Dienstliche Veranstaltungen (Bundeswehr) künftig ohne phöse Einhandmesser...

  • Da es hier auch den einen oder anderen interessieren könnte, grade im sierra313 gelesen:





    kursiv geschriebenes stammt vom Autor des Posts.



    Ich frage mich welche Weichflöte im Reservistenverband da liebkind machen will.


    Wenn eine dienstliche Veranstaltung (womöglich mit infanteristischen Inhalten) kein anerkannter Grund zum führen eines Einhandmessers ist, was zur Hölle ist es dann? :pissed:


    Picknicken-> check
    Wandern-> check
    Geländeübung der deutschen Bundeswehr -> Nein, also das ging zu weit!

    Man card revoked if you don't firmly grip my hand when you shake it. (You're excused if you're under 8.) Also, if you shake too long, I will get very annoyed with you...

    Einmal editiert, zuletzt von bigbike182 ()

  • Ich frage mich welche Weichflöte im Reservistenverband da liebkind machen will.


    die oberste führung hätte :fresse: sollen, wenn sie keine ahnung über die geltende rechtslage haben.

    Jörg

    2 Mal editiert, zuletzt von JAG ()

  • Wegen solchen Attitüden habe ich mich dort verabschiedt, demnächst verbieten die noch das Singen in Einbahnstraßen.
    Ich glaube das nennt man vorauseilender Gehorsam, eine Eigenart überängstlicher Menschen aber guter Erfüllungsgehilfen.

  • Moin,


    Für mich als ehemaligen, minderbemittelten und aussenstehenden W12 mit Tendenz zur Verweigerung stellt sich die Frage was das soll?! Wie wäre es denn auch gleich noch die Dienstwaffe für PolizistenInnen (schreibt man das neuerdings so :D ) abzuschaffen. Wird eh nur Unsinn damit angestellt... Oder Stiefel für die Feuerwehr, DRK, THW. Soll ja schonmal jemand mit schweren Schuhen um sich getreten haben :bibber: ... Was ein Schwachsinn :surprise: !!!


    Mal im Ernst, ist das Satire?!?



    Kopfschüttelnd,
    Winni

  • Zunächst, nein Windsaat das meinen die leider Ernst, mit dem vorauseilenden Gehorsam könnte Tony nichtmal so schief liegen...



    Das ist keine Antwort auf eine Anfrage sondern eine Art Rundmail, Bezug nimmt man auf ein Schreiben an einen aktiven Truppenteil in dem darum erbeten wird die Einhandmesser Bw (das neue Standartmesser von Victorinox, ihr wisst sicher welches ich meine) nicht mehr ausser Dienst zu führen.
    Grund war das die Polizei davon wohl nen Haufen davon von Soldaten auf dem Heimweg eingezogen hat. Sofern die Soldaten in Uniform waren ist das schonmal unverständlich, dann lag (für meine Begriffe) automatisch eine Legal Reason vor.


    Hier ist eine etwas ausführlichere Schilderung der Vorfälle aus einer ähnlichen Mail, die scheinen je nach Kreis/Bezirk/... etwas anders auszusehen, ich warte noch auf meine ganz persönliche :evil:




    Den besonders "interessanten Teil" habe ich mal farblich markiert, eigentlich stellt sich mir pers. die Frage garnicht.
    Natürlich ist das legitimiert, das WaffG findet bei der Bw im Dienst keine Anwendung und damit hat sich das :loser




    Ich bin gespannt wie es "ausgeht" , ob die Prüfung ergibt das es Schwachsinn ist oder mal wieder etwas festgelegt wird das überhaupt nicht nötig ist...

    Man card revoked if you don't firmly grip my hand when you shake it. (You're excused if you're under 8.) Also, if you shake too long, I will get very annoyed with you...

  • Ich zitiere mich mal selbst aus einem anderen Forum:


    Interessante Rechtsauffassung des VdrBW:


    1. Gem. § 55 Abs.1 Nr. 2 WaffG ist das Waffengesetz grundsätzlich nicht
    für die Bundeswehr anwendbar, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas
    anderes bestimmt.


    Eine solche Regelung sehe ich hier nicht bezügl. § 42a WaffG.


    2. Ich habe gerade eine Zuziehung zu einer DVag vor der Nase und dort
    seht "Während der Dienstleistung sind Sie Soldat oder Soldatin mit den
    Rechten und Pflichten nach dem Soldatengesetz."


