Die Schweizer schauen eh wieder in die Röhre -> Immer noch symmetrisch
Pugio Single Edge
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Ein Dolch ist als Stoß bzw Stichwerkzeug konzipiert und nur weil er nur eine Schneide hat ist er legal ?
Ich glaube auch an das gute im Menschen aber er eignet sich auch mit einer Schneide weiterhin dazu ...
Hier zu schreiben das man ihn ohne weiteres führen darf,finde ich auch ziemlich Grenzwertig !
Der Dolch ist als Waffe in den Köpfen der Menschen verankert,da wird es sicherlich mit dem ein oder anderen Behörden Ärger geben können !
Ich hab den Ur Pugio und auch der neue gefällt mir sehr gut,doch führen in der Offentlickeit muss ich beide nicht ,man will ja nicht unbedingt schlafende Hunde wecken !
Gruß Torben -
Gefällt mir auch sehr gut.
Wie sehen die D Behörden eigentlich die Sache mit der False Edge, kann das (bei Unwissenheit des Beamten) nicht auch Ärger bedeuten? -
Also für mich hat ein Dolch nunmal 2 Schneiden. So schlimm es klingt aber verletzen kann man jemanden leider mit jedem Messer.
Als ähnliches Beispiel fällt mir hier das Eickhorn SEK II G-10 ein.
Das ist genauso symmetrisch und Dolch-ähnlich geformt und wird mittlerweile wohl aufgrund der Beliebtheit beim Kunden auch als einschneidige Variante angeboten.
Dass wir uns in einem Fachforum befinden ist mir klar, aus diesem Grund habe Ich auch versucht das Ganze mal aus der Sicht eben der Leute zu schreiben die mit solchen Gedanken hierher finden und Antworten suchen.
Wenn Ich mir das neue Pugio so ansehe ist es nunmal ein feststehendes Messer welches einschneidig und eine Klinge unter 12cm aufweist!
Im Werbeblättchen für die Nachbarn steht ja warum die eine Seite jetzt nen Jimping und ne False Edge hat.. -
...mir fällt in letzter Zeit vermehrt auf, das nahezu jedes Messer nach seinen juristischen Eigenschaften bewertet wird.
Oft auch, wenn nicht in diesem Fall, ohne Sachkentniss.Klar, das Pugio ist schon ein besonderer Fall und wie schon geschrieben wurde, wer Sicherheit will läßt die Finger davon.
Klären kann man die Verfahrensweise vorab nicht, weder hier noch sonstwo...
Ein BKA Feststellungsbescheid hilft nicht gegen ASOG.
Argumente nicht gegen Unkenntnis.
Gelassenheit nicht gegen Hysterie.Klar, kann alles in die Hose gehen!
Wenn ich mich auffällig, vielleicht angetrunken, unsittlich in der Öffentlichkeit verhalte, steigen die Chancen erheblich das alles in meiner Tasche oder am Gürtel als Waffe deklariert wird....und wenn bei einer Verkehrskontrolle mehrer Messer aus der Tür fallen oder eine Machete in greifbarer Nähe ist, muß ich mir Fragen und ggf. Beschlagnahmungen
erstmal gefallen lassen!Da ist aber vielleicht auch der saubere Zweihänder erstmal weg!
Von da aus muß ich vielleicht mal eine Selbstanzeige erstatten....
Täglich verstoße ich gegen irgendwelche Verordnungen/Gesetze, zumindest gefühlt, ob meine Gründe zum Führen ausreichen weiß ich nicht und werde ich in diesem Leben nicht mehr ergründen.
Zumindest tue ich es bewußt, bin unbelehrbar und meinetwegen auch naiv...
Eines tue ich nicht, meine Mitmenschen bedrohen oder gefährden.
Zur klassischen Selbstverteidigung ist ein Messer eines der am wenigsten geeignette Mittel...fällt also auch aus! -
Ich geb dir vollkommen Recht, Robert
Ich lege den 42a für mich persönlich auch recht großzügig aus und verhalte mich entsprechend in der Öffentlichkeit.Mir ging es auch nicht drum eine abschließende waffenrechtliche Beurteilung zu dem Messer "festzustellen".....Aber allein die Namensgebung (Pugio = römischer Dolch) macht das Führen in dem Fall (Dolch=Waffe) problematisch. Und ich denk darüber nur nach, weil ich das Teil sehr geil finde und es eigentlich haben will
Weißte schon wann es verfügbar ist?
