EDC Klappmesser CH

  • Hallo zusammen


    Ich bin auf der Suche nach einem nach CH-recht erlaubten Klappmesser für den täglichen gebrauch.


    Ich hoff ich habe das mit den Anforderungen richtig verstanden.


    Folgende Eigenschaften hätt ich gern.


    -In der Hosentasche tragbar, sollte also nicht gigantisch gross sein, zusammengeklappt vieleicht so um die 10cm
    - Einhändig bedienbar
    -Kostenpunkt etwa 50 Euros, kann aber auch n bischen mehr sein.
    -Ich mag eher den "technischen" Look, als klassich mit Holz oder Horn.



    Ich hab Handschuhgrösse 9


    Farbe, Marke etc sind mir momentan nicht so wichtig.
    Es soll aber geöffnet auf irgend einer Weise arretiert sein, also nicht wie ein schweizer Taschenmesser.



    Ich hab mich mal umgeschaut, mir gefallen diese Messer von der Optik her:
    -Benchmade Axxis 300SN
    -Blackfox 130
    -Fox Pro Hunter Desertwood find ich sehr schön



    Danke für eure Hilfe


    Gruss
    Rico

  • Ich hab mich mal umgeschaut, mir gefallen diese Messer von der Optik her:
    -Benchmade Axxis 300SN
    -Blackfox 130
    -Fox Pro Hunter Desertwood find ich sehr schön


    Das Fox ist allerdings ein ganz schöner Klopper. Mit über 200 Gramm und ohne Clip nicht wirklich ein Leichtgewicht in der Hosentasche. Das BM 300SN ist ein tolles Messer, allerdings ziemlich oberhalb Deiner Preisangabe. Wenn Du Flipper magst, aber den selbst gesetzten Preisrahmen nicht deutlich übreschreiten möchtest, dann schau Dich mal bei Kershaw um. z.B. Kershaw Volt II, Compound, etc.


    Meine persönliche Wahl wäre das Tenacious von Spyderco (wahlweise evtl. auch Persitance, wenn das T zu groß ist.)

    Hoschferatu - Argentonaut - STANoholic - Spyderman

  • Hoi Rico


    Da die Schweiz wieder ihr eigenes Süppchen kochen muss, bleiben dir zwei Möglichkeiten:


    - Ein normaler 1-Handfolder wie von dir geschrieben, der dir aber so ziemlich zu jedem Zeitpunkt als gefährlicher Gegenstand erstmal abgenommen werden kann.


    - Ein Soldatenmesser von Vic das ausdrücklich kein gefährlicher Gegenstand sein kann gemäss Gesetz.


    Persönlich nehme ich das überschaubare Risiko betreffend gefährlichem Gegenstand auf mich und trage das Messer auf das ich Lust habe. Jedoch findet man mich auch selten in Ausgehvierteln oder Nachts am Bahnhof.


    Tante Edith:


    Art. 28a1Missbräuchliches Tragen gefährlicher Gegenstände
    Das Tragen gefährlicher Gegenstände an öffentlich zugänglichen Orten und das Mitführen solcher Gegenstände in Fahrzeugen ist verboten, wenn:
    a.
    nicht glaubhaft gemacht werden kann, dass dies durch die bestimmungsgemässe Verwendung oder Wartung der Gegenstände gerechtfertigt ist; und
    b.
    der Eindruck erweckt wird, dass die Gegenstände missbräuchlich eingesetzt werden sollen, insbesondere um damit Personen einzuschüchtern, zu bedrohen oder zu verletzen.


    Tante Edith 1.2:


    6 Als gefährliche Gegenstände gelten Gegenstände wie Werkzeuge, Haushalt- und Sportgeräte, die sich zur Bedrohung oder Verletzung von Menschen eignen. Taschenmesser, wie etwa das Schweizer Armeetaschenmesser und vergleichbare Produkte, gelten nicht als gefährliche Gegenstände.

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    3 Mal editiert, zuletzt von Holzkuh ()

  • Das Benchmade find ich optisch einfach klasse.
    Genauso wie das FOX.


    Ich denk bei der Grösse kann man genauso gut eins mit fixedblade nehmen?
    Hab aber das Gefühl da wirds nichts mit für in die Hosentasche, dan eher für in den Rucksack wegen der Groesse.
    Bin aber grundsätzlich auch einem Fixed nicht abgeneigt.
    Die Flipper gefallen mir noch. Ich glaub ich erhoehe das Limit mal auf 80-90...



    Nun zu Holzkuh :)


    Naja, das mit dem gefährliche gegenstand ist mir ehrlich gesagt ziemlich egal.
    Da können sie dir so ziemlich alles abnehmen, hab auch ab und an einen Schraubenzieher in der Tasche, das ist auch ein "gefährlicher" Gegenstand.


    Die schweizer Offiziersmesser gefallen mir ehrlich gesagt nicht wirklich.



    Ich brauch das Messer für alltägliche arbeiten, Früchte schneide, ein Paket öffnen, was einem halt so gerade über den Weg läuft.



    Gruss


    Rico

    Einmal editiert, zuletzt von Rico77 ()

  • Hallo


    Ich hab da mal einwenig weiter gesucht.
    Die Kershaw Gefallen mir ziemlich gut.


    Wie ist das bei den Flippern, haben die auch welche ohne assisted opening?