    Soldatengesetz § 81 regelt die Zuziehung zu dienstlichen Veranstaltungen:


    Gem. § 81 Abs. 2 Satz 2 SoldG steht man während der Wehrdienstleistung in einem Wehrdienstverhältnis, sprich man ist Soldat.


    Zwischenergebnis: Während einer DVag ist das WaffG bis auf die ausdrücklichen Bestimmungen gar nicht anwendbar.


    3. § 42a WaffG spricht ausdrücklich von anerkannten Zwecken wie einem
    Zusammenhang mit der Berufsausübung. Das Thema will ich hier gar nicht
    breitwalzen, weil die Regelung während einer DVag gar nicht anwendbar
    ist.


    4. Es wird mir als Reservist vom VdRBW angeraten, auch nicht privat ein
    Einhandmesser zu führen, weil ich kein berechtigtes Interesse daran
    haben kann? Woher wissen die, was ich in meiner Freizeit mache?


    5. Das BWB schreibt zum Verwendungszweck des Einhandmessers (des neuen dienstlich gelieferten):


    "Der VersArt ist ein Vielzweckgerät, wobei die über den Gebrauch als Taschenmesser
    hinausgehenden Funktionen begrenzte Hilfsfunktionen sind. Die große Messerklinge
    des Taschenmessers Einhandöffnung muss sich einhändig (auch mit dickem Handschuh)
    öffnen lassen.
    Verwendungszweck
    Die mit dem Taschenmesser zu erfüllenden Aufgaben sind:
    - Einhändiges Freischneiden aus schweren Textilien und Gurten,
    - Durchsägen von schmalen Hölzern,
    - Öffnen von Dosen und Flaschen mit Kronkorken,
    - Zu- oder Aufdrehen von Schlitz-/ und Kreuzschlitzschrauben und
    - Durchstechen von schweren Textilien oder Leder"
    http://daten.bwb.org/AG-Bund/TL/Daten/73400015.pdf



    Selbst wenn § 42 a WaffG für Bundeswehrsoldaten Anwendung fände, gabe
    es also genügend anerkannte Gründe, ein Einhandmesser zu führen.


    Fazit: Die Rechtsauffassung des VdrBW ist meines Erachtens komplett falsch.


    Es wird eine Rechtsnorm fälschlicherweise als anwendbar angesehen und
    dann noch ihr Inhalt falsch, nämlich viel zu eng ausgelegt.


    Hinzu kommen noch weitere Erwägungen:
    Wieso unterscheidet der VdrBW zwischen aktiven Soldaten, bei denen es unter gewissen engen gesetzlichen Grenzen Ausnahmen geben könnte und Reservisten?
    Bei einer DVag oder einer Wehrübung bin ich Soldat der Bundeswehr, also gelten waffenrechtlich die gleichen Regeln. Oder dürfte ich als Reservist in Zukunft auch nicht mehr dienstlich G36 schießen?
    § 42 a WaffG regelt das Führen von bestimmten Waffen und "bestimmten tragbaren Gegenständen". Einhandmesser gerade wie das Bundeswehrtaschenmesser sind nicht automatisch Waffen.


    Der Dienstherr kann seinen Soldaten ohne weiteres verbieten, dienstlich gelieferte Gegenstände nach Dienstschluß mit nach Hause zu nehmen. Das ist deren Organisationsbereich und hat mit dem WaffG erstmal nichts zu tun.


    Die Darstellung des VdRBW, das Führen eines Einhandmessers sei automatisch eine Ordnungswidrigkeit, ist falsch. Nur wenn kein anerkannter Grund zum Führen vorliegt. Aber das wißt Ihr ja alle.


    Dieser Passus, es werde geprüft, ob auf der Strecke zwischen Liegenschaft und Übungsplatz ein dienstliches Interesse zum Führen des (dienstlich gelieferten !) Einhandmessers vorliegt, ist komplett sinnfrei. Als Soldat braucht man im Dienst kein dienstliches Interesse, weil gem. § 55 WaffG ein Soldat im Dienst nicht unter die Regelungen des WaffG fällt.

  • Moin,


    also differenziere ich für mich als Laie mal nach juristischen Gesichtspunkten und -hm, finde kein passendes Wort- moralisch-weltanschaulichen Gesichtspunkten.


