Ich habe einige Fixed, deren Klingenlänge die 12 cm-Grenze des § 42 a WaffG geringfügig überschreiten. Darunter auch eines meiner Lieblingsmesser - das Fällkniven S 1 -. Seit Inkrafttreten des § 42 a WaffG führt das S1 beim mir nur noch ein "Schattendasein", verpackt in einem Karton im Keller.
Da ich das Messer aber gerne wieder nutzen würde, ohne mich beim Führen dieses Messers auf eine eventuelle Diskussion mit einem Polizisten bzw. einer Polizistin einlassen zu müssen, würde ich die Klinge gerne auf 11,99 cm kürzen lassen.
Ist das kürzen der S1-Klinge problemlos möglich, ohne dass die Klinge ihre Härte verliert? Was muss ich noch beachten?