Würde mein Hund mich im Ernstfall verteidigen?

  • Kurz OT:


    Da es hier um ein recht ernstes Thema samt Rechtsfragen geht, haben Beisser und ich die OT Beiträge, incl. meinem eigenen Entfernt!
    Es gibt aber hier im Forum, z.B. im OT Bereich Beiträge, in denen über andere Haustiere und lockere Themen diesbezüglich geschrieben und ausgetauscht werden kann. Ich bitte nun in diesem Beitrag beim Thema zu bleiben ;)


    Besten Dank,
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  • Heh Chris, das ist aber nicht der Terrier mit dem du bei mir warst (das Striderlein abholen).
    Entweder ein neuer Hund oder ein sehr altes Bild (oder ich werd langsam senil).


    LG 8)

    Kämpfen – aber mit Freuden! Dreinhauen – aber mit Lachen!
    Kurt Tucholsky (1890 - 1935)

  • Heh Chris, das ist aber nicht der Terrier mit dem du bei mir warst (das Striderlein abholen).
    Entweder ein neuer Hund oder ein sehr altes Bild (oder ich werd langsam senil).


    LG 8)


    Hehe stimmt das ist ein neues Mitglied unser Max der Kerl hat es Faustdick hinter den Ohren grad 2 geworden und hört alles, schlimm und ein Prolet wies im Buche steht er meint grad er hat die Kraft allein :D
    Wird grad vorgearbeitet für die BH Prüfung..


    gruß Chris

  • Hehe stimmt das ist ein neues Mitglied unser Max der Kerl hat es Faustdick hinter den Ohren grad 2 geworden und hört alles, schlimm und ein Prolet wies im Buche steht er meint grad er hat die Kraft allein :D
    Wird grad vorgearbeitet für die BH Prüfung..


    gruß Chris


    Da haste aber noch ne Menge Arbeit vor Dir :thumbup: :wallhide:

  • Zitat


    Da haste aber noch ne Menge Arbeit vor Dir :thumbup: :wallhide:


    :D solange keine Waden und Taschen in der nähe sind meistert er es ganz gut. Wenn aber natürlich so ein Männliches Kerlchen wie du es bist neben ihm steht spielen seine Hormone doch mal verrückt :D aber da er noch in der Entwicklung ist bekommst von ihm das nächste mal bestimmt nen Kuss als Entschuldigung ich meine viel fehlt ihm ja jetzt nicht mehr :P


    Einmal editiert, zuletzt von (Über)Lebenskünstler ()

  • Ich verteidige meine Fellnasen und sie verteidigen ihr Frauchen, ihre Katze, ihre Freunde, ihr Lager, das Camp und mich.Das Rudel hält zusammen und auf Grund ihres natürlichen Schutztriebes ist es selbstverständlich. Bis jetzt habe ich in vierzehn Jahren nur dreimal persönlich erlebt, daß einer von ihnen zwei- oder vierbeinigen Agressor blank die Beißerchen gezeigt haben. Mir gegenüber nur einmal im Dunkeln, da Bolbo mich im Hof gestellt hatte und nicht gleich erkannte.

  • @Überlebenskünstler: Hast du eine gesicherte Information, nicht so n Stammtischgelaber auf nem Frage-Antwort-Portal, das ein Hund nach Verteidigung der eigenen vier Wände gegen ein Rechtswidriges Eindringen eingeschläfert wurde - ich kann da beim besten willen nichts in Deutschland finden.


    Mein, jetzt 4 Jahre alter Airedale Terrier, "stellt" erstmal jeden fremden der unseren Hof betritt profilaktisch (vorrausgesetzt er befindet sich im Hof) - das hat er halt im blut :)
    In dem Moment wo dann jemand aus der Familie ihn beschwichtig das das in Ordnung sei - begibt er sich aus der geduckten Haltung und geht wieder zurück zu seinem Schlafplatz. Ich denke er würde sich im Ernstfall richtig verhalten.


