Wann hat Euch die aktuelle Messergesetzgebung so richtig geärgert, weil Ihr ein bestimmtes Messer nicht kaufen durftet?

  • Präambel:


    Ich möchte keine Diskussion zur Sinnigkeit oder Unsinnigkeit der Messergesetzgebung!!!




    Kommt zwar im allgemeinen nicht so wirklich oft vor, jedoch aktuell gerade wieder bei diesem.


    http://www.youtube.com/watch?v=Ztxwb3BWdXY


    Ein Microtech Select Fire Automatik. Dieses Messer finde ich absolut gelungen und ich hätte es wirklich gerne.


    Ärgerlich ist es wirklich, weil die Klinge mit 3,5 Zoll angegeben ist und somit eigentlich nur minimal zu lang ist, um es zu kaufen. :cursing:

    [font='Chicago, Impact, Compacta, sans-serif']Kopportunist #995---T.I.T.A.N. #995

  • Ich wollte immer gerne das Gekkota für den Schlüsselbund.

    „Wir gehen eines Tages kaputt, weil wir zu faul sind, zu Fuß zu gehen.“ Reinhold Messner

  • Ich bin ja eigentlich kein Sammler und habe im großen und ganzen auch nur Gebrauchsmesser.
    Sehe ich jedoch Bilder von alten Knöchelmessern, komme ich immer ins schwärmen.


    Wären diese nicht verboten, so hätte ich sicher das eine oder andere Stück bei mir im Wohnzimmerschrank zur Dekoration liegen.

  • Und ich hätte noch manch schönen Faustdolch oder manch schönes Butterflymesser weiterhin in meiner Schublade liegen. :bibber:

    "Eet watt gor is, schnack watt wohr is und drink watt kloar is!"

  • Wenn es nur ums kaufen geht: Ich hätte gerne mal ein OTF und ein richtiges Balisong gehabt. Nicht zum Tragen, einfach nur zum Spielen...


    Bezüglich Trageverbot: Ich hätte LIEBEND gern ein Endura/Paramilitary. Ich find die Dinger sehen einfach nur hammergeil aus und da ich bereits ein Delica hatte und äußerst überzeugt war (Gewicht, Stahl, Verriegelung...)

    Ich will lebend aus der Stadt herauskommen, und wenn ich mich dabei umbringe - Homer Simpson

  • Ein Balisong hätte ich mir gerne nochmal gekauft.
    Hatte schonmal eins, Anfang der 90er. Habs weggeschmissen weil Plastikteile vom Griff abgeflogen waren.


  • Ein Microtech Select Fire Automatik. Dieses Messer finde ich absolut gelungen und ich hätte es wirklich gerne.


    Ärgerlich ist es wirklich, weil die Klinge mit 3,5 Zoll angegeben ist und somit eigentlich nur minimal zu lang ist, um es zu kaufen. :cursing:


    Wo ist das Problem? Die Klingenlänge ist bei einem Folder egal. Auch wenn es ein Fixed wäre, gibt es mit 3,5 Zoll und damit knapp 9 cm keine Probleme.


    Es ist nicht verboten das Messer zu kaufen und zu besitzen, im Gegensatz zu dem bereits erwähnten Butterfly.


    Durch den Öffnungsmechanismus und die Linerlock-Verriegelung unterliegt es jedoch dem eingeschränkten Führungsverbot.


    Oder sehe ich das falsch?

    2 Mal editiert, zuletzt von skelettor ()

  • Siehst Du leider. In D ist der Besitz von Automatikmessern über 85mm Klingenlänge verboten.



    Btw. ich hätte immer gern nen gutes OTF zum Spielen gehabt ;(

    Gruß
    Steffen



  • Ist verboten.


    Klinge darf nicht über 8,5 cm sein, nicht beidseitig geschliffen und darf nur seitlich ausklappen. Also kein OTF.


    Guck mal hier z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Springmesser

    [font='Chicago, Impact, Compacta, sans-serif']Kopportunist #995---T.I.T.A.N. #995

  • Ist verboten.


    Klinge darf nicht über 8,5 cm sein, nicht beidseitig geschliffen und darf nur seitlich ausklappen. Also kein OTF.


    Guck mal hier z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Springmesser


    Ok, Danke! Wieder was dazu gelernt.


    Liegt es daran, dass sich das Messer durch einen Knopfdruck automatisch öffnet?


    Wie sieht es dann mit "Halbautomaten" aus? Beispielsweise dem Benchmade Barrage? Der Öffnungsmechanismus ist hier federunterstützt, sobald die Klinge etwas angehoben wird. Ist das dann auch verboten oder wieder was anderes?

    Einmal editiert, zuletzt von skelettor ()

  • Frank,
    bei DEINEM Wunsch(Microtech) reden wir doch nur von nem halben Zentimeter!! ;)


    Ich weiß, kann uns Kopf und Kragen kosten!! :(


    Die OTF's fand und find ich immer noch klase und unseren östereichischen Freunden ist mein Neid gewiss!!


    Gruß,
    Nico

  • Uwe,
    der Halbautomat fällt unter einhändig zu öffnen + Verriegelung und somit unter's Trageverbot!!


    Gruß,
    Nico


    Entweder hörst du auf, so einen Bullshit weiterzugeben, oder du berichtigst dein Vokabular. Halbautomatische Messer mit Verriegelung, auch "asisted opener" genannt unterliegen der normalen Führensbeschränkung des §42a WaffG und keineswegs einem "Trageverbot"

  • Wie schon mehrere gesagt haben ,


    ein schickes OTF,


    oder ein Spyderco- fast egal welcher Art, das ich IMMER ohne Äpfel in der Tasche tragen kann...


    und das gilt für viele Einhandmesser...ZT , Strider SMF / SNG und so weiter...und so weiter...


    Ich will nicht immer den Pin entfernen/ und oder das Loch zukleistern....

    T.I.T.A.N # 0289 / Kopportunist # 1977

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