Ich habe Dir gesagt, dass sobald ich eine Information habe, ich diese hier veröffentlichen werde, also hab bitte Geduld
Mehr sage ich dazu auch nicht, da ich erst abwarten muss.
Ich habe Dir gesagt, dass sobald ich eine Information habe, ich diese hier veröffentlichen werde, also hab bitte Geduld
Mehr sage ich dazu auch nicht, da ich erst abwarten muss.
Hallo
ich dachte Rico wollte von Euch ein paar Tips für einige Klappmesser haben?
Nun die Gesetzte in der Schweiz kenne ich nicht, die wirst Du besser kennen als ich Rico.
Hast Du Dich schon auf einen Flipper festgelegt oder darf es auch ein Daumen Pin sein?
Kennst Du die Cold Steel Messer ? Die sind sehr Stabil und es gibt viele Modelle auch in einen eher "Technischen Look".
In Deiner Preisklasse wirst Du da auch etwas finden. Du kannst auch mal bei den FP nach Messern von CS fragen.
Der Tri Ad Lock ist wirklich klasse seit kurzem besitze ich auch ein CS mit dem Tri Ad Lock.
Oder schau mal bei den FP Xpedition dort gibt es einige gute Angebote, vielleicht ist etwas für Dich dabei?
Gruß Thomas
Mein EDC Favorit ist das Spyderco Delica 4 mit Flachschliff (ich glaube das ist die 2010er Version). Klein, leicht, scharf, gibts in verschiedenen Farben, sieht so aus das man es problemlos mal zum Apfelschneiden oder dergleichen hervorholen kann. Wie das Messer in der Schweiz rechtlich zu beurteilen ist weiß ich nicht.
So, nachdem ich ein freundliches Telefongespräch mit einem Herren der FedPol hatte, kann ich folgendes sagen:
Flipper ohne Federunterstützung sind grundsätzlich Bewilligungsfrei erwerbbar und dürfen auch getragen werden.
Wohl bemerkt, dass die Polizei bei einer Kontrolle berechtigt ist, den Gegenstand vorläufig einzuziehen. (z.B. spätabends in einem Ausgansrayon, oder dgl.).
Assisted Flipper (mit Feder und/oder Federunterstützung) befinden sich definitiv in einer Grauzone. Da bei vielen assisted flippern bei einem leichten Druck auf die Nase die Klinge noch nicht zwangsläufig öffnet, könnte dies sowohl als auch eingestuft werden und ist daher nicht empfehlenswert.
Zumal die erste Einschätzung z.B. durch einen Polizeibeamten erfolgt und unter Umständen direkt mit einer Strafanzeige verbunden wäre.
Dies würde den Betroffenen in eine Rechtslage bringen, seine Unschuld zu beweisen zu müssen. Auch hier wäre dann vermutlich eine Argumentation der Technik des Messers, dessen Bedürfnis oder die Notwendigkeit zu widerlegen. Da kann sich jeder selbst ausmalen, dass dies nahezu unmöglich ist.
Persönlich würde ich für die Schweiz klar meinen: Finger weg von assisted Flippern.
Ein Kugelgelagerter unassisted Flipper ist genauso einfach zu bedienen und bringt den Benützer/Träger auf die sichere Seite.
@ ferret: Toll gemacht, du hast eine mündliche, unverbindliche Aussage eines Einzelnen. Genau was ich dir schon prophezeit habe.....
Die Aussage ist klar. Wer sich auf diesen Test einlassen möchte, dem wünsche ich alles Gute und noch mehr Glück.
Die Waffenverordnung von 2008 lässt an sich auch nicht viel Spielraum.
In ca. 2-3 Monaten werde ich exemplarisch eine entsprechende Anfrage schriftlich gestalten, vorher ist es nicht möglich, da der Aufwand für dieses Unterfangen nicht unerheblich ist. Aber eine Antwort wird noch folgen, daher Geduld.
Hoi,
Stand vor dem gleichen Problem vor ein paar Jahren. Fedpol kontaktiert die super schnell, freundlich und kompetent Antworten. Schnellversion: Assisted ist verboten da auto. Öffnungshilfe (Feder getrieben!) gem Gesetz (nachvollziehbar in langer Mail dargelegt)
Andi
Hallo zusammen
Danke für die Tipps.
So hab ich mir das auch gedacht, normale Flipper sind erlaubt, assisted nicht.
Momentan tendier ich zu nem Tenacious oder zum Kershaw zing Tanto.
Die sind preislich etwa in der selben Kategorie.
Kann mich da aber noch nicht richtig entscheiden.
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