    Dieses Roma (ja ich sag das) Problem haben wir hier teilweise auch - ich sehe die meistens schon vorher und begebe mich mit Hund auf den Balkon - wenn das Bettelbandenmitgleid sich der Hoftür nähert bekommt er gleich ne Warnung das er die Tür nicht Anfassen braucht - tut er es doch - fange ich das Schreien (jup eine Sache die ich recht gut kann :D ) und der Hund das Bellen an - weiter hat sich das noch keiner getraut.
    Da bei uns in der Strasse recht viele Ältere Alleinstehende Leute wohnen rufe ich JEDES MAL wenn so ne Bettelbande Auftaucht die Polizei an - die ertaunlicherweise recht dankbar dafür ist!

  • @Überlebenskünstler: Hast du eine gesicherte Information, nicht so n Stammtischgelaber auf nem Frage-Antwort-Portal, das ein Hund nach Verteidigung der eigenen vier Wände gegen ein Rechtswidriges Eindringen eingeschläfert wurde - ich kann da beim besten willen nichts in Deutschland finden.



    Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass hier auch keiner ein entsprechendes Urteil finden wird.

  • Mich würde mal interessieren ob hier schon mal ein Hund im Rahmen der Verteidigung von Mensch un Haus tätig geworden ist?
    Damit meine ich nicht das Gekläffe am Hoftor, welches unstrittig eine präventive Wirkung hat, sondern den Anbiss bei einem Angriff auf Familie?

  • Also ein Beispiel wäre BGH Karlsruhe AZ VI ZR 238/04
    Natürlich komnt es auf die Umstände an, wir alle haben ja auch vor einigen Jahren von dem Rocker gehört der einen Polizeibeamten durch die Haustür erschossen hat und milde bestraft wurde. Das ein Hund eib guter Wächter und Beschützer sein kann, steht wohl außer Frage. Für mich ist die Rechtslage was Hunde betrifft etwas merkwürdig, z.B. der Fall in dem ein Hund einen Tierarzt gebissen hat nach einer OP und Frauchen musste dafür haften.

    inter arma enim silent leges

  • Ich halte das wie Meatgrinder, es würde mich sehr wundern, wenn ein solches Urteil tatsächlich gesprochen wurde. Wenn man angegriffen wird, ist das im übrigen ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff und der berechtigt zur Notwehr und dort gibt es gerade eben KEINE Verhältnismäßigkeitsprüfung. Dort ist nur entscheidend, dass es kein milderes, genauso effektives Mittel gab und dass es in keinem krassen Missverhältnis zum Angriff stand. Aber eine Abwägung findet dort nicht statt. Von daher, wenn jemand angegriffen wird und der Hund sich im Angreifer verbeißt, ist das so wie ich das sehe in keinem krassen Missverhältnis und im Zweifel gab es auch kein milderes Mittel. (Außer der Angreifer ist ein Fünfjähriges Kind, dass euer Grundstück betreten hat, um seinen Ball zurückzuholen und ihr habt den Hund gezielt auf es gehetzt, um ihm mal ne Lektion zu erteilen, dass es das nächste Mal erst fragen soll.) Aber ein Hund, der bei einem tatsächlichen ernstlichen Angriff zur Hilfe kommt, eingeschläfert? Glaub ich erst, wenn ichs schwarz auf weiß vor mir habe.


    Was meinen Hund angeht, der ist ein Schisser und bestechlich ist er obendrein. Jeder Einbrecher könnte den mit ner Wurst bestechen und sonst würde sie sich vermutlich verstecken. :D



    edit: Das Karlsruhe Urteil dreht sich um Hunde, die einen Gast, der an der Tür geklingelt hat, gebissen haben, gegen den Willen ihres Herrchens, das sie umgestoßen haben. Sehe nicht, wie das auf eine SV Situation passt.

    Ernest Hemingway once wrote, "The world is a fine place and worth fighting for." I agree with the second part.

    Einmal editiert, zuletzt von ohtatyaro ()