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Da die Symmetrie der Klinge ja auf einen Teil der Klinge beschränkt ist, konnte ich es nicht lassen und habe heute bei der FEDPOL(Eidgenossen BKA) nachgefragt. Mal schauen was ich morgen zu hören kriege
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rein fachlich ist es ein messerdolch, ansonsten isset nur geil!
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Geil wär das Ding echt, und egal ob öffentlich tragbar oder nicht, es schreit förmlich darum in meine Sammlung zu gehören
Ich sehs schon, wenn ich endlich meine Vitrinen bauen und installieren kann, dann brauch ich eine Extravitrine für ER's ...*seufz*
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@ ferret: Der Pugio ist gemäss FEDPOL eine verbotene Waffe Jedoch gibt es zwei Möglichkeiten das zu ändern:
- Sonderbewilligung
- Dem FEDPOL einen Pugio zum Begutachten spendierenSiehe hier Mailverkehr mit dem FEDPOL (Von unten nach oben lesen):
Sehr geehrter Herr XY
Ich bin diesbezüglich auch in Ihrer Meinung, als Polizist sehe ich selber manchmal nicht mehr durch diesen Dschungel und bin persönlich gespannt was die Zukunft noch bringen wird.
Mit freundlichen Grüssen
AP
Von: XY
Gesendet: Freitag, 23. November 2012 09:27
An: AP FEDPOL
Betreff: RE: AW: AW: Definition Dolch
Guten Morgen Herr P
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort
Bezugnehmend auf Ihre letzte Nachricht und den Vermerk betreffend des Grabendolches von Böker, werde ich persönlich von einem Kauf wie auch einer Beurteilung des Pugio Abstand nehmen. Wie ich auf den Bildern des Pugio zu erkennen glaube, fällt der symmetrische Teil der Klinge grösser aus als bei dem Grabendolch was die Sache nicht einfacher machen wird.
Ich erlaube mir aber noch zu bemerken, dass die Situation für Endkunden wie mich alles andere als einfach ist. Der Begriff Symmetrie ist ja eigentlich eindeutig und lässt keinen Spielraum. Aus diesem Grund hätte ich mit meiner Auslegung der Geometrie den Grabendolch als nicht symmetrisch eingeschätzt. Dies auch aus dem Grund das der Grabendolch auf den Seiten diverser Schweizer Händler wie z.b XY ab Lager angeboten wird. Persönlich komme ich zu dem Ergebniss auch zukünftig auf Messer dieser Art zu verzichten.
Mit freundlichen Grüssen
XY
From: AP@fedpol.admin.ch
To: XY
Subject: AW: AW: Definition Dolch
Date: Fri, 23 Nov 2012 07:07:18 +0000Sehr geehrter Herr XY
Besten Dank für die Informationen.
Aus meiner Sicht ist dieses Messer ein klarer Grenzfall, wir müssten wohl ein Produkt bei uns einer Kontrolle unterziehen und anschliessend eine Entscheidung definieren.
Das Produkt oben (Replika des Böker Grabendolchs) wurde auch einer Kontrolle unterzogen und als Waffe eingestuft.
Besten Dank
AP
Sachbearbeiter Zentralstelle Waffen
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Polizei fedpol
Hauptabteilung Dienste
Abteilung Ausweise und besondere AufgabenNussbaumstr. 29, 3003 Bern
Tel. +41 (0) 31 324 22 97
Fax +41 (0) 31 324 79 48
ap@fedpol.admin.ch
http://www.fedpol.ch
Von: XY
Gesendet: Donnerstag, 22. November 2012 20:43
An: XY FEDPOL
Betreff: RE: AW: Definition Dolch
Sehr geehrter Herr P.
Wie heute am Telefon besprochen, bin ich mir betreffend der rechtlichen Lage zu dem Messer im Anhang nicht sicher. Da das Messer erst angekündigt wurde (Produktionsstart Dezember 2012), gibt es leider noch nicht mehr Bildmaterial.
Wie schätzen Sie die Situation ein? Handelt es sich bei diesem Messer trotz beschränkter/teilweiser Symmetrie der Klinge um eine verbotene Waffe?
Vielen Dank für Ihre Antwort
XY
> From: zsw@fedpol.admin.ch
> To: XY
> Subject: AW: Definition Dolch
> Date: Thu, 22 Nov 2012 12:37:42 +0000
>
> Sehr geehrter Herr XY
>
> Besten Dank für die Anfrage.