    Bei den Juristischen frage ich mich latürnich, ob der Soldat auf dem Weg zum Dienst auch Soldat im eigentlichen Sinn ist, sprich das Faltschwert tragen darf und soll? Das wir aus den Posts nicht deutlich. Liegt vielleicht auch an meiner Nichtjuristenbrille.


    Und bei der eher menschlichen Komponente stelle ich mir die Frage wie man einen Menschen dienstlich mit etwas ausstatten kann (egal ob Faltschwert, Schußwaffe oder überspitzt gesagt Stahlkappenschuhen), wenn ich ihm gleichzeitig nicht die Reife zugestehe diese Dinge verantwortungsvoll zu verwenden. Die Republik am Hindukusch verteidigen, aber bitte kein Messer im eigenen Land rumschleppen. Die spinnen doch!!!


    So manchmal frage ich mich ob man hier in der Bananenrepublik Schilda besser sich, oder die Gesetze ernst nehmen soll. Igel schrieb mal im Kontext Messer, daß er ein bedenkliches Messer (also langes Feststehendes oder Einhänder) einfach weiter mit rumtragen (neudeutsch führen?!) wird, egal ob verboten oder nicht. Einfach weil er den Unsinn nicht einsieht. Guter Mann das!


    Es sterben mehr Leute durch Alkohol, Autos und Kippen als durch Waffen. Warum verbietet sowas keiner :tellem: ?



    lachend, kotzend und kopfschüttelnd,
    Winni

  • ... Jungs, ich will's nur ganz korz machen, weil sonst platze ich: :surprise:


    Reservist = ehemaliges/inaktives Militär = sollte 'militärisch fit' gehalten werden (die Grundidee der Reservisten) <> Tragen eines Taschenmessers :hae; :lolwhack:


    Ich hau' mal die Ordnungsbhörde an ...

    Si vis pacem, para bellum.
    Kopportunist #0098, T.I.T.A.N. #0098

  • Der Verband ist schlichtweg auch nicht für die Beurteilung der Frage sachlich zuständig, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dies entscheiden die für die Durchführung des WaffG zuständigen Landes-Innenministerien. Diese haben bislang - bis auf Bayern - trotz dauernder Befragung keine Konkretisierung durchgeführt, es existiert keine Dienstanweisung bis auf die aus Bayern. Und die sagt, berechtigtes Interesse sei (wie es das Gesetz auch ausdrücklich sagt) das der ordnungsgemäßen Berufs- (hier: Dienst-)Ausübung. In der einzigen existenten Dienstanweisung wird im Ergebnis angesprochen, jeder "normale" Verwendungszweck - mit Ausnahme der Selbstverteidigung, die in diesem freien und gleichen Land offenbar nur personengeschützten Halbweltpersonen und Politikern zusteht - sei erst mal jeder Zweck legitim, wenn er nicht bedrohlich, provozierend, nötigend usw. zu verstehen sei.
    Die Bayern haben das eigentlich noch HALBWEGS vernünftig umgesetzt - die anderen noch gar nicht konkretisiert.
    Dem Verband steht jedenfalls NICHT zu, von sich aus zu entscheiden, ob das Führen im angesprochenen Kontext sozialadäquat ist oder nicht. Der normale Verwendungszweck ist oben detailliert geschildert. Ist DER nicht sozialadäquat und die ordnungsgemäße Dienstausübung als Reservist NICHT im öffentlichen Interesse, wäre einzige mögliche Folgerung die sofortige Auflösung der Bundeswehr als sozialschädlich und unerwünscht. Soll das so gesehen werden? Die Frage würde ICH als Betroffener dem Verband einmal stellen...


    Aber in einem Land, in dem man einen Krieg verleugnet, in dem eigene Soldaten vom Bürgerkriegs- Fein mit Minen und Raketen und Maschinenwaffen getötet werden, halte ich auch für möglich, daß man jemandem, dem man ein G36 in die Hand drückt, dann doch das Taschenmesser verbieten will, weil DAS ja zu martialisch und bedrohlich ist...


    Wie heißt es in Apocalypse Now: They train young men to drop fire on people, but their commanders don't allow them to write the wort "fuck" on their airplanes, becaus this is obscene....