  • @ Nasenbär ja einen ähnlichen Vorfall hatte ich ja schon geschildert. Zwei Personen haben die Diele unseres Wohnhauses nachts betreten in einer ländlichen Wohngegend. Während ich geschlafen habe, hat mein Rüde einer der beiden megrfach in die Wade gebissen der andere junge Mann ist "geflohen". Als ich dann wach geworden bin vom Lärm saß der Typ aufn Boden und der Hund immer noch knurrend vor ihm. Selbstverständlich habe ich dann die Polizei benachrichtigt. Nun kurz zum weiteren Verlauf in Stichpunkten.
    -wir haben Stradanzeige gestellt wegen Hausfriedensbruch
    -der "Täter" hat Strafanzeige gestellt wegen gefährlicher Körperverletzung
    -in diesem Zusammenhang habe ich dann einen Rechtsanwalt beauftragt den Fall zu bearbeiten
    -Ordnungsamt der Gemeinde hat mich verwarnt wegen
    >kein Vorsicht Hund Schild am Eingang/Hofauffahrt
    und mir wurde Nahe gelegt einen Wesentest zu machen da das halb freiwillig war bin ich so zum Hundesport gekommen und habe mit dem Hund noch BH+Sachkunde gemacht.
    -beide Strafverfahren wurden eingestellt, da zumindestens der verletzte Mann erheblich unter Alkoholeinfluss stand.


    So natürlich hätte die Sache schlimmer ausgehen können trotzdem bis zu dem Vorfall war ich auch immer der Meinung das niemand auf unseren Grundstück unerlaubt was zu suchen hat...

    inter arma enim silent leges

    Einmal editiert, zuletzt von badboyloga ()

  • Meine Hündin Kasha hat auch einen alkoholisierten Eindringling im Hof gestellt, ihn dann gebissen, nachdem er nach ihr schlug. Am Hoftor hängt sogar ein großes Schild und warnt vor den Hunden.
    Das Ordnungsamt hat nichts gemacht.
    Trotzdem, das Hundeschild alleine reicht nicht!
    Klingt komisch ist aber so.
    Es muß ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß das Grundstück nicht btreten werden darf!
    Darum hängen rund um das Grundstück in allen vier Himmelsrichtungen jeweils zwei Schilder. Aber was will man machen, wenn jemand trotz Schilder und vier bellenden Hunden in das Grundstück eindringt? Schneller sein als die Hunde? ;)

  • Alzwolf ich kann mich irren aber das mit den Schildern ist so ne Gemeinde/Stadtsache in meinem Fall war es irgendwo festgeschrieben dieses rote "Warnung vor dem Hunde" Schild.

    inter arma enim silent leges

  • Vielleicht irre ich mich. Meine mich zu erinnern, daß es hierzu sogar ein BGH Urteil gibt, wonach man man auch bei befriedeten Besitztümern ausdrücklich darauf hinweisen muß, daß das Betreten verboten ist und man muß auf die Gefahren hinweisen, die vom Grundstück ausgehen odersich darauf befinden.
    Ob es jetzt etwas mit den Zuständigkeiten der Gemeinden zu tun hat, glaub ich nicht. Aber in der Bunten Republik ist ja bei sechszehn Fürstentümern alles möglich.
    Ich bin zur Zeit im Urlaub und kann grad nicht auf die Quelle zurückgreifen.
    Aber auf Grund dieses Urteils habe ich die Schilder mit dem Betretungsverbot und die Hundeschilder aufgehängt.

  • meinst du vielleicht das hier
    http://openjur.de/u/197195.html
    randziffer 26/27


    oder hier OLG Stuttgart

    Zitat

    Hundehalter haftet trotz Warnschild
    Ein Hundehalter haftet für Schäden, die sein Tier verursacht, auch trotz eines Hinweisschilds am Gartentor: „Hier wache ich! Betreten auf eigene Gefahr“. Dieses Schild führt nicht zu einem Haftungsausschluss des Hundehalters, wenn eine fremde Person das Grundstück betritt und dann gebissen wird. Ein solches Schild weist lediglich auf die Anwesenheit eines Wachhundes, nicht aber auf eine besondere Aggressivität des Tieres hin. Dies vor allem dann, wenn sich die Klingel zum Haus erst an der Haustüre befindet. Etwas anderes kann gelten, wenn ein Schild „Vorsicht, bissiger Hund“ am Gartentor angebracht ist. Hier muss von Mitverschulden beim betreten des Grundstücks ausgegangen werden.
    OLG Stuttgart, vom 24.06.2010, AZ 1U 38/10

    Einmal editiert, zuletzt von balinzwerg ()

  • Ergo ist es sinnvoll, dem Hund beizubringen das aufzuessen, was er angefangen hat um sich Ärger zu ersparen.
    Wenn nix mehr rumliegt ... :rolleyes:



    Bis denne!
    Frank

    Wozu braucht man das?

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