SV Einsatzerfahrungen mit Strobe

  • Hi,


    also wenn du ernsthaft in eine SV Situation kommst bringt dir ( meiner Meinung nach ) eine Taschenlampe nur etwas wenn sie schwer und stabil ist oder so klein das du sie auch als Kobotan nutzen kannst. Ich war bereits einmal in einer solchen Situation und ich hätte nicht im Traum dran gedacht die Strobofunktion meiner Taschenlampe zu nutzen.


    Falls es dir nur ums Blenden geht reicht IMHO auch eine gute Leuchtleistung aus.


    Gruß

    Mir egal wer dein Vater ist, solange ich hier angel läuft hier keiner übers Wasser!

  • Die Amis machen es so,


    http://www.pfefferspray-österreich.com/neuheiten-auf-dem-waffenmarkt/mit-laser-gegen-schurken-neue-waffen-aus-den-usa-soll-kriminelle-blenden-84.html


    Ich denke dagegen ist die Strobe Human.


    Mal OT: in einer richtigen SV Situation hat der Menschliche Körper auf Grund
    seiner Psychologie nur 2 Möglichkeiten, dass sind Kampf oder Flucht.
    Des weiteren ist er auch nur in der Lage simple bzw möglichst einfache
    Handlungen auszuführen- sprich er überlegt nicht mehr.
    All dies lässt sich aber Trainieren. Ob man aber in einer sv Situation
    An seine Taschenlampe denkt und dann auch noch die Zeit findet den
    Richtigen Modus einzustellen bleibt fraglich.
    Ich denke ein gutes momentlicht reicht vollkommen aus.

    Wer deutlich spricht, riskiert verstanden zu werden.

    Einmal editiert, zuletzt von shrapi ()

  • Vergleichbares hatte ich vor ein paar wochen schonmal bei asmc entdeckt: http://www.asmc.de/de/Ausruest…Genetics-ND3-Lampe-p.html Den "original dazer laser" habe ich hierzulande noch nicht gesichtet.
    An sich finde ich die Idee gut aber der Preis ist schon recht happig und der sonstige Nutzen auch eingeschränkt. Eine bessere Fokussierung für den Flashlight-Reflektor wäre wahrscheinlich vielseitiger und günstiger und von der Wirkung bei entsprechender Leistung der Led, vergleichbar.

    Honey, I can't go to bed yet - somebody on the internet is wrong!!

  • Die Preise werden sich noch regulieren,
    Denk mal an den taser der hat beim erscheinen
    über 1000 Dollar gekostet. Jetzt gibts den glaub ich
    Schon für 450 Dollar.


    Die frage ist, ob's in de mal wider zulässig bzw.
    zugelassen wird auf Grund der Sparmaßnahmen
    Auch bei den Sondereinheiten der Polizei .

    Wer deutlich spricht, riskiert verstanden zu werden.

    Einmal editiert, zuletzt von shrapi ()

  • Rechtliche Schwächen!? "Bei mir ist das so und dann ist das überall anders auch so .... wenn nicht wird er schon sehen, was er davon hat!"
    Inwiefern hast Du mit Zwang zu tun oder bist Du in der Materie? Sonst würde ich manche Sachen auch anders formulieren (für den Fall, dass ich mit Begrifflichkeiten um mich schmeiße, die Du falsch verstehen könntest!).



    Klar, kann ich damit leben!
    Aber wenn ich Deinen Senf lese, darf ich aber auch antworten (selbst wenn es nur Senf ist!) und meinen Unmut äußern!


    Zum Vergleich:
    Du sagst, dass so nen Strobe total ultragefährlich ist, so dass er im aller schlimmsten Fall höchstens zur SV eingesetzt werden dürfte.
    Das aber jemand zur Durchsetzung eines Platzverweises/Ingewahrsamnahme oder Durchführung einer Blutprobe (keine SV-Situation) verwurstet (also verknotet NICHT verprügelt!!!!) werden darf und auch manchmal muss, wobei Leute verletzt werden können, manchmal dauerhaft, oder auch sterben können, kräht kein Hahn nach dem Strobe einer Taschenlampe!
    Wenn ich den Arm verdrehen darf, kann ich auch mit ner Funzel leuchten (in diesem Punkt sind wir unterschiedlicher Auffassung!), auch wenn keine SV-Situation vorliegt!
    Ich hätte lieber nen Lichtkegel mit Strobe im Gesicht, als nen Arm auf halb acht!


    Darauf wollte ich hinaus!


