Wenn man das Betreten des Grundstücks verbietet und ausdrücklich vor dem bissigen Hunde warnt, ergeben sich eben bspw. Probleme, falls es Leute gibt, die verpflichtet sind, das Grundstück zu betreten, speziell der Post-Zusteller (der Post kann man ja auch kein Hausverbot erteilen). Da muss man sich schon auch anderweitig absichern, indem man bspw. Klingel und Briefkasten so anbringt, dass der Besucher da außer Reichweite des Hundes drankommen kann.
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