Cold Steel FGX Push Blade II

  • Es GIBT einen Bescheid, nur nicht unter Messer:


    http://www.bka.de/profil/faq/w…eartattack_pushdagger.pdf


    Der Grund für die Einordnung in die Archivsystematik ist der gleiche wie der für den Ausschluß aus den verbotenen Waffen - und hat nicht unmittelbar mit dem Material zu tun.


    Für die Juristen ist ein Messer etwas, mit dem man schneidet. Etwas zum reinen Stechen ist zwar ggf. eine Waffe, aber zumindest kein Messer, wenn es denn gar nicht schneidet. Man kann aus Keramik, G10 oder Carbon oder sonstwas auch schneidende nichtmetallische Klingen machen - die dann Messer wären.


    Das Faustmesser-Verbot als verbotene Waffe beinhaltet nur MESSER mit quer zur Klinge verlaufendem Griff, keine sonstigen Waffen.
    Der Push-Dagger schneidet nicht, ist damit aus Rechtssicht kein Messer, und nur diese unterfallen dem Verbot.


    Er ist allerdings eine Hieb- und Stoßwaffe nach WaffG und unterliegt damit den Führungsbeschränkungen für Hieb- und Stoßwaffen (Altersbeschränkung, verbotene Mitführbereiche, allgemeine Tragebeschränkung ohne berechtigtes Interesse).


    Finde ICH bei einem Mitmenschen, der in einen Sicherheitsbereich unbedingt so ein Teil hineinschmuggeln will, so einen Dagger, erlebt er mit Sicherheit eine maximal ausführliche körperliche Durchsuchung unter schärfsten Eigensicherungsbedingungen.

  • Hab mir gerad mal die Solid Proof DvD angesehen die letztens bei einer Bestellung dabei war...also mit einigen dieser Nightshade Teile kann man auf jedenfall schneiden. Und den Pushdagger kriegt man mit ner Nagelfeile sicherlich auch scharf.


    Naja mir solls wurscht sein


    Bye

  • Ich habe sehr viel Mühe aufgewendet für den -gescheiterten - Versuch, UNSINNIGE Messerverbote zu bekämpfen. HIER hätte ich jedes Verständnis dafür gehabt, wenn das BKA das Faustmesser-Verbot auch auf die Push-Dagger aus FGX ausgeweitet hätte. Sinn eines Push-Daggers ist, schon dem Namen nach, nicht das Schneiden, sondern das Stechen. Das gilt auch für die Modelle mit stählerner Klinge.


    Ich habe bei Eigensicherungs-Unterweisungen FGX-Klingen bis zum Anschlag in einen Weißkohl eingestochen - ein Körper bietet eher weniger Widerstand. Für mich sind die FGX-Push-Dagger wegen der Möglichkeit, sie an Personenkontrollen vorbeizuschmuggeln, eher gefährlicher als stählerne.


    Aber ich glaube die Rechtslage trotzdem korrekt wiedergegeben zu haben, auch wenn ich hier mal "andersherum" an der Sinnhaftigkeit der Entscheidung zweifle.

  • Das du die Rechtslage richtig beurteilst denke ich auch...vielleicht haben die Gutachter auch nicht wirklich versucht das Teil scharf zu kriegen oder damit zu schneiden....ein Stück Pappe kriege ich damit aber garantiert zerteilt.


    Gruß vom Mungo

  • Sinn sehe ich schon lange nicht mehr drin :rolleyes:
    Ein Stinger wird verboten und das ganze mit spitze... :bonk:
    Aber das eine ist ja ein Schlagring :hit:


    "Plastikmesser" wirken auf mich billig aber ob es jetzt verboten gehört :shrug:
    Die ganzen Verbote sind für mich der falsche Lösungsweg.
    Faustmesser gibt es ja auch nicht nur zum stechen ( Beispiel Gerber)


    In meinen Augen trifft das Verbot mal wieder, wie so oft, uns Gesetzestreuen.


    Wer böses im Schilde führt schmilzt, wenn er nichts anderes hat, sein Zigarettenfilter ein...sie finden immer Mittel und Wege.
    Man kann nicht alles vorsorglich verbieten in meinen Augen.
    Wieviele Schlagringe sind noch unterwegs und seit wann sind sie nochmal verboten :rolleyes:
    Vor denen die sie tragen würden, wenn sie erlaubt wären, hätte ich keine großartige Angst ;)

  • Chris, ich stimme Dir völlig zu!


    Mein Beitrag war auch nicht als Anregung zum Verbot gemeint - aber WENN der Gesetzgeber Stoßdolche verbietet, hätte ich es eben logisch gefunden, auch die Push-Dagger aus Kunststoff dem unterfallen zu lassen. Mehr nicht.


    Du hast völlig recht! Wenn man mal Behelfswaffen aus Sicherstellungen in JVAen sieht, wird man merken, daß die wirkliche Verbots-Zielgruppe immer einen Weg finden wird, Werkzeuge zur Gewaltanwendung verfügbar zu machen.


    Die verbotenen Balisongs sind - das hast Du völlig richtig dargestellt - ausschließlich aus den Sammelvitrinen derer verschwunden, die damit nie irgendwelchen Unsinn angestellt hätten. Meine "Kundschaft" hat die noch ganz selbstverständlich im Fundus, ebenso wie Schlagringe, wenn es nicht grad ne problemlos in Osteuropa oder der Türkei beschaffte illegale Knarre ist...


    Jemand, der zu einer Gewalttat bereit ist, wird sich nicht durch waffenrechtliche Formvorschriften abhalten lassen oder diese sonderlich rechtstreu beachten.

  • Du hast völlig recht! Wenn man mal Behelfswaffen aus Sicherstellungen in JVAen sieht, wird man merken, daß die wirkliche Verbots-Zielgruppe immer einen Weg finden wird, Werkzeuge zur Gewaltanwendung verfügbar zu machen.


    Die verbotenen Balisongs sind - das hast Du völlig richtig dargestellt - ausschließlich aus den Sammelvitrinen derer verschwunden, die damit nie irgendwelchen Unsinn angestellt hätten. Meine "Kundschaft" hat die noch ganz selbstverständlich im Fundus, ebenso wie Schlagringe, wenn es nicht grad ne problemlos in Osteuropa oder der Türkei beschaffte illegale Knarre ist...


    Jemand, der zu einer Gewalttat bereit ist, wird sich nicht durch waffenrechtliche Formvorschriften abhalten lassen oder diese sonderlich rechtstreu beachten.

    Richtig wenn Verbote und Kontrollen etwas bewirken würden, müssten die JVAen eigentlich die friedlichsten Orte der Welt sein.

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