    Und wenn DU meine Art mit Deinen Bedenken umzugehen traurig findest, zitiere ich mich nochmal (in der Hoffnung, dass Du es diesmal liest!):


    "Ich nehme die Aufrichtigkeit und die Besorgnis über den Strobe zur Kenntnis und werde diese auch nicht ignorieren."
    Was willst Du denn noch???


    Ich nehme Dich ernst (deswegen antworte ich!), ich nehme Deinen Beitrag ernst (s.o.), allerdings erlaube ich mir eine differenzierte Betrachtungsweise!
    Und meine subjektiven Bauchgefühle darf ich auch äußern!


    Ich schätze Deine ausführliche und sachliche Antwort und Dein Beitrag ist mir anscheinend tatsächlich nur falsch rübergekommen!
    Damit ist die Sache ja eigentlich schon durch!
    Nur die Stelle ("udn damit nicht leben kanst, dann Kannst du dich an einer solchen Diskussion zukünftig nicht mehr beteiligen.") ist meiner Auffassung nach ne Mischung aus Recht haben wollen und mich in die Ecke des Überempfindlichen drängen wollen.


    Na ja, halb so wild!
    Nach dem kurzen Schlagabtausch, weiß ja jetzt auch grob, wie Du die Sachen meinst! Hilft ja um Missverständnisse vorzubeugen!
    Achtung!! KEINE IRONIE!! Meine ich Ernst!!


    Und halte bitte im Hinterkopf, dass ich nicht DICH (Dein Leben, Deine Art, Deine Einstellung) kritisiert habe, sondern nur Teile Deines Beitrags!


    Frieden!? ;)


    Gruß,
    der Dude

  • Hallo Dude,


    nochmal, es geht um den Zusammenhang zwischen der Erforderlichkeit einer dienstlich gelieferten Lampe mit Strobe
    und den möglichen Gefahren bei der Verwendung von Strobe. Die von dir geschilderten Maßnahmen und möglichen
    Auswirkungen auf das Gegenüber spielen keine Rolle , da ich vor der Fallkonstellation gewarnt habe, dass eine Lampe
    privat beschafft wurde.


    BTW, meine Antwort davor viel etwas anders aus als sonst, da ich deine erste Reaktion auf meine völlig neutrale
    Ausführung als herablassend und unfreundlich empfinde ("gequirltes Halbissen mit rechtlichen Schwächen"). Zu Unrecht
    meiner Meinung nach. Auch bezeichne ich den Strobe nicht als ultragefährlich, aber deine Art der Verharmlosung
    empfinde ich als verantwortungslos. Das hat weniger mit dienstlich geliefert zu tun als mit verantwortungsvoller
    fundierter Diskussin und Betrachtung, letzterer du dich ja anscheindend gerne mal bedienst.


    Da ich ebenfalls im gleichen Umfeld (OK) arbeite, sauge ich mir meine Posts nicht nur aus dem Finger. ;)

    Toby

  • Bringen wir mal kurz was ein:


    Im Bundesland vom Dude werden Lampen mit Strobe teilweise dienstlich geliefert.


    Reicht oder?


    Einzuordnen dann äquivalent zu Fesseln, RSG bei den Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt. Ende im Gelände.


    Übergens bin ich ein Fan von Blenden und Strobe. Hat dem einen oder anderen schon vor einer gebrochenen Nase bewahrt ;)



    Ausserdem bin ich auch ein Verfechter der Theorie: "Wer bestellt, der zahlt auch."


    Gleiches gilt auch für Taser und Co.


    Wobei ich den Strobe fast schon unterhalb der körperlichen Gewalt ansiedeln würde ;) Kommt natürlich auf den Kollegen an. ;)

    "Ja, ich bin auf Zoloft. das hält mich davon ab euch alle zu töten." (Mike Tyson)

    Einmal editiert, zuletzt von Knüppelknecht ()

  • So einfach ist das leider nicht...auf Bundesebenemist beispielsweise das RSG als Waffe eingestuft und kein Hilfsmittel der körperlichen Gewalt (Zoll)...insofern haste Recht, wäre es sinnvoll den Strobe darunter anzusiedeln.


    Ich persönlich fahre mitbBlendlicht prima und es nervt auch michnnicht so sehr wie Strobe, ein weiterer Vorteil
    von konstantem Blendlicht. ;)

    Toby

  • Doch, ist total einfach.


    Im Polizeigesetz vom Bundesland von Dude und mir sind die Waffen abschließend aufgezählt. Da fällt das RSG und der Einsatz der Taschenlampe nicht drunter. Die Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sind nicht abschließend genannt. So sieht das auch im UzwG des Bundes aus.


