Erfahrung mit Böker Jim Wagner RBB fixed Blade

  • Hallo Jungs,


    da ich ja wohl oder übel kein Strider DB mehr dieses Jahr mein Eigen nennen kann (siehe suchanfrage :( ) wollte ich mir ein Böker Jim Wagner RBB Fixed zu legen. Hat jemand von euch das besagte Messer und kann vielleicht mal ein paar Bilder (inhand Fotos, etc... ) einstellen sowie seine Meinung über das Messer kundtun :)


    Gruß
    Stoffiter 8)

    In Dubio Pro Reo

  • Meine Meinung?
    SChärfen will ichs nicht.
    Ich weiß nicht, wozu du ein DB wolltest, aber wenn du vorhattest, es als angeschliffene Brechstange einzusetzen, scheint mir die Alternative RBB Fixed eher schmalbrüstig in Bezug auf die Klingenspitze.
    Kurz und gut, denk nochmal drüber nach.
    Ich hatte kurze Zeit ein RBB KLappmesser, der Griff ist gut, wenn nicht einer der besten bei Serienmessern.
    Wenn ich mir das Messer nun als Fixed vorstelle...ich seh nicht ganz den Sinn, sieht man von der totalen Legalität bzgl Fixed ab - die hier aber dank 13 cm Klinge auch nicht gegeben ist.
    Und das Schärfen, bei dem Schliff, sogar der Sharpmaker dürfte da so seine Probleme haben...

    beste Grüße, Alex
    Was willst Du mit dem Dolche, sprich! - Kartoffeln schälen, siehst Du's nicht?

  • Gleich zu Anfang bevor ich es vergesse. Es hat nur exakt 12 cm Klinge. Die Katalog angaben wurden überholt.


    Das RBB als Folder habe ich selber und wollte eben Gesetzesbedingt auf das Fixed umsteigen. Es soll aber nicht für den gleichen zweck genommen werden wie das DB. Merke grade ich habe das blöd formuliert. Es soll nicht meine DB-Suche und dessen Einsatzspektrum ersetzen sondern mir einfach mein Kaufsucht befriedigen :D Denn ein Weihnachtsgeschenk für mich selbst hab ich noch nicht 8)

    In Dubio Pro Reo

  • Meines Erachtens handelt es sich sowohl bei dem Reality Based Blade Folder wie auch dem Fixed um Hieb- oder Stoßwaffen im Sinne des WaffG.


    Tragbare Gegenstände nach § 1 II Nr. 2 a WaffG sind solche, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.
    Hieb- und Stoßwaffen sind solche, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung von Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen


    Die Firma Böker bzw. Jim Wagner bewirbt das Messer als Selfdefense - Knife.
    Zudem verfügt das Messer über Blood Grooves und eine Markierung, die eine "nonletale" Einstichtiefe anzeigen soll.


    Dies wurde auch bereits durch Revierler an anderer Stelle in anderer Sache ausführlich und mit Bildern dargestellt.
    http://www.rasiererservice.de/…/popup_images/09bo005.jpg


    Also selbst, wenn die Klingenlänge des Fixed 12 cm oder weniger beträgt, dürfte es als Hieb- oder Stoßwaffe dennoch dem WaffG und somit §§ 42 und 42 a WaffG unterliegen.


    Ich selbst habe das RBB Folder und würde Dir außerdem aufgrund der Qualität zu einem anderen Produkt raten.


    gruß
    sham

    Stronger people are harder to kill. And generally more useful.

  • sry. ot ...


    was bemängelt ihr denn an der qualität des rbb's ? ?(


    ich für meinen teil kann nur positives über den rbb folder sagen :thumbup:
    " starker backlock, klinge gut dimensioniert, sehr angenehmer griff mit auswechselbaren endkappen und ein moderater preis,
    ein stimmiges messer ... ( für seinen zweck )


    ciao
    tom

  • Ja welcher Zweck ist das denn?

    Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die dies nicht getan haben.


