Die Tatsache ist durch mit und wahrscheinlich mehrere andere User erweislich wahr.
Schön, dass du den Gesetzestext zitiert hast.
Ich möchte nur zu Bedenken geben, dass es u.U. schwierig werden könnte, objektivierbar nachweisen zu können, dass der neue Anschliff nicht fachgerecht durchgeführt wurde.
Gerade vor dem Hintergrund, dass dem Schleifer keine Möglichkeit der Nacherfüllung nach Wünschen des TO gegeben wurde.
Bei allem Ärger über das Schleifergebnis, aber geschäftsschädigende Nennung des Namens ist doch eher objektivierbar.
Und den Gesamtärger bekäme dann der ChrisBo.