    §2
    (4) Waffen sind die dienstlich zugelassenen Hieb- und Schußwaffen, Reizstoffe und Explosivmittel.
    Also abschließend


    (3) Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sind insbesondere Fesseln, Wasserwerfer, technische Sperren, Diensthunde, Dienstpferde und Dienstfahrzeuge.
    Hier ist das Zauberwort "insbesondere", also nicht abschließend

    "Ja, ich bin auf Zoloft. das hält mich davon ab euch alle zu töten." (Mike Tyson)

  • Ist ja genau dass, was ich eben sagte.
    RSG wird auf Bundesebene als Waffe und nicht als
    Hilfsmittel der körperlichen Gewalt eingestuft.;)


    Im Gegensatz zur Landesebene...


    Das RSG ist vielleicht zu OT sorry. Aber wie gesagt im Bereich des
    UZwG auf Bundesebene unter dem RSG anzusiedeln.

    Toby

  • Ich verstehe die Bedenken eh nicht so ganz. Befinde ich mich in einer SV-Situation, die ich so einschätze, dass sie ohne "Hilfsmittel" nicht zu überstehen ist, ist doch mein letzter Gedanke, ob jemand, der mir ans Leder will, zu dem unwahrscheinlichen Personenkreis gehören könnte, der durch den Einsatz von Strobe evtl. Schaden davontragen würde. :bibber:


    Für mich ist das aber ein gutes Beispiel, wie die "falsche", bzw. fehlende Einstellung darüber entscheiden kann, ob man Opfer wird oder nicht.

    In Combat, you do not rise to the occasion. You sink to the level of your training!

    Franconian Resistance #6 - Kopportunist #0002 - T.I.T.A.N. #0012

  • Hi,


    ähm ne Frage, nachdem es jetzt hier mehrfach zu lesen war: Was bedeutet die Abkürzung RSG? Steht es für Reizstoff- bzw. Reizgassprühgerät?


    Danke euch,
    hect

  • Stimme Knüppel uneingeschränkt zu.


    Lampen sind weder Dienstwaffen noch Hilfsmittel körperlicher Gewalt.
    Insofern sind weder Mitführen noch Anwendung im Rahmen ordnungsgemäßer Dienstausübung beschränkt.
    Mir ist auf Bundesebene keinerlei Einschränkung hinsichtlich einer Festlegung auf "dienstlich gelieferte" Lampen bekannt.


    Außer Waffen sind wir lediglich bei Holstern und Schutzwesten festgelegt.


    Das Anleuchten einer Person ist kein "Waffeneinsatz".
    Zum Schlagen dürfte so eine Lampe nicht im Rahmen der Erzwingung einer Festnahme verwendet werden - das dürfte man wieder nur mit einem "zugelassenen" Hilfsmittel bzw. einer entsprechend dienstlich gelieferten Waffe. Allerdings dürfte z.B. zur Abwehr eines Angriffs auf die Einsatzkraft nach vorherrschender Auslegung die Lampe wieder als - nicht beschränktes - Notwehrinstrument verwendet werden.


    Hier geht es aber um das Anleuchten - und da ist mir NICHTS bekannt, das das als "Waffenanwendung" bzw. Anwendung unmittelbaren Zwangs klassifizieren würde und entsprechend zur Anwendung nur dienstlich gelieferte oder zugelassene Gegenstände zulassen würde...


    Das ist wieder so eine typische verwaltungsinterne Diskussion, ich kenn sowas zu den verschiedensten Themen im Vollzugsdienst von hochdotierten "Vorturnern"....

    Einmal editiert, zuletzt von Micha M. ()

  • Hi Micha!


    Dass die dienstlich gelieferte Lampe, alse Waffe im Sinne des UZwG oder auch nur als Hilfsmittel eingestuft wird
    oder wurde habe ich zumindestens auch nicht geschrieben. ;)


    Ich habe angesprochen, dass das RSG beispielsweise nicht bundeseinheitlich im UZwG gleich eingeordnet wird.
    Auf Bundesebene ist es eben kein Hilfsmittel der körperlichen Gewalt, sondern eine Waffe. Wir hatten die Diskussion, dass
    jedoch über eine Einstufung nachgedacht werden muss, sobald ich die Lampe im Einsatz anwende. Denn dann kann es
    bei Verwendung im Rahmen von Maßnahmen im Sinne des UZwG von Bedeutung sein, gerade wenn ich die Lampe
    zum Blenden benutze. Auch entscheidend ist die Anzahl an Lumen, bin ich über 200Lumen können nacht dienstlicher
    Auffassung die Augen geschädigt werden. Dann brauche ich zwingend im Rahmen meiner Dienstausübung einen
    Rechtfertigungsgrund (UZwG). Wenn du den richtigen Anwalt auf der Gegenseite erwischst, wäre es hilfreich.
    Sprich mit oder ohne Strobe, kann die Lampe zum Hilfsmittel mutieren.


