schöne ausführliche abhandlung es ist.
wobei ich allerdings der meinung bin, dass solch ein laser nicht in privathände gehört.
damit kann man tapeten in brand setzen und kunststoff durchtrennen. von den gesundheitlichen schäden mal abgesehen.
schöne ausführliche abhandlung es ist.
wobei ich allerdings der meinung bin, dass solch ein laser nicht in privathände gehört.
damit kann man tapeten in brand setzen und kunststoff durchtrennen. von den gesundheitlichen schäden mal abgesehen.
Ganz großes Kino, der Feststellungsbescheid. Eine kleine Warnung (Ex-Laserschutzbeauftragter ) sei aber erlaubt: mit 1.2 Watt Ausgangsleistung im blauen Spektralbereich (und je nach Qualität des Designs ähnlich viel im Nah-Infrarot) ist das Schwert alles andere als ein Spielzeug, Laserschutzklasse 4 heisst Gefahr für Augen und Haut, und auch Materialschäden an Plastik und Stoffen bis hin zum Schwelbrand dürften bei einigen Sekunden Bestrahlungsdauer garantiert sein. Zum Vergleich: die Leistungsgrenze für 'Augensicherheit' liegt bei 1 Milliwatt im sichtbaren Bereich, und 'augensicher' heisst hier auch nur, dass sich das Augenlid unwillkürlich schnell genug schließt, um Schädigung der Netzhaut zu verhindern. Wer bewusst den Lidschlussreflex unterdrückt, kann sich in wenigen Sekunden die Netzhaut verbrutzeln und somit unwiderbringlich Teile seiner Sehfähigkeit verlieren.
Munter bleiben,
Tobse!
Hatten wir hier letzt nicht die Diskussion das Laser mit einer Leistung >5mW nicht verboten sind?
Die Argumentation dass das "Laserschwert" keine Waffe ist finde ich eingängig nur frage ich mich warum es dann beim import von Laserpointern mit>5mw Leistung zu Probllemen kommt, dieses Teil mit einem vielfachen der Leistung ist aber unproblematisch?! Passt für mich nicht so zusammen, oder habe ich da was übersehen?
... nur frage ich mich warum es dann beim import von Laserpointern mit>5mw Leistung zu Probllemen kommt, dieses Teil mit einem vielfachen der Leistung ist aber unproblematisch?! Passt für mich nicht so zusammen, oder habe ich da was übersehen?
Es handelt sich ja laut Hersteller und dem BKA bei dem Teil nicht um einen Laserpointer, sondern um ein Laserschwert. Da gibt es anscheinend keine Begrenzung der maximalen Leistung und daher ist es unproblematisch.
Wir sind schon komisch in Deutschland.
Danke für die Antwort.
Das heißt Laserschwert mit 1,2 Watt ist erlaubt, Laserpointer mit >5mW verboten- klingt sehr einleuchtend *mh
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!