Ist das Talon als EDC/ Steakmesser geeignet?

  • Hallo Allerseits,


    könnte ich ein Extrema Ratio Talon wenn ich den Öffnungspin abschraube als EDC und Brotzeitmesser
    nutzen?
    Oder ist es doch zu taktisch (Sozialverträglichkeit), was meint ihr?
    Nutzt es Jemand von euch täglich?


    Berichtet mal!


    Viele Grüße
    Harald

  • Moin


    Hab so ein ER Talon nicht,es Spricht sicher nichts dagegen aber es kommt immer auf den Einzelfall an!

    Was willst du mit dem Dolche sprich,kartoffelschälen verstehst du mich !

  • Ich habe das BF3 Dark Talon. Für eine EDC Nutzung ist es mir einfach zu lang. Hab es eher, weil es mir sehr gefällt.
    Klar kann man damit ein Steak (allerdings mit der Wharncliff-artigen Klinge suboptimal) schneiden und Brotzeit machen.
    Ich empfehle dir das Messer mal zu befummeln irgendwo. Dann hast du den Besten eigenen Eindruck.


    Wenn Du den Pin entfernst....Es schaut nur wenig Klingenrücken aus dem Griff, das kann beim zweihändigen Öffnen stören.


    Problempotential sehe ich noch beim EDC Gebrauch mit der Zweckbestimmung des Messers durch den Hersteller.
    ER bewirbt das BF3 auch als Waffe. Könnte unter Umständen zu Diskussionen führen...

    Hoschferatu - Argentonaut - STANoholic - Spyderman

  • Ich hatte auch mal über das ER Talon nachgedacht, das Design gefällt mir einfach.
    Aber aus den o.g. Gründen Messerform und ggf. Waffeneigenschaft davon Abstand genommen.


    Es gibt noch so viele andere Möglichkeiten...

  • ... ich habe mir das Dark Talon vor einiger Zeit zulegt und benutze seitdem als EDC und habe da überhaupt keine Bedenken.


    Sobald der "Daumenpin" demontiert ist (gehalten mittels Imbusschraube), ist das Merkmal des "Einhandmessers" nicht mehr gegeben und somit vom "Verbot des Führens" nach WaffG §42a - Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm - entbunden.


    Das BF3 ähnelt auch sonst in keiner Hinsicht einem "Kampfmesser". Es ist halt nach anderen Vorgaben / Ansprüchen gefertigt worden, als diverse andere "klassische" Klappmesser; lediglich der Herstellername könnte "Verwunderung" auslösen!


    Ich bin mit meinem "Extrema Ratio" rundum zufrieden und möchte es im täglichen Leben nicht mehr missen ;)

    Gruß
    Walker

    Einmal editiert, zuletzt von Walker2001 ()

  • Eine Frage an alle Rechtsexperten.


    Ist das nicht egal ob das Messer einen Daumenpin hat oder nicht ?
    Die Hauptsache ist doch das es nicht länger als 12 cm ist.
    Besitze selber ein BF 3 DT und habe es bis jetzt nahe zu jeden Tag als EDC getragen.
    Bis jetzt hatte ich keinen Kontakt mit der Polizei, bin aber auch nicht scharf drauf dann ne Anzeige zu kassiern . Ist das dann bei einem BF2 CT auch so ?

  • Ist ne Fehlinterpretation. Wurde bestimmt schon eine Millionen mal ausdiskutiert, deswegen -> SuFu

    Allen Gewalten zum Trutz sich erhalten, Nimmer sich beugen, Kräftig sich zeigen. (Goethe, J.W.)

  • Zitat

    Sobald der "Daumenpin" demontiert ist (gehalten mittels Imbusschraube), ist das Merkmal des "Einhandmessers" nicht mehr gegeben und somit vom "Verbot des Führens" nach WaffG §42a - Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm - entbunden.


    Manchmal sollte man sich mit absolutistischen Aussagen zurückhalten.
    Eine "Meiner Meinung nach..." oder ähnliches passt bei dieser Rechtsauskunft besser. ;)
    zu der Frage von 65 HRC hat Ratpack eigentlich alles nötige gesagt :D

  • Hab mal die SUFu angeschmissen,
    bin aber auch nicht zu einer eindeutigen Antwort gekommen.
    Egal ich behalte es weiter als eines meiner EDC´s.

  • Auch wenn die Gesetzgebung eindeutig ist schreibe ich es nochmal hier.
    Natürlich fällt das Talon mit Daumenpin unter das Trageverbot weil es ein eineinhaendig zu öffnendes Messer ist
    welches arritiert. :twister:

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