    Im Rahmen der SV kann ich die Lampe natürlich auch als Schlaginstrument zulassen, wenn es die Sitaution
    rechtfertigt und erfordert. Aber das ist wirklich Haarspalterei IMO, da kommt es auf den Einzelfall an.
    Und ich glaube auch langsam zu dem Entschluss zu kommen, wie es einige Vorredner bereits anführten,
    dass man sich auf eine Notwehrsituation kaum vorbereiten kann...ob ich dann Strobe oder nur normales Blendlicht
    verwende oder einfach nen Schuh mache, wird sich dann zeigen und ist nicht absehbar, oder?

    Toby

  • Bruno, ich glaube, wir würden im Ergebnis alle besser fahren, wenn Lampen schlichtweg als Werkzeuge - wie eben Handwerkzeug, Taschenrechner oder Kugelschreiber - angesehen bleiben.


    Sie zum "Hilfsmittel der körperlichen Gewalt" hochzustilisieren, hätte einen Sack voll Plagen im Gefolge:
    Man würde SEHR schnell darauf festgelegt, nur noch dienstlich gelieferte / zugelassene Lampen zu verwenden. Die würden dann vom Dienstherrn mit der im Ausrüstungssektor ja immer wieder bejubelten Rasanz ausgewählt, nachdem man erst mal fünf Jahre auf ministerialer Ebene über die Notwendigkeit der Ausstattung sinniert hat.


    Was dann - unter reger Mitwirkung der "Haushälter" und der Majorität entsprechender Ausschußmitglieder mit Abkunft aus dem administrativen Bereich, die eine Handlampe allenfalls benötigen, wenn ihre Schreibtischlampe mal ausfällt - beschafft wird, ist zuweilen schon zum Zeitpunkt der Ausschreibung vom Entwicklungsstand und der technischen Ausführung nicht mehr so richtig am Puls der Zeit, zum Zeitpunkt der Beschaffung nur noch schwer zu kriegen (...und daher doppelt so teuer wie dann aktuell modernes Equipment...) und zum Zeitpunkt der Auslieferung schon so rar und nostalgisch, daß man ständig aufpassen muß, das kostbare Teil nicht in die Sammlung des Technischen Museums in München entführt zu sehen......
    Die Tatsache, daß "Praktiker" an der Auswahl teilnehmen, kann im Einzelfall auf entsprechendes Baumarktniveau hindeuten....


    Ob die dienstliche Lampe dann einen Strobe hätte für die normale Vollzugskraft? Arbeitskreise, die für kevlargepanzerte und nomextragende SE'ler ein spitzes Einsatzmesser ja als "zu martialisch" wirkend erst mal lange Zeit bedenklich abwägen, lassen mich da nicht hoffen.


    Und vermutlich dürfte man dann auch erst nach Absolvierung einer einwöchigen Intensivschulung den Lichtschalter überhaupt erst mal betätigen...


    Und wenn man dann mal jemanden anleuchtet, der sich darin in seiner Menschenwürde verletzt fühlt (...häufig genug, nachdem er vorher auf der seiner Mitmenschen nach Herzenslust herumgetrampelt ist...), müßte ohnehin die Anwendung der dienstlichen Lampe mit derselben Sorgfalt gerechtfertigt werden wie die eines verfügbaren Werkzeugs in anwendungsbereichsüblicher Ausstattung.


    Nee, lass mal. Die Leute, die jetzt - wie in so vielen Ausrüstungsbereichen - mit privater Kohle auf professionelles Arbeitsniveau kommen, wären sicher nicht glücklich darüber, wenn man ihnen nun das Mitführen ihrer favorisierten Lampfe "zugunsten" einer irgendwann mal einzuführenden "Verwaltungsleuchte" auch noch untersagen würde......

  • Ich weiß ja nicht, in welcher Behörde du verkehrst, aber bei uns dauert das nicht soo lange. :D
    Obwohl ich zugeben muss, dass dies nicht der Regel entspricht. ;)

    Toby

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!