Mir gefällt das Street-Beat sehr gut und überlege, mir eines zu kaufen. Nur müßte zweifelsfrei feststehen,dass das Messer nach aktuellem Waffg nicht unter das Führverbot fällt. Ist es als Waffe eingestuft (z.B. beidseitig scharf geschliffen) bzw. gibt es einen BKA-Feststellungsbescheid?
Macht das Street-Beat als EDC-Messer Sinn, ist es angenehm zu tragen?
Gruß