[size=12][color=#000066]Hier nun veröffentliche ich das Review zum WAVES-MFS von Micha M.
SO4PRO-WAVES-Multifunktiosstick WAVES-MFS
Erprobung und Erwägungen zu alternativen Anwendungen
Wichtige Vorbemerkungen:
Um von Anfang an weder durch den Ort der Veröffentlichung – das TF - noch die Person des Bewertenden Irrtümer aufkommen zu lassen: Der WAVES-MFS ist ein ungeheuer nützlicher und durchdachter Gegenstand – und KEINE Hieb- und Stoßwaffe im rechtlichen Sinne, zumindest nach meiner persönlichen festen Überzeugung.
Vielmehr handelt es sich um ein therapeutisches Werkzeug, das Rainer Wenning mit der Zweckbestimmung gestaltet hat, in unserer ver- und angespannten Zeit Verspannungen und Verhärtungen zu lösen, auf Reflexzonen einzuwirken, bei Verletzungen Kälte oder Wärme zu applizieren usw. Solch ein praktisches Hilfsmittel kann heute wohl jeder gebrauchen – mit den Jahren habe ich leider lernen dürfen, daß die Menschen sich allenfalls dadurch unterscheiden, ob ihnen Nacken und Schultern von sportlicher Anstrengung verkrampfen und schmerzen oder von zu viel Sitzen am Schreibtisch….Beiden Gruppen tut es weh, und beiden kann Rainer mit dem WAVES-MFS eine Hilfe bieten, deren kundige Anwendung er ja evtl. noch im Laufe der Zeit (u.a. in Seminaren) vorstellen möchte.
Eitel offenlassend, zu welcher der Gruppen ich mich zähle…die erwähnten Verhärtungen und Verspannungen sind meine ständigen Begleiter – und gerade deshalb ist der WAVES-MFS prädestiniert, ebenfalls mein ständiger Begleiter zu werden (…und nicht nur meiner…).
Das ständige Mitführen eines solchen Werkzeuges, die entsprechende Verfügungs- und Einsatzmöglichkeit, macht es nun für Leute unseres Interessenbereichs zu einer im Rahmen der Kampfkünste, meinetwegen auch der realistischen Selbstverteidigung, legitim und seriöser Weise prüfenswerten Frage, ob und wie gut dieser Gegenstand AUSSERHALB seiner primären Zweckbestimmung im Notfalle oder bei Ausübung der Kampfkunst auch geeignet sein könnte, auf einen Angreifer einzuwirken (…wie man sich das auch bezüglich einer Flasche, eines Schlüssels oder einer Konserve im Einkaufsnetz überlegen kann…). Das verleiht ihm KEINE andere Zweckbestimmung, macht ihn NICHT zur Hiebwaffe im Sinne des Waffengesetzes, sondern folgt nur analog ähnlichen Erwägungen zur entsprechenden Verwendung einer Vielzahl von Alltagsgegenständen, die sich nach ihrer Formgebung eben AUCH dazu eignen, abwehrend auf einen Menschen oder ein Tier einzuwirken. Kürzlich hat die Berliner Polizei ja noch eine öffentliche Gratislektion in der Waffenanwendung ihrer Namensschildchen erteilt.
Diese Überlegungen sind ein traditioneller und seriöser Bestandteil der Kampfkünste, im klassischen japanischen Budo, im FMA usw., war und ist die Verwendung von Alltagsgegenständen – mit oder ohne Modifikation – fester Bestandteil. In der modernen realistischen Selbstverteidigung wird dieser Gedanke wieder aufgegriffen und z.B. durch Unterweisung im verteidigenden Gebrauch gerollter Zeitungen, Handtaschen, Schlüsselbunde oder Regenschirme vermittelt. Entwickelt man ein entsprechendes Bewusstsein, stellt man schnell fest, daß wir im Alltag von einer Vielzahl „geeigneter“ Gegenstände umgeben sind, ob Handwerkzeug, Büroartikel, Küchengerät oder Bekleidungszubehör. Alle diese Gegenstände sind keine Waffen und werden im Sinne des Waffengesetzes auch durch entsprechende Verwendung nicht „nachträglich“ dazu, entscheidend ist hier die (Zweck-) „Bestimmung“, die diesen Gegenständen ursprünglich innewohnt.
Überlegungen zur „erkennbaren Zweckbestimmung“, zu Rückschlüssen von einer waffenspezifisch-gestalteten Formgebung auf diese Zweckbestimmung haben dazu geführt, daß das BKA z.B. auch den im u.a. verlinkten Feststellungsbescheid abgebildeten Kubotan NICHT als Hiebwaffe einstuft und noch einmal ausdrücklich daran erinnert, daß es keineswegs auf die bloße EIGNUNG zur Verwendung als (funktionale, nicht rechtliche) Waffe ankommt, sondern der Gegenstand von Beginn an zu einer solchen Anwendung bestimmt (…und, nach dem Tenor der Entscheidung wohl auch halbwegs eindeutig entsprechend gestaltet ….) sein muß:
http://www.bka.de/nn_205618/DE…elle,gtp=205634__3D1.html
Daher möge sich niemand wundern, daß „ausgerechnet“ ich mich mit dem WAVES-MFS beschäftige – und wohl nicht unbedingt als heilkundiger „Engel der Verkrampften“ oder „Retter der Verspannten“ berühmt bin. DAS werde ich Rainer überlassen und mich nachfolgend mit einem „Nebenbereich“ der möglichen Anwendungen beschäftigen, der vielleicht in unserer Runde von Interesse und eher Gegenstand meiner eigenen Sachkunde ist.
ALLE Bewertungen, insbesondere natürlich auch die zum waffenrechtlichen Charakter, sind dabei selbstverständlich ausschließlich meine private, persönliche und unverbindliche Meinung, die ich hier zur Diskussion stelle und keineswegs als irgendwie geartete rechtliche Beratung offeriere. Das bitte ich zu beachten – und wünsche Euch viel Vergnügen mit dieser kleinen Vorstellung.