Das seht klasse aus, ein sehr schones messer.
Sind tritium leuchte verboten in Deutchland ? In die Niederlande kan ich es normal bekommen.
Ganzstahl EDC mit Option für Tritium Elemente
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Ja, ab einer bestimmten Aktivität (s.o.). Aus Strahlenschutzsicht Schwachsinn, aber so ist es.
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Sehr geehrter Herr Berger,
Bitte entschuldigen Sie die (unentschuldbare) Verspätung.
Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgende Stellungnahme unserer Fachabteilung
übermitteln:Bei den von Ihnen angesprochenen Produkten handelt es sich um
Tritiumgaslichtquellen (GTLS) mit Aktivitäten von < 1 GBq. Es ist jedoch
bekannt, dass solche "Betalights" teilweise mit Aktivitäten von bis
zu 18 GBq im Handel sind.Der Vertrieb von Produkten, die radioaktive Stoffe enthalten, unterliegt in
Deutschland der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV, http://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2001/index.html).Demnach können Produkte mit Tritium, die unterhalb der Freigrenze von 1 GBq
nach StrlSchV Anlage III Spalte 2 liegen, ohne Genehmigung vertrieben werden,
wenn der Hersteller derartiger Produkte über eineGenehmigung nach § 106 StrlSchV bzw. der deutsche Vetreiber über eine
entsprechende Einfuhrgenehmigung nach § 108 StrlSchV verfügt. Zuständig für das
Erteilen einer Einfuhrgenehmigung ist das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA).Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 6196 908-0
Telefax: +49 6196 908-800
http://www.bafa.de/bafa/de/imprint/index.htmlDerartigen Strahlenquellen ist gemäß § 107 Absatz 1 Nr. 3 StrlSchV eine
entsprechende deutsche Bedienungsanweisung beizugeben, in der
- der radioaktive Zusatz erläutert wird,
- der bestimmungsgemäße Gebrauch beschrieben wird und
- auf die Entsorgungs- bzw. Rückführungspflicht nach § 110 Satz 2 StrlSchV
hingewiesen wird.Der Vertrieb und die Verwendung von Tritiumgaslichtquellen mit einer Aktivität
von mehr als 1 GBq ist gemäß StrlSchV aber nur mit einer Genehmigung möglich.
Da die Verwendung derartiger Strahlenquellen im privaten Bereich als nicht gerechtfertigt gilt, wird diese in der Regel
versagt. Nur für hoheitliche Aufgaben (Polizei, KSK usw.) ist die Erteilung
einer Genehmigung möglich. Eine Genehmigung kann auf Antrag durch die für Sie zuständige Landesbehörde erteilt werden.Mit freundlichen Grüßen
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Bundesamt für Strahlenschutz
Öffentlichkeitsarbeit (Z 6)
Lutz Ebermann
Willy-Brandt-Straße 5
D-38226 SalzgitterTel.: 03018 333-1342
Fax.. 03018 333-1885________________________________________________________________________________________________________________________
Obenstehende Anfrage ist vom Fr 30.03.2012 09:29 also noch aktuell derzeit - es ist zwar in anderen EU Ländern anders und ich kenne keinen dessen Ziplight beschlagnahmt wurde oder der infolge des Tragens mutierte aber es ist ganz klar eine Ordnungswidrigkeit und in dem Fall stehen geschmeidige 50000 EUR im Raum
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Bei Wiki gibts die Info auch (und noch etwas mehr) : http://de.wikipedia.org/wiki/Tritiumgaslichtquelle
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Vielen dank, i habe nicht gewusst das die leuchte mit einem genehmigung verkauft mussen worden.
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