Entweder hörst du auf, so einen Bullshit weiterzugeben, oder du berichtigst dein Vokabular. Halbautomatische Messer mit Verriegelung, auch "asisted opener" genannt unterliegen der normalen Führensbeschränkung des §42a WaffG und keineswegs einem "Trageverbot"
Du hast ja echt nen extrem freundlichen Umgangston drauf!!
Ist der anerzogen oder angeboren??
Mann o Mann!!
Du weißt vermutlich ganz genau, wie ich das meinte!?
Wollte aber, wie vom Thread-Starter gewünscht, keine Gesetzes-Diskussion lostreten!!
Gewöhn dir bitte mal nen anderen Ton an, ok?!