FTB Pyrotechnik

  • ich hätte gern nen pouch mit zweien am fluchtrucksack...

  • Aber vorher brauche ich ne Schablone, ich habe einen Inerten Nebeltopf von der BW der ist deutlich länger als das was es am Zivilmarkt gibt. Kipphebelzünder ist halt ideal, darf auch ein paar Euro kosten.

  • Aber vorher brauche ich ne Schablone, ich habe einen Inerten Nebeltopf von der BW der ist deutlich länger als das was es am Zivilmarkt gibt. Kipphebelzünder ist halt ideal, darf auch ein paar Euro kosten.


    mein reden.

  • Gibt es denn so etwas wie Übungsplätze, wo man die Gegenstände testen kann. Bevor ich mich z.B. auf ein Seenotmittel verlasse, würde ich es vorher gern ausprobieren.
    Falls es das nicht gibt, macht es wohl Sinn sich vorher mit Polizei und Feuerwehr zu verständigen und eine Art Freigabe zu bekommen, falls das möglich ist.


    Wenn du außerhalb Silvester Feuerwerk abbrennen willst, kannst du bei der für dich zuständigen Behörde eine Abbrennanzeige für Feuerwerk gem. § 23 Abs. 3 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) einreichen. In dieser Anzeige machst du Angaben zum Verantwortlichen, Örtlichkeit, Termin, Vorhaben, etc.... meistens ist die Anzeige mit einer kleinen Verwaltungsgebühr, die variieren kann, verbunden. Dann hast du alles in trockene Tücher.
    Normalerweise ist diese Anzeige hauptsächlich für §20/27 Scheininhaber, wenn du denen aber klar machen kannst, das du nur frei erhältliche Pyrot. Gegenstände testen willst um sicher zu werden in Handhabung, sollte das kein Problem sein....eigentlich.... hängt vom Sachbearbeiter ab ;)


    Gruß Kuni

    Dulce et decorum est, pro patria mori

  • Hat jemand denn eine Bezugsquelle für "gescheiten" Nebel gefunden? Das was ich im Internet finde ist alles bisschen "arm".


    Im Idealfall hätte ich gerne Nebeltöpfe in BW-Qualität, aber die sind Klasse 4 und somit nicht frei. Ich vermute aber, das das lediglich daran liegt, das sie eigentlich nicht für den Zivilmarkt gedacht sind.

  • und nebeltöpfe hochäzent sind ;)


    aber ja sowas mit kipphelben wäres....nva bestände gabs da mal
    und von rheinmetall


    nur finden tuts sie nicht mehr :cursing:

    „Ein freier, denkender Mensch bleibt nicht da stehen, wo der Zufall ihn hinstößt;
    oder wenn er bleibt, so bleibt er aus Gründen, aus Wahl des Bessern. “

  • Im Idealfall hätte ich gerne Nebeltöpfe in BW-Qualität, aber die sind Klasse 4 und somit nicht frei. Ich vermute aber, das das lediglich daran liegt, das sie eigentlich nicht für den Zivilmarkt gedacht sind.

    Der Schnellnebel enthält massig Phosphor. Wird sauheiß und ist hochgiftig, also zu Recht nicht für den Zivilmarkt.

    Kopportunist #0011

  • aber ja sowas mit kipphelben wäres....nva bestände gabs da mal
    und von rheinmetall


    nur finden tuts sie nicht mehr :cursing:


    Die von der NVA sind noch giftiger als die BW Ware und die Rheinmetallprodukte findest du bei der Bundeswehr u.a.


    Der Schnellnebel enthält massig Phosphor. Wird sauheiß und ist hochgiftig, also zu Recht nicht für den Zivilmarkt.


    ...oder Hexachlorethan, das is auch nicht gesund. Die DM 35 beinhaltet roten Phosphor und der ist zum Glück nicht giftig, nur ob man als normalsterblicher ran kommt ?(


    Gruß Kuni

    Dulce et decorum est, pro patria mori

  • DM32 ist ein Rauchsignal (Orange) zur Landezonenmarkierung, kein Nebel. Nebel gibt es nur in Weiß, das wäre die DM25. Und auch die wird an der Außenwand 300°C heiß und bleibt es gut eine Stunde lang. Die ZDv schreibt zudem für den Aufenthalt im Gefahrenbereich das Tragen der ABC-Schutzmaske vor.


    Die Rauchsignale sind auch nicht angenehmer, die enthalten u.A. Bariumnitrat und Kaliumchlorat, beides stark gesundheitsschädlich.



    Die DM 35 beinhaltet roten Phosphor und der ist zum Glück nicht giftig, nur ob man als normalsterblicher ran kommt ?


    Kann man die DM35 überhaupt von Hand zünden? Die ist eigentlich nur für Nebelmittelwurfanlagen auf Fahrzeugen.

    Kopportunist #0011


  • Kann man die DM35 überhaupt von Hand zünden? Die ist eigentlich nur für Nebelmittelwurfanlagen auf Fahrzeugen.


    Den kann man elektrisch zünden, wie is geheim :whistling:
    Fällt aber denk ich eh raus.
    Wenn ihr Pyrotechnik verwenden wollt, für was auch immer, würde ich bei T1 bleiben.
    Was mir noch zu den Seenotmitteln und ausprobieren eingefallen ist. Bei manchen Bootsschulen kann man den Fachkundenachweis für Seenotmittel machen, da is auch Praxis dabei, da es dafür auch ne praktische Prüfung gibt. Dann braucht man sich nicht um die Genehmigungen kümmern und kann trotzdem testen und mal rein schnuppern. Einfach mal googeln und lieb nachfragen.


    Gruß Kuni

    Dulce et decorum est, pro patria mori

  • In Zukunft wird mehr nicht "frei" sein.
    Ab 2017 sind auch die lieben "Piraten verboten" .
    Signalstift Kat.P1
    Leuchtpistole Kat.P2 und und und
    gilt hauptsächlich für Österreich da sind ja die Kal.4 noch frei aber die Munition in Zukunft nicht mehr.

  • as mir noch zu den Seenotmitteln und ausprobieren eingefallen ist. Bei manchen Bootsschulen kann man den Fachkundenachweis für Seenotmittel machen, da is auch Praxis dabei, da es dafür auch ne praktische Prüfung gibt. Dann braucht man sich nicht um die Genehmigungen kümmern und kann trotzdem testen und mal rein schnuppern. Einfach mal googeln und lieb nachfragen.


    Muss man dazu nicht im Besitz des Bootsführerscheins sein?

    Michael
    T.I.T.A.N 0060 Kopportunist 0060

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