut, einige Nachteile wurden bereits gemannt, weitere sind aus meiner Sicht noch die Beschichtung, die beim Schneiden stört und die billig wirkende Scheide und Griff.

  • Sorry, das stimmt so nicht. Karambit lebt u.a. von der Veränderung der Distanz, durch heraus schleudern der Klinge und das stoppen am Ring.


    Hm ok, ich habe das jetzt nicht als den wesentlichen Aspekt bei Karambits kennen gelernt, aber ich betreibe das speziell auch nicht aktiv. Da können andere sicher kompetenter Auskunft geben ;)

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