>
> Wie Sie bereits gemäss Gesetzt richtig interpretieren, wird über die Symmetrie definiert.
>
> Im Zweifelsfall müssten wir eine Begutachtung vornehmen und anschliessend eine Entscheidung treffen.
>
> Mit freundlichen Grüssen
>
>
> AP
> Sachbearbeiter Zentralstelle Waffen
> Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
> Bundesamt für Polizei fedpol
> Hauptabteilung Dienste
> Abteilung Ausweise und besondere Aufgaben
>
>
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> ap@fedpol.admin.ch
> http://www.fedpol.ch
>
>
>
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: XY
> Gesendet: Mittwoch, 21. November 2012 22:47
> An: _FEDPOL-ZSW
> Betreff: Definition Dolch
>
> contactmailintro
>
> You've received a new form based mail from /content/fedpol/de/misc/conform/jcr:content/par/0001
>
> Values:
>
> backpagepath :
> /content/fedpol/de/home/themen/sicherheit/waffen/die_zentralstelle
>
> body :
> Sehr geehrte Damen und Herren
>
> Im Rahmen eines Forums von Messersammlern aus Deutschland /Österreich / Schweiz kam die Frage auf wie in der Schweiz die verbotene Waffe -> Der Dolch definiert ist.
> Gemäss der von Ihnen heraus gegebenen Broschüre muss ein Dolch um nicht als verbotene Waffe zu gelten grösser als 30cm (Klingenlänge) sein. Wie verhält es sich aber bei den Messern unter 30cm (Klingenlänge)? Wird der Begriff Dolch über die die Symmetrie oder / und über eine beidseitige geschliffene Klinge definiert?
> Konkret geht es um ein Messer dessen Klinge auf den ersten 6cm symmetrisch ist, auf den restlichen 5cm eine markante Asymmetrie aufweist sowie einseitig geschliffen ist.
>
> Vielen Dank für Ihre Hilfe
>
> XY
> -
Ja aber zu Sammlerzwecken darf man es erwerben oder?
In der öffentlichkeit Tragen war mir eh klar, dass des mitm pugio nix wird.
Oder seh ich da jetzt was falsch?
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Solange der Status nicht 100% Safe ist darfst du es nur mit kantonaler Sonderbewilligung oder nach Freigabe durch das FEDPOL erwerben. Auf Grund des Urteils zum Grabendolch, mache ich persönlich mir nicht die Mühe ihnen ein Messer zur Begutachtung zur Verfügung zu stellen.
Logisch könnte man das gute Stück auf gut Glück bestellen. Sollte es jedoch beim Zoll hängen bleiben und das FEDPOL macht dann def. eine verbotene Waffe daraus, wird es auch Auswirkungen auf die bestehende Sammlung an Knallstöcken haben. -
Wie ist das dann mit dem Import?
Ich peil grad nichts mehr, müsste man dann dem Verkäufer/Händler eine Sonderbewilligung (nach Erhalt) zustellen und dem Paket beilegen?
da kriegst ja Pilze
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Falls du das Ding wirklich willst, würde ich es über die Herren in Bergdietikon bestellen. Die kennen auch das Spiel mit der Sonderbewilligung aller bestens.
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*zensored*
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Oder einfach schweigen Du kennst ja die Spielregeln
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hajo
ich will pugio!
*sabber* -
Wenn du aber schon eine SB löst hol dir gleich den normalen Pugio sowie den Surpressor
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Ach Pugio ja das hab ....ich ...ehrm ach nein doch nicht
Und das Praetorian II hab ich auch nicht, nein ganz wirklich nicht!
Das Praetorian II Geocamo auch nicht!Dafür ist neben den genannten die ich nicht habe noch ein Golem II unterwegs
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:ironie:
...schämt Euch!
Verbotene Waffe... :brrrr: ...ja ihr habt es wirklich nicht einfach!
Da kann der Schweizer nahezu alles besitzen und erwerben und Ihr findet das eidgenössische Haar in der Suppe der Bürgerrechte... :waiting:
Wo Licht ist gibt es auch Schatten, der ist bei Euch aber sehr hell...Ich hoffe Ihr ertragt diese demütigende Einschränkung der Menschenrechte und rennt nicht gleich ins nächste Waffengeschäft
um Euch den neusten Halbautomaten für die Sammlung zu holen!Sorry OT
Robert
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