Hat folgenden Grund: Die Besteuerung soll ja einheitlich und gleichbelastend erfolgen. Es gibt aber im Handelsverkehr einen ganzen Wust von Lieferbedingungen, sogenannten Inco-Terms, die insbesondere auch den Zeitpunkt/Ort des Risikoübergangs sowie die Frage regeln, für welchen Teil der Fracht beim ausgehandelten Preis der Verkäufer aufkommt, für welchen der Käufer.
Ein reiner Rechnungspreis kann also entweder die Fracht schon komplett enthalten oder gar nicht.
Das sogenannte Zollwertrecht regelt also einheitlich, daß zum Zollwert neben dem reinen Warenwert auch die Frachtkosten bis zur EU-Grenze hinzukommen, kann nicht aufgeteilt werden, die gesamten Frachtkosten. Das führt dazu, daß die Unterschiede der Lieferbedingungen egalisiert werden und jeder den Zoll für die Waren und die Fracht bis EU-Grenze bezahlen muß. Bei Porto ist das eben (leider) das Gesamtporto. Ist also insgesamt gerechter und gleichmäßiger. Bei der EUSt, also der Mehrwertsteuer, ist Bestandteil des maßgeblichen Wertes ohnehin auch die Gesamtfracht bis zum ersten inländischen Bestimmungsort, sprich bis zu Deinem Wohnort, da braucht es also keine rechtliche Aufteilung.
Beim Postversand gerade von Einzelbestellungen wird das also vergleichsweise ein ganz schöner Kostenfaktor: Auf den Katalogpreis noch mal Frachtkosten drauf, aus USA und Japan sind oft ca. 30-35 Euro, dann noch Zoll und EUSt auf die Fracht, also noch mal ein Drittel drauf fast. Macht einen "Aufschlag" von gut 40 Euro auf den Katalogpreis. Bei einem preisgünstigen Einzelstück lohnt das meist nicht mehr.
Bei einer Sammelbestellung sieht das natürlich ganz anders aus, weil meist das Porto für den Versand von z.B. 4 Messer auch nicht viel höher ist als das für eines. Mit den 10 oder 12 Euro, die dann auf das einzelne Messer rechnerisch draufkommen, liegt der Bestell-Katalogpreis oft eben auch unter den Preisen vergleichbarer inländischer Anbieter...