Legal? Coin Sap

  • Ich hoff´ ich hab das richtige Topic erwischt... wenn nicht bitte verschieben.Danke


    Eins vorweg:
    Ich bin mir durchaus bewußt dass es verbindliche Rechtsauskünfte nur übers BKA gibt. Leider hab ich bis jetzt nix brauchbares diesbezüglich gefunden, was aber nicht heißt dass es diesbezüglich nix gibt.


    Hat jemand vielleicht handfeste Infos über die Legalität dieser Art der Kleingeldbörsen?


    Wenn nicht würd´ ich gern den wildesten Spekulationen Tür und Tor öffnen.


    Warum ich frag`? Ich hab noch ´n Stück dickes (3-4mm) Leder rumliegen das für diesen Zweck geeignet wäre und mich juckts einfach in den Fingern mal wieder was mit Leder zu basteln...


    Nun hier mal ´n paar Bilder damit die Leute die nicht wissen wovon ich rede auch eine Ahnung bekommen....

  • Ich sage mal so: Nur weil Münzen statt Bleikügelchen drin sind - ist es kein Totschläger? :zombat:

    Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die dies nicht getan haben.


    “We must reject the idea that every time a law’s broken, society is guilty rather than the lawbreaker. It is time to restore the American precept that each individual is accountable for his actions.” -- Ronald Reagan

  • Ich hab so ein Teil von Fred Perrin. Damit bin ich schon in den Flieger nach USA, ohne daß einer was gesagt hat - das Ding war voll mit amerikanischem Münzgeld! Einer hat zwar geguckt und hat sich das Ding näher angesehen, aber ich hab ihm dann erklärt, daß ich endlich mal all das Münzgeld ausgeben wollte, das sich im Lauf der Zeit so angesammelt hat ... null Problemo! :D

    My ideal woman is a deaf, dumb and blind nymphomaniac whose father owns a chain of liquor stores
    (Oliver Reed)


    Tavannes-Logo-sw12klein.jpg

  • Meine Meinung dazu:


    Wenn es so gut wie niemand kennt wird es auch keine Probleme geben.


    Sobald es sich rumgesprochen hat, wird es was geben ;)


    Bei dem Fred Perrin Teil könnte ich mir gut vorstellen das es im Fall eines Falles sehr schwer wird, da er ja eindeutige Produkte vertreibt.
    Ein Selbstbau wird da bestimmt einfacher zu erklären sein, solange er nicht die eindeutige Form aufweist. ;)


    Grüsse
    Chris

  • In den USA sind "Totschläger" IMO in fast allen Staaten legal (sehr umfangreicher Threat im USN).
    In Deutschland sind gerade die abgebildeten eindeutig als Verboten klassifiziert (wenn ich mich nicht täusche gibt es eine Broschüre vom BKA über Waffen gerade bei Jugendlichen und das ist auch einer abgebildet).


    Das Teil von Perrin ist nicht so offensichtlich (andere Form, die Handschlaufe läuft anders usw.) wenn da nicht gerade gegoogelt wird...


    Grüße
    Eberhard

  • Das führt zu der Frage, wo der Gesetzgeber die Grenze zum Verbotenen ziehen will. Um einen Totschläger einzusetzen, brauch ich nicht mal das Fred Perrin Ding ... ein Stück Seife in einem Nylonstrumpf tuts auch. Will man dann Seife und Nylons verbieten?
    Gegen einen Haufen Kleingeld kann wohl auch kaum jemand was haben, und wenn einem mein Perrin-Geldbeutel nicht gefällt, dann füll ich den Zaster halt in meine Socke (was nebenbei eher den Tatbestand "Einsatz von biologischen Kampfstoffen" erfüllen würde :D )

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  • Gut dann spekulier´ ich auchmal weiter....




    Dem Revierler würde ich grundsätzlich schon rechtgeben... zumindest wenn die Münzen eingenäht wären. Durch den Reißverschluss ist es IMHO schon im "eigentlichen/offiziellen" Sinn als Kleingeldbeutel zu gebrauchen.
    Gegen die Fred Perrin Kleingeldsäcke (wie von Kuranosuke erwähnt) sagt schließlich auch niemand was (vielleicht auch deshalb weil sie noch nicht negativ in Erscheinung gertreten sind). Rein vom technischen Grundprinzip gleichen die sich ja.


    Jetzt hab ich doch noch was gefunden was man zu Spekulationzwecken heranziehen könnte:


    http://www.bka.de/profil/faq/w…de/pdf/fb-defense-bag.pdf


    Dabei handelt es sich lt. .pdf um einen befüllten/erschwerten (mit Sand) Lederbeutel der Biegsam ist. Ein Verbot wird verneint...
    Allerdings ist der erste Absatz auf der zweiten Seite widersprüchlich (IMHO) zum vorangegangenen (Funktions-/Gegenstandsbeschreibung):
    Bei der Gegenstandsbeschreibung heißt es, wie schon erwähnt, dass der Lederbeutel flexibel (für meine Begriffe ein Synonym für "biegsam) ist (wär ja bei der Coin-Sap auch so).
    Im nächsten (vorletzten) Absatz heißt es das es erstens "Eine Begriffsdefinition von Totschlägern ist im WaffG nicht zu finden." und desweiteren ist zu lesen, dass es sich bei Totschlägern um biegsame Gegenstände handelt.
    Da wäre nun die Frage: Meine die Herrschaften damit "biegsam=federnd" also tendeziell elastisch und "flexibel=verbiegbar" also eher plastisch? In meinen Augen ziemlich scheiße formuliert....