  • Für Grundwehrdienstleistende und natürlich auch alle anderen Bundeswehrangehörigen auch, ist das schon toll.



    Wenn das Führen von Einhandmessern ausserhalb der Liegenschaften nicht erlaubt ist, was soll denn das Führen von Schußwaffen sein?



    Soldaten: gebt sofort alle Messer Gewehre und alle anderen Waffen auf der Waffenkammer ab. Die Waffen werden ab jetzt auf allen Märschen per KFZ transportiert und aus Sicherheitsgründen nur zur unmittelbaren Benutzung, unter Aufsicht durch den Bundesverteidigungsminister persönlich, ausgegeben. Vorbei die Zeiten in denen man Kiloschwere Metall und Kunststoffbrocken schleppen mußte.

    No blades! No bows! Leave your weapons here...

  • "Ich hau' mal die Ordnungsbhörde an ... "


    Viel Glück :D
    Ich hatte es mal angesprochen und dann gings los bla blabla blabla :laber:
    Leider ohne eine Antwort. :wacko:
    Nach meinen Einwand das es ja nun nicht geht, das mir keiner sagen kann ob ich eine OW begehe oder nicht, wenn ich morgens das Haus verlasse wurde es ruhig :pinch:


    :nocomment:

  • Ich warte ja noch auf meine persönliche Ausführung der Mail und werde dann darauf antworten und ausgiebigst nachfragen.
    Die können sich argumentativ warm anziehen würde ich mal sagen...

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  • Was soll ich denn dann mit meinem dienstlich gelieferten Fallmesser machen?? Dann darf ich das ja nicht mal mehr im Dienst tragen, oder wie soll ich das verstehen?? Aber wenn ich mich recht erinnere, steht im Truppenausweis das man berechtigt ist zu dienstlichen Zwecken Waffen zu führen, oder versteh ich da was falsch????

  • Nein, das siehst du richtig. Die schreiben einfach nur Schwachsinnige Mails. Man könnte wirklich meinen es gibt nichts wichtigeres zu tun...


    Wobei das Fallmesser ja ohnehin noch ne andere Sache ist, das ist ja nen verbotener Gegenstand und somit nur im Dienst zu führen, EInhandmesser hingegen darf man ja (mit Legal Reason) auch nach Dienst führen.

    Man card revoked if you don't firmly grip my hand when you shake it. (You're excused if you're under 8.) Also, if you shake too long, I will get very annoyed with you...

  • mir platz der Sack.


    wenn ich mir vorstelle das dieser Tage, 3 Soldaten im Einsatz gefallen sind und über die Wortwahl (gefallen, gestorben usw.) diskutiert wird und nebenbei diesen Soldaten ein Taschenmesser verboten wird, könnte ich kotzen.


    Wie soll ich das einem Kind erklären ? "Schau mal der Mann da, darf den Panzer fahren, aber das Taschenmesser darf er nicht mehr haben...."


    Als Kind bin ich mit einem "Rambo"Messer (für mich war es zu derzeit eher ein Kurzschwert) durch die Wälder gelaufen und heute darf ich als erwachsener Mann kein Einhandmesser tragen ?


    Hallo ??? In den letzten Jahren haben anscheinend zu viel Kluge Menschen nachgegeben und es regieren nur noch Trottel.


    Leute ich glaube, ich gebe morgen meinen Kugelschreiber mit Metallspitze bei der nächsten Polizeidienstelle ab, die werden als nächstes verboten, wenn das so weiter geht.


    Sorry, das mußte jetzt raus...

    #0259 Titan
    Kopportunist #0259

  • Also, um hier ein paar Sachen aufzuklären....
    Laut geltenden Befehlen und Vorschriften darf ein Soldat während des Dienstes jedes Messer tragen und benutzen. Nach Dienst sieht das anders aus. Da unterliegen wir dem Gesetzt wie jeder Normalbürger. Ist auch gut so. Für Reservisten, die Einberufen sind, gilt das gleiche. Außerhalb ihrer Wehrübung, Kameradschaftsabende ect, sind sie Zivilisten, Also nix Waffe.......

  • Es geht ja grade darum das von Reservisten auch WÄHREND dienstlicher Veranstaltungen keine mehr geführt werden sollen, wenn es nach dieser Mail geht.


    Das man ausserhalb davon dem normalen Gesetz unterliegt ist doch völlig klar ;)

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