Die Frage, ob ein Mulititool mit Einhandklinge auch unter den §42a WaffG fällt, wird unterschiedlich bewertet (z. B. hier Leatherman MUT Einhandmesser oder nicht und Frage zu Klingenlängen fixed. ). Ganz sicher kann man sich damit nicht sein, solange die "Experten" vom BKA dazu keinen Feststellungsbescheid erlassen haben.
dann sorry für meine Aussage - habe da weitere Entwicklungen nicht mitbekommen und kannte nur die alte Aussage.
Bei meinem Wave ist der Klingengang allerdings so straff, das an Einhandöffnung nicht zu denken ist.
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