    Kuranosukes letzten Post würde ich grundsätzlich unterschreiben... das Problem ist halt das es sich dabei um etwas zu viel gesunden Menschenverstand für die legal/illegal-Frage handelt.


    Ich könnte also sagen es handelt sich um ne Art moderner Lederstrumpf mit Tragegriff und Reißverschluss zwecks leichterem Einstieg... :thumbup:




    Vielen Dank schon mal für alle bisherigen Beiträge! :prost:

  • Die besondere Formgebung macht die Sache rechtlich schwieriger. Sie erschließt sich nicht aus der Geldbörsenfunktion, man könnte also auf zwei Gedanken kommen:


    Das Ding ist - wobei die Art der Befüllung wirklich irrelevant ist - als Totschläger konzipiert und dann ggf. eine verbotene Waffe oder


    das Ding täuscht einen Gegenstand des täglichen Bedarfs vor und ist tatsächlich eine Schlagwaffe, in diesem Fall müßte sie nicht mal ein Totschläger sein, sondern meinetwegen auch ein dem Schlagstock gleichgestellter Gegenstand. Auch dann wäre das Teil verboten.


    Andererseits ist es NICHT verboten, wenn Dinge so stabil sind, daß man mit ihnen entgegen ihrer ursprünglichen Bestimmung auch hauen oder sonstwas kann. Ein gerade geschnittener stabiler Kleingeldsack (wie der von Perrin) bleibt einer, auch wenn er Beulen in die Omme macht.


    Mach Dir doch einfach einen schön stabilen geraden Kleingeldsack - der obere Teil läßt sich in der Hand so zusammenfassen, daß er bequem in der Hand liegt - natürlich nur, während Du mit der anderen Hand die Parkuhr fütterst...

  • Ich habe auch mal was gebastelt:
    DSCF3942.JPG
    Allerdings ist dort nur wenig Kleingeld, ein Vorhängeschloss (für die Spinde in der Bibliothek), eine Miniklappzange und ein Karabinerhaken drin. Ein Tool-Säck sozusagen.


    Kanif

  • hallo zusammen,


    ich denke mal das teil ist legal .... ( ledergeltbeutel " coin sap " )


    grundsätzlich besteht ein totschläger ja aus einer spiral oder blatt-feder mit einem bleigewicht am anderen ende.
    ( dadurch wird die hohe schlagleistung erzielt, die dem gerät seinen namen gab )
    blackjackframes2.jpg


    ein lederbeutel egal welche form dürfe meines erachtens nicht unter das verbot fallen.
    perrincoin.jpg


    im grunde müßte die perrin deluxe sap wohl am ehesten unter das " verbot " fallen, da man ec - kreditkarten usw unterbringen kann und dadurch wieder eine federwirkung erzielt werden könnte.
    concepts-saps-deluxe.jpg
    ( bild geklaut von modi's knives )


    ciao
    tom
    p.s. wenn du so einen ledergelbeutel nähst, bitte ein pic posten !

  • Womöglich ist der Gegenstand nicht als verbotener Gegenstand zu bewerten, wurde schließlich dergestalt noch nicht geprüft!


    Aber:
    Der Widmungszweck des Herstellers, der ihr selbst sein könnt, liegt auch in einer möglichen Verwendung als Schlagwerkzeug.
    Dem WaffG unterliegen auch solche Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen. Diese wiederum unterliegen dem § 42 a WaffG. :knueppel:


    Ein gutes Tierabwehrspray ist in der konkreten Situation meiner Erfahrung nach erheblich effektiver und es unterliegt nicht dem WaffG. :heul: :laser:


    Gruß
    sham


    P.S.: Losgelöst davon, würde mich ein großer Klingebeutel in der Hosentasche erheblich stören.

    Stronger people are harder to kill. And generally more useful.

  • Pfefferspray und "Knüppel" sind für mich zwei paar Schuhe, die sich vor unserer Gesetzesänderung in meinen Augen wunderbar ergänzt haben.
    Ich würde nicht sagen das ein Pfefferspray erheblich effektiver ist, es kommt immer ganz drauf an.


    Grüsse
    Chris

  • gf76: Das Thema ist für mich vor erst abgeschlossen... mir reichts der Zeit mit "grenzwertigen" Sachen.


    sham: zu deinem P.S.: Das seh´ ich ähnlich. Rein von den Fotos her scheint ne CoinSap weniger aufzutragen, darum hätte ich auch der den Vorzug gegeben.


    @Chriss77: Seh´ ich genauso... wenn die Suppenwürze nicht gereicht hätte, dann hatte man immer noch die Möglichkeit nen tieferen Eindruck zu hinterlassen... aber das war einmal....

  • Ich halte ein Coin Sap für unproblematisch, solange man ihn nicht benutzt. Dann allerdings... haben Sie den zu dem speziellen Zweck mitgehabt? Der ist ja schon so geformt!? Ich halte das für eine verbotene Waffe. Sie nicht? Hat aber gut funktioniert, oder?! Selbst gemacht, hm? Jemand der illegale Waffen baut. Wegsperren!!

    Ehre die Götter, liebe deine Frau, verteidige dein Land.
    (Hektor von Troja)

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