    Ich hab irgendwo gelesen dass die Blattfeder, welche die Klinge öffnet, gerne bricht...
    Und ich bin mir nicht 100% sicher ob die überhaupt legal tragbar sind. Ich denke allerdings schon, da nur von automatisch öffnenden Messer die Rede ist.
    Von den Kershaw flippern find ich folgende Messer interessant:


    -Freefall
    -Swerve
    - Brawler
    -Clash


    Was meint ihr so zu denen?


    Was ich auch noch gefunden habe sind das Spyderco Zulu, und das Fox flipper, sind zwar wieder etwas teurer, aber vieleicht gibt es noch was in die richtung, oder jemand weiss wo man die zu nem guten Preis herkriegt.
    Da frag ich mich allerdings wie praktisch diese "geschwungene" Klinge ist.

  • Flipper ist nach Schweizer Gesetzgebung definitiv in einem Graubereich.
    Es ist wohl kein Auslösemechanismus, aber es geht schwer in diese Richtung.


    Im Zweifelsfall könnte man das Messer einziehen und im Extremfall sogar Waffenrechtlich ahnden.


    Art. 4c Waffengesetz CH:
    Messer, deren Klinge mit einem einhändig bedienbaren automatischen Mechanismus ausgefahren werden kann, Schmetterlingsmesser, Wurfmesser und Dolche mit symmetrischer Klinge;


    Jetzt kann man noch darüber philosophieren ob sich von der Bedeutung das Wort "ausgefahren" mit "aufklappen" deckt oder ob da nur Microtechähnliche Teile gemeint sind.


    Diesbezüglich bin ich mir nicht sicher, aber darauf ankommen lassen ist auch heikel.


    Glaube ich starte mal eine Anfrage an Fedpol, das Thema interessiert mich auch schon lange.

    Ich bin nicht auf die welt gekommen um so zu sein wie andere mich gerne hätten

  • Würde da die Füße stillhalten. Die Jungs werden dir kaum was verbindliches sagen.

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  • Habe grad mal eben eine Anfrage gemacht.


    Wenn das jemand wissen sollte, dann die.


    Wenn auf die Webanfrage nichts kommt, dann folgt eine Briefanfrage, darin wird jedoch die Begründung dieser Anfrage so formuliert sein, dass sie eine klare Antwort liefern müssen.
    :D

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  • Kann Lionsteel SR-1 oder SR-2 noch vorschlagen. du kanst ihn ganz schnell als zweihändiges Messer machen.

  • @ ferret: Vergiss es:-) So was wie einen Feststellungsbescheid gibt es bei uns nicht. Im Zweifelsfall macht das die Staatsanwaltschaft nach einer Beschlagnahmung oder einem Vorfall. Alles andere sind Empfehlungen die kantonal mit Garantie unterschiedlich ausgelegt werden.


    Viel Spass:-)

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  • Alter du bist ned schlauer als der Rest.... Falls du es wirklich interessant ausmachen willst schlage ich dir folgendes vor:


    - Frag die FedPol
    - Kantonales Büro SH / ZH / AG


    Du wirst verschiedene Antworten bekommen die alle unverbindlich gehalten sein werden.
    Zusätzlich wird von der FedPol die Bitte aufkommen du mögest ihnen das Messer schicken = Jackpot.

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  • falsch, es ist der Punkt wie man anfragt und unter welchen Umständen man diese Anfrage machen will/soll/muss.


    Einschicken kann man nichts, da nichts vorhanden ist.


    Aber definieren müssen Sie es.

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  • Alles klar;-), du wirst der Schweiz zeigen wie so was geht. Dann lass uns bitte teilhaben und stell deine Anfrage und die darauf folgende Antwort anonym (ohne Namen) hier rein.

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  • Die Antwort wird folgen, was sie schreiben kann ich nicht beeinflussen ;)
    Es geht hier nicht ums zeigen, prollen oder sonst ein Müll, es geht lediglich darum, wie die Auslegung ist.

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  • Mich interessiert mehr wie eine deiner Meinung nach richtige Anfrage auszusehen hat. Komm schon:-), Hosen runter und mit offenen Karten spielen.

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  • Mich interessiert's auch, darum werde ich Mal gezielt Anfragen und ggfs. Nachbohren.


    Persönlich interessiert mich nicht, ob ich um Zeit xx am Ort y sowas dabei haben darf, das steht nicht zur Debatte. Je nach Situation, Ort und Zeit können die so oder so alles provisorisch einziehen.


    Die Grundsatzfrage ist: Braucht es für die Dinger einen Waffenerwerbsschein oder sogar eine Sonderbewilligung für den Erwerb oder nicht.
    :skmask:

    Ich bin nicht auf die welt gekommen um so zu sein wie andere mich gerne hätten

  • Lies dich doch erstmal richtig in das Thema ein. Es gibt zwei Arten von Klingen:


    - Freie Klingen
    - Klingen gegen Sonderbewilligung


    Die Version via WES sieht das aktuelle Gesetz nicht vor.

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  • Nicht ganz richtig, da der Bundesrat entsprechende Umschreibungen gestalten kann.


    Sorry, aber den ersten Satz überlese ich jetzt mal, zumal ich gerade an der H-Bewilligung dran bin, gell ;)

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  • @ ferret: Bei allem Respekt vor dir und deinen Sammlungen. Bis jetzt weichst du meinen Fragen bloß konstant aus.
    Betreffend der Händlerprüfung -> Die Fragen sind frei zugänglich im Netz und problemlos zu beantworten.


    Somit bin ich hier raus :thumbdown:

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