Messer 37 cm gesammte Länge und doch Gesetzeskonform ?

  • Hi Leute


    Ich muss ja gestehen ich finde große Messer einfach klasse. Leider bin ich aber ein mehr oder weniger gesetzeskonformer Mensch, daher wollte ich etwas §42 a konformes.


    Zu genau dem Problem habe ich mir folgendes Überlegt. ... (siehe Anhang).


    Gestehe es sieht etwas seltsam aus, aber ich glaube es wird einiges an CHOP haben . Sozusagen. Reichweite und Flexibilität bietet es auch, ich kann oben oder unten greifen.


    Verbesserungsvorschläge sind gern gesehen :)


    Mit den besten Grüßen,


    ich

  • Wenn ich deine Zeichnung richtig deute, soll das Messer beidseitig geschliffen sein. Damit könnte es als Waffe eingestuft werden und so trotz der kurzen Klinge unter das Führungsverbot fallen.

  • das mit dem recurve würde ich mir drei mal überlegen.... ich weiß die schneideigenschaften sind klasse, aber beim nachschleifen kannst du irre werden. bei nem edc mag das zu vernachlässigen sein, wenn du nur die schärfe erhalten willst und das mit einem sharpmaker machst. aber wenn das teil outdoorig eingesetzt werden soll, was ich bei "hacken" einfach mal vermute, musst du auch mal ausbrüche rausschleifen oder so...


    ich muss gestehen... meine empfehlung wäre eher eine axt und ein "normaler" bushcrafter... wobei so etwas ja sowieso zweckgebunden geführt wird, wo §42 ja weniger eine rolle spielt... aber danach hast du ja nicht gefragt;)

  • Bei dem Teil wuerde ich befuerchten, dass Polizisten das im Alltag ohne spezielle Begruendung als Waffe ansehen - und wenn sie das tun, bringt dir die 12cm Klinge auch nichts mehr. Wenn du's zweckgebunden fuehrst, kann's ja dann auch gleich ein groesseres Messer sein. Fuer den Kofferraum im Auto waer's aber vielleicht interessant - wobei ich da eine Axt auch fuer praktischer halten wuerde.

  • hi leute


    vielen dank für die guten infos.


    ja habe den hdzi thread mal gelesen. daher kam die inspiration . ich hatte vorher immer versucht die klinge lang zu machen und nur die spitze wirklich als klinge auszuformen. da kam nix gescheites bei raus. Dann sah ich deine lange Griff idee und *BING*


    Gruß,


    ich

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  • So habe mal versucht die Vorschläge die kamen ein wenig umzusetzten.


    Das ist nun wesentlich spitzer für ein wenig mehr Stabby-Stabby. Und die Schneide hat nun zwei Varianten, mit recurve oder ohne. Momentan tendiere ich zu der Recurve version. Die hat optisch halt irgendwie was.. für mich persönlich :)


    Um weitere Vorschläge bin ich sehr verbunden.


    Gruß,



    Klaus

  • Ist ne lustige Idee, gefällt mir gut. Man hat halt sehr viel Reichweite, bei Feinarbeiten aber den Nachteil, dass dieser Riesengriff andauernd im Weg ist. Meine erste Intuition dazu ist auch eher Stoßwaffe, also Speer-mäßig, denn nur da und vllt beim Hacken hat die Grifflännge wirklich Vorteile. Deshalb versteh ich auch nicht, warum du so "stumpfe" Klingenformen wählst. Wenn ich mir so einen "Kurzspeer" entwerfen würde, hätte der eine recourve-bowie Klinge. :D
    Aber und deshalb wird das Ding trotz der 12 cm Klinge niemals legal zu führen sein. Der erste Polizist, der dich damit sieht, nimmts dir ab und lacht dich aus, wenn du ihm mit "nur 12 cm Klinge" kommst. Wenn du hart drauf bist, kannst du dann vor ein Verwaltungsgericht marschieren, aber da wird man das Teil dann wegen der sehr großen Reichweite als Waffe irgendeiner Form einstufen und dann wars das. Und um irgendwelche Kommentare vorzubeugen, nein ich bin weder Polizist noch Richter, aber das Ding in seiner ganzen Konzeption schreit nach Waffe und ich als Nutzer und Sammler habe da noch eine viel gelassenere Einstellung zu als Vater Staat. Den Richter trifft wahrscheinlich der Schlag, wenn er das Riesending sieht. :D Denn ein Schneidwerkzeug ist es ganz sicher nicht.

    Ernest Hemingway once wrote, "The world is a fine place and worth fighting for." I agree with the second part.