    “We must reject the idea that every time a law’s broken, society is guilty rather than the lawbreaker. It is time to restore the American precept that each individual is accountable for his actions.” -- Ronald Reagan

  • :)
    ganz klar ... wenn mich wild gewordene schnüre umschllingen, briefe in die quere kommen oder pakete nicht so wollen wie ich... :biggrin:


    spaß beseite ...
    mir gefällts optisch sehr gut.
    verarbeitung und stabilität sind klasse. ( zumindestens bei meinem modell )
    seinen einsatzzweck ( sv ) erfüllt es bei mir nicht. ( liegt in der schublade und wird ab und zu befingert. )

  • Zugegeben wir sprechen hier von einem günstigen Messer. Allerdings kann es meines Erachtens nicht sein, dass die Beschichtung am Clip, am Klingenheber, am Glasbrecher, am Back Lock sowie auf der Klinge bereits nach kurzer Zeit sprich mehrmaligem Tragen in der Hosentasche und Öffnen dahinschwinded. :thumbdown:


    Das Messer wird bei regelmäßig im Dienst geführt und wurde auch bereits mehrfach benutzt.


    Für mich spricht im privaten Bereich gegen das Messer schlichtweg die Tatsache, dass es sich um eine Hieb- und Stoßwaffe handeln dürfte und die schlechte Qualität der Beschichtung. Da kann der Back Lock und die Griffergonomie noch so gut sein.


    Wenn ich es nicht für 'en Apfel und 'en Ei bekommen und dienstlich grad Bedarf bestanden hätte, hätte ich es mir nicht gekauft.


    gruß
    sham

    Stronger people are harder to kill. And generally more useful.

  • Siehst du, und da liegt das Problem.


    Dieses Messer ist kein "irgendein Messer", es ist ein dem WaffG unterliegender Gegenstand, eine Waffe (Gegenstände, die dem Zweck nach geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen....), den ich zB. laut Versammlungsgesetz oft gar nicht dabei haben darf.


    Und da seh ich den Denkfehler. Das ist kein Messer, sondern ganz klar auch vom Hersteller als Waffe deklariert.

    Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die dies nicht getan haben.


    “We must reject the idea that every time a law’s broken, society is guilty rather than the lawbreaker. It is time to restore the American precept that each individual is accountable for his actions.” -- Ronald Reagan

  • Jepp das mit den Waffeneigenschaften kann gut möglich sein. Das RBB als Einhandversion wurde ja auch als solches beworben. Unabhängig davon gehts mir eigentlich nur mal um Meinungen wer das Ding denn hat und wie zufrieden er mit dem RBB fixed ist. Vielleicht noch ein oder zwei Inhand Fotos ;) DEnn wie gesagt das RBB als Folder hab ich selbst und bis auf die Beschichtung ist es für meine Qualitätsansprüche ausgezeichnet.


    Aber nochmal zu dem Gesetz, dann würde ja das Strider DB das ja als "Back-Up-Knife" beworben wird ebenfalls dem Führungsverbot unterliegen oder ?(


    Zum kotzen sich jedesmal gedanken machen zu müssen ob man ein Messer das einem gefällt nicht nur in die Vitrine stellen darf sondern auch mal mit als edc nehmen kann.......... :cursing:

    In Dubio Pro Reo

  • Naja, nicht ganz.


    Back-up heißt ja Rücken hoch. :biggrin:


    Nö- Reserve.
    Ein Reservemesser ist doch was tolles.


    Strider bewirbt seine Messer als Hardcore Tools, nicht als gore and blood weapons. Finde ich klug.

    Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die dies nicht getan haben.


    “We must reject the idea that every time a law’s broken, society is guilty rather than the lawbreaker. It is time to restore the American precept that each individual is accountable for his actions.” -- Ronald Reagan

  • Das Strider DB? Es hat auch den Beinamen "Universalschlüssel".
    Darf ich fragen woher du es hast, das es als Waffe beworben wird?
    Hat sich überschnitten... ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Chris77 ()

  • Oooooops oute ich mich da etwa als Nicht-Gut-Enlisch-Könner ;( Dachte immer Back-Up bedeutet sowas wie letzte Verteidigungsmöglichkeit.....also ihr verstehen was ich meinen :whistling: Sprich wenn ich nix mehr hab um mich zu verteidigen dann hab ich mein backupmesser???? Ok ihr könnt mir jetzt das L :loser unter meinen Nickname schreiben :D


    Nachtrag: Chris genau du bist schuld das ich auf einmal ein DB brauche und ich weiß noch nichtmal warum.........alles nur wegen deinem blöden Review.....ich muss aufhören in der Striderrubrik zu stöbern.....man man man :thumbup:

    In Dubio Pro Reo

  • Das wäre dann ein Last Resort.


    Und ein DB ist schon geil!

    Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die dies nicht getan haben.


