Darin steht : Das zu berurteilende Messer Pohl Force Foxtrott Two ist, ein Einhandmesser, da das Öffnen und Arretieren der Klinge einhÄndig möglich ist! Hoffe ich konnte helfen
MfG Rellep
Komisch der Bescheid stimmt zwar aber ich hab gedacht im Waffengesetzt bzw. der Teil für Messer ist so gestaltet, dass ein Messer mit Nagelhieb so eingestuft ist das wenn man es mit einer Hand durch eine Technik öffnen kann trotzdem legal ist weil es von der Funktion ( Nagelhieb) nicht so gedacht ist das Messer zu öffnen
Leider ist diesbezüglich das Waffengesetz gar nicht gestaltet;) Einhandmesser werden nicht näher definiert Wenn das Messer durch einen "ungeübten" mit einer Hand zu öffnen ist, ist es ein Einhandmesser
Komisch der Bescheid stimmt zwar aber ich hab gedacht im Waffengesetzt bzw. der Teil für Messer ist so gestaltet, dass ein Messer mit Nagelhieb so eingestuft ist das wenn man es mit einer Hand durch eine Technik öffnen kann trotzdem legal ist weil es von der Funktion ( Nagelhieb) nicht so gedacht ist das Messer zu öffnen
Sorry, aber das ist hier ziemlich offtopic und es gibt reichlich Lesestoff dazu, besonders, weil du ja auch den Bescheid als richtig anerkennst Aber ich will auch ein wenig OT bleiben: Legal sind auch Taschenmesser, die ich mit einer Hand öffnen kann und die auch verriegeln. Du meinst wohl das Führungsverbot. Und ein Nagelhieb ist kein Garant für ein problemloses Führen...siehe Bescheid
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