    Einmal editiert, zuletzt von ohtatyaro ()

  • Wir sind uns sicher weitgehend einig, daß man leider heutzutage - vielleicht auch aufgrund des offenkundigen politischen Willens zur möglichst restriktiven Anwendung waffenrechtlicher Vorschriften - grundsätzlich "in Gottes Hand" ist, wenn es zu einer Einzelentscheidung kommt....Ebenso "uneinheitlich" ist mit Sicherheit die Reaktion von Ordnungskräften beim Antreffen eines solchen Gegenstands....das dürfte allerdings auch von der "Antreffsituation" abhängen, obwohl die - waffenrechtlich - nun wirklich nix ausmachen sollte.....


    Der Threadstarter hat NIRGENDS seinen Willen ausgedrückt, einen Gegenstand gestalten zu lassen, um damit "besser" oder überhaupt verletzend auf andere Menschen einzuwirken. Er mag - für welche Anwendungen auch immer, mangels erklärter oder offenkundiger "unfriedlicher" Anwendungswünsche aber erst einmal ganz allgemein für den gesamten Umgang mit einem Messer - eben größere Messer, also solche mit einer größeren "Hebelwirkung" bzw. Auftreffenergie durch mehr Abstand zwischen Hand und dem auftreffenden Klingenteil. Das will er eben, erklärtermaßen auch noch zur Einhaltung bestehender Vorschriften und zur Vermeidung eines einzelnen Erklärungsbedarf für den Zweck des Mitführens, hier durch einen längeren Griff erreichen.


    Ich finde schon bedenklich, daß hier einzelne Reaktionen kommen in Richtung "So ein Ding ist eh eine Waffe...". Zum Teufel, warum denn?? Wenn da so ein sachunkundiger Depp aus der "Gutmenschen-Fraktion" so pauschal und technisch unzutreffend und unwissend "argumentiert", ist man das ja gewohnt....aber unter uns??


    Es gibt seit Jahrhunderten in der friedlichen Werkzeuganwendung von Messern Beispiele für "langstielige" Versionen, also Messer mit langem Griff - überall dort, wo man entweder mit großem Druck schneiden oder insbesondere mit Schwung hacken möchte. Beispiele gibt es in der Berufsfischerei (z.B. Flensmesser), bei Haumessern in der Fleischerei, insbesondere aber im Bereich der Landwirtschaft und der Waldarbeit. Hier gibt es viele Beispiele, vor allem für langstielige Entastungs- und Entrindungswerkzeuge.


    In anderen Ländern sind "zweihändige" Macheten (auch diese per Definition nicht als ganze Klasse Hiebwaffen, sondern Werkzeuge,und allenfalls beim Vorliegen besonderer, werkzeuguntypischer Merkmale wie Rückenschneiden anders klassifiziert, z.B. "Combat Macheten") durchaus verbreitet, aus denselben Gründen wie oben erwähnt...


    Sucht der Threadstarter also ein Werkzeug, das bei einer "diskussionsbefreienden" Klingenlänge von bis zu 12 cm entsprechende hohe Hiebleistung bzw. Eignung für die geschilderten Einsatzgebiete liefert, ist die Gestaltung technisch durchaus nicht abwegig.....für mich indiziert da auch erst einmal nichts eine ausschließlich oder überwiegend auf Waffenanwendungen abzielende Absicht oder Produktgestaltung.....


    Man sollte trotzdem jedes Gestaltungsdetail vermeiden, das "messerfeindliche" Kontrollkräfte und Entscheider im weiteren Verfahren auf den - für mich abwegigen, aber nicht ganz unwahrscheinlichen - Gedanken bringen könnte, das sei sowieso wieder nur ein phöses Meuchelwerkzeug. Nach dem für mich unfassbaren "Stuttgarter Urteil" oder Fällen wie der "Entwaffnung" eines Rettungssanitäters ist für mich da leider nichts mehr ausgeschlossen....


    "Folgerichtig" würde ich von der oberen Schor ("Fehlschärfe") absehen, weil sie Diskussionen darüber provoziert, ob man nun einen "beidseitigen Anschliff" oder einen "durchgehenden Rücken" bei dem Tool habe. Obwohl auch Tauchermesser beidseitig geschärft sind, die - außer in Bond-Filmchen vielleicht - nun ganz sicher in der Praxis nicht zum "Abfangen" anderer Taucher gemacht sind, sondern ausschließlich zu Werkzeuganwendungen wie Seil-, Gurt- und Netzschneiden zusätzlich zur glatten noch eine Wellenschliff-Schneide anbieten, macht es sich die WaffG-Anwendung da ja relativ einfach und klassifiziert gern alles, was nach zweischneidig ausschaut, als fieses Mordwerkzeug.....Exkurs: Ich kenne übrigens auch jede Menge Gefriergutmesser mit beidseitigem Anschliff und hoffe inständig, die entsprechende Meinungsbildung sei nicht durch kannibalistische Ernährungsgewohnheiten untermauert worden...


