Due Buoi Stiletto, rechtliche Frage

  • Hallo,


    Ich habe die Seite von Due Bubi im www entdeckt und mich leider sofort in seine Messer verlieb. Ihr könnt sollt euch selber ein Bild seiner Messer oder des Messers das ich meine mache wenn Ihr den folgenden link benutzt:
    http://www.duebuoi.it/x/uk_usd…9stiletto~9-asianbuf.html
    Youtube:
    http://www.youtube.com/watch?v=Zh6G97FZkLM
    Das Forged Italian Stiletto 9" mit ASIAN Buffalo Handle ist leider so in Deutschland nicht erlaubt da Klingenlänge über 8,5cm ist. Na ja schnell ne Mail raus und nachgefragt ob er es auch mit 8cm Klinge bauen kann, Antwort leider nein. Sein Angebot war er könne es ohne Feder schicken.
    So viel dazu nun zu meinen Fragen
    Ist es legal das Messer ohne Feder zu besitzen oder kann ich da Probleme bekommen da man die Feder ja einbauen könnte? Versand würde aus Italien erfolgen
    Taugen die Messer etwas? (Stahl, Verarbeitung, Qualität)
    Gibt es einen Messermacher in Deutschland der mir solch ein Messer mit legaler Klingenlänge bauen kann und es auch machen würde?
    Ich danke für jede Antwort
    Gruss Sven

  • Klingenlängen-Beschränkung bei Foldern?
    Ich dachte immer, da gäbe es keine?
    Problematisch sehe ich da eher eben den Automatismus und evtl. doppelseitig angeschliffene Klinge (falls es nicht nur optisch ist)


    Also meines Wissens können Folder auch 30cm Klingen haben, oder irre ich mich da? Da gibt es hier bestimmt andere, die das besser sagen können.


    Aber selbst wenn, abgesehen von den anderen Merkmalen, fällt es doch "nur" unter das Trageverbot. In der Vitrine zu Hause dürfte dsa doch kein Problem sein?


    Aber vielleicht rede ich hier auch völligen Unsinn?

  • Das ist ja eben mein Problem, eigentlich ist es ein Springmesser ohne Feder. Trageverbot ist mir klar aber der Besitz eben nicht da es ja ein Springer ohne Feder ist, die man aber dennoch verbauen könnte.

  • Sven, hats schon richtig ausgeführt, Sringmesser mit seitlich aufspringender Klinge und
    über 8.5cm Klingenlänge sind in D verboten; illegaler Waffenbesitz.


    Falls die Feder entfernt ist, wird das nicht viel ändern, denke ich. Bin mir aber
    nicht sicher. Wenn du die Feder wieder nachrüsten kannst, dann bleibt es bei der
    oben genannten Ausführung.

    Toby

  • Falls die Feder entfernt ist, wird das nicht viel ändern, denke ich. Bin mir aber
    nicht sicher. Wenn du die Feder wieder nachrüsten kannst, dann bleibt es bei der
    oben genannten Ausführung.


    Das Stilett hat meines Erachtens zwei gravierende Nachteile zum Erreichen der Legalität: 1. Die Klingenbreite ist im Verhältnis zur Länge zu schmal um nicht als Waffe durchzugehen. 2. Die Verriegelung; Fällt die Klinge durch ihr Eigengewicht beim Entriegeln aus dem Griff ist es ein Fallmesser.


    Aber mal unter Sammlern 8)
    Wir kaufen die Messerchen doch nur, um sie in die Vitrine zu legen und ab und zu werden sie mal begrabbelt :love: . Das tut doch keinem was. Wenns denn so ein schönes klassisches automatik Stilett aus Italien ist und dazu noch so hochwertig verarbeitet, dann ist das doch sammelwürdig!


    Gruß, Holger

  • Das mit dem Fallmesser sehe ich auch nicht so, Backlock mit leichtem Klingengang fallen auch so auf.
    All mein forschen bezüglich ausgebauter Feder hat mich bis jetzt zu keinen Ergebnis gebracht und einfach kaufen und hoffen das alles gut geht ist mir zu unsicher

  • Davon würde ich dir auch abraten...wenn es hart auf hart kommt, handelt es sich um einen unerlaubten Waffenbesitz.


    Man kann natürlich das BKA um einen Bescheid bemühen, aber wenns de Pech hast, geht das
    nach hinten los. Bin mir sehr sicher, dass es unerlaubt wäre.

    Toby

  • Das mit dem BKA lasse ich dann doch lieber, da kann ich mir lieber einen Messermacher suchen der mir ein custom machen kann. Muss mich mal ans Zeichenbrett setzen und ein wenig auf Papier bringen und dann mal diverse Messermacher kontaktieren.
    Wer baut denn alles Springer in Deutschland oder Östereich, in USA wollte ich nicht bauen lassen, das Geld soll schon in Europa bleiben.

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