    “We must reject the idea that every time a law’s broken, society is guilty rather than the lawbreaker. It is time to restore the American precept that each individual is accountable for his actions.” -- Ronald Reagan

  • Zitat


    Siehst du, und da liegt das Problem.

    @ Revierler: Ich schließ' mich Deiner Meinung/ Darstellung hinsichtlich der Waffeneigenschaft an. Ob diese Waffeneigenschaft ein Problem ist, steht auf einem anderen Blatt ;)


    In D unterliegt ein Führen von Hieb- und Stoßwaffen gem. § 42 a WaffG grundsätzlich den gleichen Reglemtierungen wie das Führen von Einhandmesser und feststehenden Messern mit einer Klinge über 12 cm, sprich Brauchtumspflege, allgemein anerkannter Zweck usw.


    Darüber hinaus besteht gem. § 42 WaffG ein Führverbot von Waffen bei öffentlichen Veranstaltung wie beispielsweise Versammlung, Volksfeste und Sportveranstaltungen.


    Das ganze "Problem" um anerkannten Zweck und mögliche rechtliche Konsquenzen kann man sich meines Erachtens jedoch ersparen, indem man ein feststehendes Messer mit einer Klingelänge < 12 cm kauft, das nicht die Eigenschaften einer Hieb- oder Stoßwaffe hat, sprich ein Gebrauchsmesser ist.


    gruß
    sham

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  • Genau die Problematik ist es. Die reißerische Werbung ist ein gefundenes Fressen für den Anwalt des Gegenübers, sollte es einmal "zweckgemäß" zum EInsatz kommen.

    Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die dies nicht getan haben.


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  • Ja, da schliess ich mich an. Aus gegebenem Anlass biete ich hier dennoch eines an, weils ein Kunde gerade zurückgehen hat lassen. Irgendwie werd' ich damit gar nicht warm und wills auch nicht empfehlen. Wenns wer dennoch haben will, bin ich sehr, sehr offen für Preisverhandlungen. :kroesus:

  • Momentchen mal...
    Eine Hieb- und SToßwaffeneigenschaft ist doch unabhängig von dem angegebenen Verwendungszweck des Herstellers - rein juristisch. Dass das vor Gericht mit einfließen wird - ist klar.
    Aber rechtlich gesehen: keine zweischneidige Klinge, nichts, was an ein Bajonett erinnern würde, Schwert oder sonstiges. Ein Taschenmesser mit einer ungewöhnlcihen Klinge. Und wenns angeschliffen ist, kann ich mit jedem Messer eben Briefe und Pakete öffnen - WIE das angeschliffen ist, ist doch sowas von wurscht imho.


    Und der annerkannte Zweck stellt nicht die Frage danach, ob man dies und dies auch mit einem anderen Messer machen könnte, sondern schlicht, ob es einen Grund gibt, überhaupt ein Einhandmesser zu führen zB.
    Gibts einen anerkannten Zweck für eine Skinnerform? So oft muss ich auch keine Tiere ausnehmen in der Stadt - ist aber ein tolles Tortenmesser ^^


    Bzgl Fixed, was mir noch persönlich einfällt:
    Ich finds etwas klobig irgendwie...als Vitrinenstück ok, aber tragen würd ich das wohl nie.

    beste Grüße, Alex
    Was willst Du mit dem Dolche, sprich! - Kartoffeln schälen, siehst Du's nicht?

  • Hier zitiere ich gerne wieder das WaffG:

    Gerade der von den Hersteller angegebenen Verwendungszweck dürfte entscheidend sein.
    Mit dem Herstellen erfolgt durch den Hersteller auch die Widmung zu einem bestimmten Zweck. Nicht ohne Grund heißen Hieb- und Stoßwaffen auch geborene Waffen.


    Genauso verhält es sich auch bei Tierabwehrsprays und Reizstoffsprühgerät. Der Inhalt bei beiden Sprays ist der gleiche, lediglich die Widmung des Herstellers macht das eine zu einem tragbaren Gegenstand, also eine Waffe i.S.d. WaffG, nämlich das Reizsotffsprühgerät und das andere, nämliche das Tierabwehrspray unterlegt dem WaffG gar nicht erst.


    gruß
    sham

    Stronger people are harder to kill. And generally more useful.

  • sham: genau dem Wesen nach.

    Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die dies nicht getan haben.


    “We must reject the idea that every time a law’s broken, society is guilty rather than the lawbreaker. It is time to restore the American precept that each individual is accountable for his actions.” -- Ronald Reagan

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