    Ich würde den Rücken stark und durchgehend gestalten lassen und die Klinge auch noch weiter erhöhen, um die Zweckbestimmung zum Hacken zu betonen. Von der Spearpoint-Form würde ich absehen und auf moderaten Drop Point wechseln, um vorn eine hoch ansteigende Schneide zu erhalten, mit der man z.B. dann gut stemmen, schaben, entrinden usw. kann.....
    Interessante Alternative wäre natürlich auch eine beitelförmige Spitze, die vermutlich auch die "Waffendiskussion" noch weiter "entschärfen" würde.


    Kommen wir zur "Antreffsituation". Waffenrechtlich macht es für die Bewertung des Gegenstands eigentlich keinen Unterschied, ob ich ein BAUARTLICH UNVERÄNDERTES Werkzeug (also ohne Waffeneigenschaft hinsichtlich der gestalterischen Zweckbestimmung) nun in einer Werkzeugkiste transportiere oder in einem megataktischen Schulter-Schnellziehholster......Nun lehrt uns die Praxis, daß das zumindest bei ersten Kontrollmaßnahmen doch nicht ganz ohne Einfluß bleiben wird. So VERMUTE ich einen etwas anderen Ersteindruck, wenn das Tool im oder am Rucksack wie ein Campingbeil mitgeführt wird oder im Fahrzeug liegt - oder eben alternativ in einer "Ninja-Rückenscheide" am Träger entdeckt wird :)


    Vielleicht kann man den friedlichen Charakter des Werkzeugs auch noch durch einen hübschen Namen wie "Trekking-Entaster", "Forest-Master" o.ä. betonen :)


    Zusammenfassend: Nach der Intention des Threadstarters und der grundsätzlichen technischen Gestaltung ist nach meiner persönlichen Meinung das Tool KEINE Hiebwaffe. Dies würde ich durch Detailänderung in der Gestaltung noch weiter betonen.
    Trotzdem teile ich die Bedenken einiger Interessenfreunde über die Reaktion von Ordnungskräften beim Antreffen unter "verdächtigen" Umständen.
    Und nach einer Sicherstellung bleibt nur eine saubere technische Darlegung unter Hinweis auf die Vielzahl entsprechender Werkzeugmesser und ähnlicher Werkzeuge mit langen Griffen. Dabei ist man aber "in Gottes Hand". Denke ich an die Steel-Tiger-Indizierung vor dem Hintergrund jahrhundertelang in ganz Europa landwirtschaftlich verwendeter Hippen und Erntemesser, würde ich da auf nichts wetten wollen....

  • moin,


    ein mann ein wort, ähm oder eher 1.000 8)


    @ micha : ich glaube die hinweise an den te bezüglich der möglichen waffeneinstuffung durch ordnungskräfte waren eher aus vielen persönlichen situationen/erfahrungen bzw der allgemeinen lage und handhabung durch selbige geboren und nicht weil sich das noch nicht geborene messer wirklich mit geltendem regelwerk bricht.


    der empfehlung drop point würde ich mich anschließen, in jedem fall würde ich die klinge so wählen/gestalten das sie ein gutes hauwerkzeug abgibt. sprich den rücken zum draufhauen vernünftig ausgeprägt, ne ordnetlich stärke die das spalten begünstigt und mißbräuchliche anwendung mitmacht. klingeengeometrie so gestalten das deren auftreffpunkt (seitenansicht betrachtet) in der mitte liegt und nicht vorne (in spitznähe) wie es jetzt den anschein macht. zudem würde ich das klingen - / griff gewichtsverhältnis stark kopflastig wählen und evtl am anfang des klingenrückens eine verbreiterung mit evtl kuhfußähnlicher ausparung um gleich eine hammer / nagelzieh / hebel funktion miteinzubauen (falls bedarf ist!). stahl nicht zu hart, wegens der ausbrüche. griff evtl mit einer teilparacord wicklung an der hinteren seite zur griperhöhung und weils immer irgendwo nützlich ist. rest würde ich micarta gestalten, irgendwas waidfarbendes. eine klingenausformung wodurch das messer auch noch als "wurfaxt" dienen könnte, wäre auch ne überlegung wert.


    das wär so meine vorstellung, simple aber funktionell :rolleyes:




    bin gespannt auf deine nächsten etappen


    grüße kro :thumbup:

    2 Mal editiert, zuletzt von kroko ()

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